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INI146 - Initiative 146

Präambel: 

 


Leitbild

Der Mensch ist das Maß aller Dinge.

(Homo-Mensura-Satz, 490 v. Chr.)

 

Einleitung

 

Deutschland benötigt nach mehr als 65 Jahren Grundgesetz und der Wiedervereinigung ein politisches Update auf allen Ebenen. Richard Buckminster Fuller sagte einmal: "Man schafft niemals Veränderung, indem man das Bestehende bekämpft. Um etwas zu verändern, baut man neue Modelle, die das Alte überflüssig machen." Das „Alte“ kennen wir: Der Staat befindet sich auf Privatisierungskurs und zieht sich weitgehend aus seinen sozialen Aufgaben zurück. Die Grundrechte hatten 1949 noch eine andere Werthaltigkeit. Wer hätte damals gedacht, dass der Bürger heute zu jeder Sekunde überall mittels Gesichtserkennungssoftware problemlos überwacht werden kann. Staat und IT-Industrie haben eine Allianz zu Lasten der Bürger geschlossen. Lücken im Grundgesetz bleiben daher auch bewusst offen. Wenn wir diese Entwicklungen wirksam aufhalten wollen, benötigen wir nicht nur parlamentarische Mehrheiten, sondern auch eine basisdemokratische Verfassung, die die bisherigen Grundrechte erweitert, die Bürger zu politischen Entscheidern nach Schweizer Vorbild macht und der Wirtschaft klare Grenzen setzt. Der Artikel 146 des Grundgesetzes gibt uns hierzu die Möglichkeit. Die Ziffer in unserem Parteinamen hat daher für uns eine besondere Bedeutung. Die INI146 will einen neuen Gesellschaftsvertrag erreichen. Hier halten wir es mit Jean-Jacques Rousseau, der bereits 1762 in seinem Schlüsselwerk der Aufklärungsphilosophie ,,Du Contrat Social ou Principes du Droit Politique“ im 6. Kapitel ,,Vom Gesetze“ niederschrieb: «Das den Gesetzen unterworfene Volk muss auch deren Urheber sein». Mit diesem weichenstellenden Grundsatzprogramm, das wir am 28.12.2016 beschlossen haben, wollen wir wieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger und Staat herstellen, die politische Waage ins Lot bringen und uns den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts stellen.

 

Mut zur Veränderung

Mit der digitalen Revolution ist ein neues Zeitalter angebrochen. Arbeit als Mühsal und Garant, die Menschen mit Gütern und Dienstleistungen versorgen zu müssen, gehört immer mehr der Vergangenheit hat an. So könnte der Mensch erstmalig den Vorstellungen Aristoteles ein Stück näher kommen sein, der den Menschen als soziales, gemeinschaftliches und politisches Wesen, den Zoon politikon, bezeichnet hat. Ein Grund mehr, sich auch gesellschaftspolitisch mit den Schattenseiten der Digitalisierung auseinander zu setzen. Unter den jetzigen Bedingungen werden wir uns immer weiter in einem gnadenlosen und ungebremsten Digitalkapitalismus verstricken, in dem das Recht des Stärkeren herrscht. Selbst die sozialen Sicherungssysteme sind schon zu einem Teil der IT-Industrie geworden. Der Mensch hat sich dem ungefragt unterzuordnen; Wahlfreiheit zwischen einem ,,digitalen“ oder ,,analogen“ Leben gibt es nicht mehr. Alles was technisch machbar ist, ist aber nicht unbedingt ethisch vertretbar. Wo ziehen wir als Gesellschaft die Grenzen, damit die Automatisierungswelle sich nicht unkontrolliert verselbständigen kann? Wie stehen wir zur Künstlichen Intelligenz (KI), die sich in ihren Entscheidungen ausschließlich an Algorithmen orientiert und nicht an Maßstäben, wie wir sie setzen würden? Was passiert mit dem Menschen, wenn die Maschinen scheinbar ,,menschlich“ werden und gegen die Interessen ,,ihres Schöpfers“ verstoßen? Anhand dieser wenigen Fallbeispiele können wir schon jetzt erkennen, dass wir dieses Feld nicht allein den staatlichen Institutionen, die die Gesellschaft als Ressource der Wirtschaft betrachtet, überlassen dürfen.Der NOT-AUS Schalter muss also in den Händen der Bürger liegen. Hierzu brauchen wir eine starke direkte Demokratie. Unsere kritischen Infrastrukturen sind bereits dem höchst fragilen Digitalkapitalismus unterworfen. Niemand stellt sich die Frage, ob die Wasser- oder Stromversorgungssysteme in unserem Land überhaupt noch ,,analog“ funktionieren. Wer über die Fähigkeiten zur Manipulation vernetzter Systeme gerade auf lebensnotwendigen Gebieten verfügt, erhält konzentrierte Macht über die Gesellschaft. Wir sind erpressbar und könnten uns in wenigen Tagen auf dem Niveau des Mittelalters wiederfinden. Ein Grund mehr, auch hier den ,,NOT-AUS Schalter“ anzustreben und dezentrale Strukturen bis auf die untere kommunale Ebene zu entwickeln. Dabei denken wir primär an Genossenschaftsmodelle, die sich in den Händen der Bürger befinden müssen. Ein höchst überschaubares Risikomanagement, wie wir finden. Die nächsten Monate und Jahre werden entscheiden, wie unser Leben und das der kommenden Generationen verlaufen wird. Alles steht jetzt auf dem Prüfstand, alles zur Disposition. Wir werden die bisherige Machtverdichtung abschaffen, verlagern und Eigentums- und Verteilungsfragen neu definieren müssen. Wir wollen eine neue Politikergeneration, die den Mut zur Veränderung hat. Wir laden daher alle Menschen, Organisationen und Unternehmen gleichermaßen dazu ein, sich an diesem neuen Gesellschaftsvertrag aktiv zu beteiligen, damit wir auch in Zukunft in Frieden und Freiheit leben können.


Bedingungsloses Grundeinkommen

Nur derjenige, der finanziell unabhängig ist, ist wirklich frei und kann seine Bürgerrechte in Anspruch nehmen. Zur Sicherung der physischen Existenz des Einzelnen und der ungehinderten Mitwirkung und Teilhabe an der Gesellschaft und deren Fortentwicklung fordert die INI146 daher ein lebenslanges monatliches Grundeinkommen. Es beginnt mit dem Tag der Geburt und endet mit dem Todestag.


Freiheit im privaten, unternehmerischen und öffentlichen Raum

Die INI146 lehnt jegliche Video- und Audioüberwachung ab. Hierzu gehören u. A. auch die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware sowie die akustische Stimmanalyse über eine Sprachemotionserkennungssoftware (Psyware). Überwachung, gleich in welcher Art oder durch welches Medium, ob durch Personen oder Institutionen im Privatbereich, im Unternehmensbereich oder im öffentlichen Raum, ist eine Verletzung der persönlichen Freiheitsrechte und der Menschenwürde.


Das Recht auf digitales Nichtvorhandensein als NOT-AUS-Schalter

Die durch die Wirtschaft und Politik bereits real existierenden normierten Zwänge zu „Alles muss digital sein“, wollen wir durch eine Entscheidung der Gesellschaft überprüfen lassen (Referendum).Bis dahin fordert die INI146 das uneingeschränkte Recht auf digitales Nichtvorhandensein. Vorhandene digitale Informationen sind auf Wunsch des Bürgers vollständig zu löschen, neue über ihn nicht anzulegen. Es muss dem Einzelnen jederzeit möglich sein, aus dem digitalen Leben auszuscheiden und analog an der Gesellschaft teilzuhaben. Dabei darf auch eine Entscheidung im Analogleben zu verbleiben nicht zu Nachteilen führen. Freiheit heißt nach Ansicht der INI146 immer die Wahl zu haben.


Persönliche Daten sind immer persönliches Eigentum

Wer immer auch Daten über eine Person erhebt, bearbeitet oder speichert, darf daran niemals Eigentum erwerben. Eine Verwendung, gleich zu welchen Zwecken, bedarf einer vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung des Betreffenden. Über die Verwendung und Weitergabe muss die betreffende Person unaufgefordert und ständig informiert werden. In einer Zeit, in der alles und jedes digitalisiert wird, bedeuten Daten Macht und Geld. Sie sind die wahren Ressourcen des 21. Jahrhunderts. Die INI146 fordert, dass auch alle bisher gespeicherten, verarbeitenden, weitergegebenen und in Verkehr gebrachten Daten und Analysen über einen Menschen rückwirkend in sein Eigentum übergehen und nicht mehr von Dritten, in welcher Form auch immer, genutzt werden.


Whistleblower fördern, ihren gesellschaftspolitischen Status verbessern

Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv der freien und demokratischen Gesellschaft. Sie ergänzen das Prinzip der Gewaltenteilung und sind ebenso notwendig wie ein freies, nicht eingeschränktes Journalistentum. Sie sind Hinweisgeber, die Informationen über wahrgenommenes Fehlverhalten von Organisationen oder Personen offenlegen. Hierzu gehören Missstände in Politik und Wirtschaft (Korruption), im Daten-, Arbeits-, Umwelt- und Tierschutz, Verletzung der Menschenwürde in der Pflege, Medizin und anderen Bereichen des Lebens.


Sozialstaat statt ,,Bedarfsgemeinschaft“

Mit der Agenda 2010 hat die Politik den bisherigen kontinentaleuropäischen Wohlfahrtsstaat verlassen und das angelsächsische Modell des Laissez-faire Liberalismus übernommen. Die soziale Absicherung erfolgt dabei vorrangig über die traditionellen Familienstrukturen, die als Bedarfsgemeinschaften bezeichnet werden. Eine soziale Absicherung kann nach Ansicht der INI146 daher nur auf Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens erfolgen, in der das Individuum im Mittelpunkt steht.


Gemeinwohlorientierte Wirtschaft statt Wachstums- und Verwertungszwang

Wir wollen ein gemeinwohlorientiertes Wirtschaftssystem, das sich vom quantitativen Wachstumsgedanken abwendet. In Verbindung mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wollen wir Genossenschaftsmodelle und kleinteiligeres Unternehmertum fördern.


Umbau und Erneuerung des Steuersystems

Die Zahlung von Steuern ist für das Funktionieren und den Erhalt einer menschenwürdigen Gesellschaft und eines demokratischen Rechtsstaates sowie für ein friedliches Zusammenleben aller gesellschaftlichen Klassen unabdingbar. Die Struktur unseres Steuersystems ist seit Jahrzehnten praktisch unverändert geblieben; Umbau und Erneuerung sind jetzt sofort unverzichtbar. Wir wollen, dass künftig alle Unternehmen, Organisationen und Bürger ausnahmslos mit ihren weltweiten Einkommen und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Auch die Umsätze an den Finanzmärkten aus Spekulations- und Wettgeschäften, sämtliche Börsentransaktionen sowie Bank- und Versicherungsgeschäfte sind den für Realgeschäften geltenden Mehrwertsteuersätzen zu unterwerfen. Intransparente Steuervergünstigungen wollen wir abschaffen und durch Direktzahlungen ersetzen. Es ist ein Gebot der Moral und Solidarität, Steuervermeidung und Steuerreduzierung in Zukunft gesellschaftlich zu ächten und auch mit langjährigem Freiheitsentzug statt Geldstrafen zu ahnden.


Unternehmenssteuern in Form von Anteilen entrichten

Viele steuerpflichtige Unternehmen und Unternehmer haben in der Vergangenheit argumentiert, Steuern allgemein, Vermögens- und Erbschaftssteuern aus dem Unternehmen oder aus Privatvermögen durch Zahlung in Geld nicht leisten zu können. Die INI146 fordert daher künftig die Steuern bei Unternehmen in Form von Geschäftsanteilen oder Aktien zu erheben und diese Anteile auf einen Fonds zu übertragen, an dem alle volljährigen Personen nach Köpfen einen gleichen Anteil erhalten. Die Unternehmen kommen ihrer Steuerpflicht nach und bestehen weiter, da es sich nur um eine Umbuchung in der Eigentümerstruktur handelt. Die Schere zwischen Arm und reich wird geringer; die Bürger hingegen am Produktivvermögen beteiligt. Da die Anteilseigentümer (Bürger) auf ihre Einkünfte Steuern zu entrichten haben, erhält der Staat über diesen Umweg seine ihm zustehenden Steuern.


Neuordnung des Sozialsystems

Die INI146 will die bisherigen Sozialversicherungssysteme schließen und durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen. Die Finanzierung erfolgt über eine Sozialsteuer, die von allen zu entrichten ist. Ergänzend fordern wir eine einmalige Sondervermögensabgabe, eine regelmäßig zu erhebende Vermögenssteuer sowie eine Erbschaftssteuer. Diese Steuern sollen in ein Sondervermögen (Sozialfonds) fließen.


Bisheriges Rentenversicherungssystem ersetzen

Im bestehenden „System Rente“ stecken konstruktionsbedingt Probleme, die nicht mehr lösbar sind. Bei einer ständig wachsenden Automatisierung mit immer weniger gut verdienenden Arbeitnehmern sowie des demografischen Wandels ist eine durch Beiträge nur der Arbeitnehmer finanzierte Altersversorgung nicht mehr lebensfähig. Wir wollen nicht, dass Millionen von Leistungsträgern und Grundsicherungsrentnern über die Bedürftigkeitsprüfung der Sozialhilfe enteignet werden, weil ihr bislang Angespartes zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter mit herangezogen wird. Stattdessen will die INI146 alle Konten von Versicherungen, auf die gesetzlich vorgeschrieben ein Beitrag gezahlt werden muss, zu einem Stichtag schließen und die erreichte Rentenhöhe berechnen. Damit endet die Pflicht in diese „Versicherung“ einzuzahlen. Sollte die eigene bisher erworbene Rentenhöhe höher sein als die künftige bedingungslose Grundrente, verbleibt der höhere Differenzbetrag beim Rentner. Mit der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens (entspricht der bedingungslosen Rente) ergibt sich eine sichere und planbare Einkommenssituation. Da die Rentenhöhe bei den meisten Frauen bisher erheblich unter denen der Männer liegt, gewinnen Frauen bei unserem Modell erheblich an Sicherheit.


Abschaffung des Berufsbeamtentums

Das Berufsbeamtentum als Relikt des 17. Jahrhunderts ist weder zeitgemäß, noch länger finanzierbar. Wir wollen es daher ersatzlos abschaffen. Die Altersversorgung ist auf den Standard des bedingungslosen Grundeinkommen / bedingungslose Altersrente abzusenken.


Selbstbestimmt leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

Die richterliche Anordnung der gesetzlichen Betreuung bei Menschen, die durch gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen betroffen sind und durch die demographische Entwicklung künftig betroffen sein werden, ist ein tiefgreifender Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte und muss so zurückhaltend wie möglich erfolgen. Die „fürsorgliche Entmündigung“ erfolgt heute oftmals vorbeugend und höchst individuell, obwohl die Betreffenden entsprechende Personen ihres Vertrauens benannt und selbstbestimmte Verfügungen aufgesetzt haben. Wir wollen, dass „Entmündigungen“ nicht mehr von einem einzelnen Richter veranlasst werden können, sondern nur unter Mitwirkung von sachkundigen Schöffen. Wir wollen, dass sämtliche anfallenden Kosten von der Staatskasse getragen werden, um unabhängig vom Besitzstand des Betroffenen die bestmögliche Versorgung zu erreichen. Das eventuelle Vermögen oder Einkünfte des „Entmündigten“ sind daher zu keiner Zeit für die Kosten zu verwenden. Die beteiligten Richter, Gutachter und Betreuer unterliegen jederzeit der Kontrolle durch ein Gericht und sind gegebenenfalls auch persönlich für Fehlverhalten haftbar.


Tätigkeitsgesellschaft

In den kommenden Jahren werden wir die größte Veränderung des Begriffs „Arbeit“ in der Geschichte der Menschheit erleben. Die Grenzen zwischen Selbständigkeit und Anstellung, Arbeit und Freizeit werden immer fließender ineinander übergehen. Dennoch wird uns die Arbeit nicht ausgehen. Wir werden uns neue Betätigungsfelder suchen und auch finden, Arbeit neu definieren, Arbeit nicht als Mühsal empfinden, sondern als Bereicherung. Mithilfe der neuen Technologien sind wir erstmalig in der Lage sinnvolle und dem Gemeinwohl dienende Projekte in Angriff zu nehmen, ohne Arbeit allein als Mittel zum Erhalt der physischen Existenz zu betrachten.


Bildung

Bildung ist die Grundlage, um allen Menschen mit Achtung, Verständnis und Toleranz zu begegnen, unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache oder Weltanschauung. Sie muss daher unter der Aufsicht des Staates stehen und auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit ausgerichtet sein. Die INI146 steht für bundesweit einheitliche Schulformen, Lehrinhalte, Schulabschlüsse und ein lebenslanges generationsübergreifendes Lernen.

Um jedoch wirkliche Chancengleichheit für die junge Generation zu erreichen, müssen sämtliche Kosten für jeden Schüler während der allgemeinen Schulpflicht staatlicherseits übernommen werden. Das beinhaltet auch Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten, Schulausflüge, schulische Auslandsaufenthalte bis hin zur Abschaffung von Studiengebühren. „Elitäre Qualitätsbildung“ muss für jeden zugänglich sein. Die Länder sind im Auftrag und finanziert durch den Bund für die angemessene Anzahl der Lehrer, deren Einkommenshöhe sowie Ausstattung und Qualität der Schulgebäude alleinverantwortlich. Die Kommunen sind von allen finanziellen Lasten in diesen Fragen freizustellen.


Von der Informations- zur Wissensgesellschaft

Die Welt ist zusammengerückt, ferne Länder sind heute in wenigen Stunden erreichbar, die Zusammenhänge komplexer als es noch vor einigen Jahrzehnten schien. Durch neue Technologien sind wir zu einer Informationsgesellschaft geworden. Doch zu einer Wissensgesellschaft werden wir erst dann, wenn wir in die Lage versetzt werden, übermittelte Informationen zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.


Informationen gehören zu den Commons (Gemeingütern)

Die Nutzung oder Nichtnutzung des Internets, die freie Informationsbeschaffung, der Austausch von Daten, der damit verbundene Datenschutz sowie die Datennetze gehören zu den Grundlagen einer Informations- und Wissensgesellschaft. Daher gehören diese Medien zu den Gemeingütern (Commons). Sie sind unter die staatliche Obhut und der Bürger zu stellen. Die INI146 will daher Datennetze fördern, die außerhalb der bisherigen Marktmacht liegen und den Überwachungsbehörden nicht zuarbeiten.


Daten und deren Verknüpfung als Ressource

Die Digitalisierungsrevolution führt bereits zu staatsübergreifenden Parallel- Volkswirtschaften. Die Politik versagt bei dem Setzen und dem Durchsetzen der notwendigen Spielregeln und lässt ungehemmte Goldgräbermentalität zu. Es werden Unternehmensstandards zu politischen Rahmenbedingungen erklärt, ohne dass im Vorfeld politisch bzw. gesellschaftlich darüber entschieden wurde. Wir erleben mit der unregulierten Digitalisierung die Fortsetzung des existierenden eines alles zerstörenden Kapitalismus, nur mit einer noch höheren Gefährdung von Grundwerten. Daten werden immer mehr zur Produktion von Geld, damit Macht in den Händen weniger. Überwachung und Beeinflussung werden durch Digitalisierung erst wirtschaftlich möglich und machen staatliche Überwachung durch dual zu nutzende Strukturen preiswert und zugänglich. Wir wollen die Vorteile, die die Digitalisierung bietet, allen Menschen, also allen Marktteilnehmern zugänglich machen. Wir wollen gleichzeitig die wirtschaftlichen Erfolge sowie die gesammelten Informationen als einen Rohstoff in „Open Source“ durch alle nutzen lassen.


Lebensgrundlagen sind Commons (Gemeingüter)

Die bisherige Ausbeutung der Schätze des Planeten, um einigen wenigen zu Lasten vieler einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, wollen wir beenden. Die INI146 fordert daher die Umsetzung des Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung), um weitere Fehlentwicklungen zum Schaden aller Menschen einzudämmen bzw. auszuschließen. Ressourcen sind Lebensgrundlagen. Daher wollen wir sie zu Commons, also zum Gemeineigentum aller Bürger, erklären. Ihre Nutzung hat allein der Allgemeinheit und besonders dem Wohle und Bedürfnissen zukünftiger Generationen zu dienen. Bei einer Nutzung gilt immer mindestens der Preis, der für eine Wiederbeschaffung des betreffenden Gutes unter gleicher Qualität und Beschaffenheit erforderlich ist. Hierbei ist auch der Verschmutzungsgrad der Umwelt mit heranzuziehen. Dieser Richtwert soll als Grundlage für eine zu erhebende Ressourcensteuer gelten. Saubere Luft und sauberes Wasser sind Elementargüter, ohne die Menschen nicht gesund leben und alt werden können. Energie und Transportnetze sind die Lebensadern der hochtechnisierten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts. Kohle, Öl, Gas, Sand und sonstige Bodenschätze sind endlich und nicht in die Disposition zum einmaligen endgültigen Gebrauch dieser Generation gestellt. Die Nutzung der Meere und Seen, der Wälder, Grund und Boden muss maßvoll geschehen, um die Lebensgrundlagen nicht zu gefährden. Mit diesem einschneidenden Perspektivwechsel wollen wir den bisherigen uferlosen Verwertungsprozessen des globalen Kapitalismus Einhalt gebieten.


Infrastrukturen in Gemeingüter überführen

In der Vergangenheit war die Politik vielfach der Auffassung, dass sich „Staat“ aus bestimmten Bereichen zurückziehen könnte und durch „Privat“ die Qualität der Dienste für die Bürger besser zu gewährleisten sein würde. Den Begriff „Staat“ definieren wir u. A. so, dass bestimmte Infrastrukturen und andere Bereiche unabhängig von der Rentabilität zur Verfügung stehen müssen. In erster Linie geht es darum zum Vorteil und Nutzen der Bürger zu handeln und nicht als internationales Unternehmen mehr oder weniger erfolgreich geführt zu werden. Man ersetzte teilweise seinerzeit Staatsbetriebe, die eine Struktur besaßen und nicht mehr so richtig in die Zeit passten, durch eine Struktur, die nicht vorrangig die Versorgungssicherheit und den Nutzen der Bürger im Auge hatten, sondern profitorientiert waren und sind. Wir sind der Auffassung, dass es zwischen „Staatsbetrieb plus Behörde“ und einem börsen- und finanzmarktnotiertem „ Privat“ einen besseren Mittelweg gibt, in dem betriebswirtschaftlich agiert werden kann, ohne die gesellschaftliche Nutzenerbringung zu vernachlässigen. Daher wollen wir infrastrukturorientierte Organisationen in neu zu gründende Genossenschaftsmodelle überführen. Hierzu gehören die Deutsche Bahn mit allen Immobilien und Gleisnetzen, dem rollendem Material inklusiv Tochterunternehmen und Beteiligungen weltweit sowie Logistikunternehmen der Post, Telekom mit allem Immobilien, Leitungsnetzen inklusiv aller Tochterunternehmen und Beteiligungen weltweit. Für die Wasserversorgung, Klärwerke sowie die Abfallwirtschaft schlagen wir vor, diese auf rein kommunaler Ebene zu betreiben. Auch diese Infrastrukturen wollen wir nicht mehr globalen börsenorientierten Konzernen überlassen.


Energieversorgung dezentralisieren

Wir wollen, schon aus Gründen der Versorgungssicherheit, eine möglichst dezentrale Erzeugung von regenerativer und konventioneller Energie. Dazu wollen wir den Kommunen ermöglichen, sich kurz- bis mittelfristig aus den Abhängigkeiten von den bisherigen Oligopolunternehmen zu befreien. Auch hier bevorzugen wir Genossenschaftsmodelle.


Netzbetreiberstrukturen verändern

Die für die Nutzung der Transportnetze berechneten Preise steigen für die Verbraucher seit Jahren. Eine der Ursachen sehen wir auch hier in der Eigentümerstruktur und setzen uns für eine Veränderung ein.


Regenerative Energien

Die INI146 will regenerative Energien von den bisherigen staatlichen Abgaben befreien und die fossilen Energieträger nach ihrer Klimaschädlichkeit höher belasten. Um politischen Erpressbarkeiten vorzubeugen und uns so weit wie möglich von der Abhängigkeit der bisherigen und endlichen Öl- und Gasvorräte zu befreien, sind neue Wege einzuschlagen. Großprojekte wie „Desertec“ wollen wir daher mit direkten staatlichen Mitteln aktiv fördern. Ein Europäischer Verbund ist anzustreben. Für den Fall, dass sich die europäischen Partnerstaaten daran nicht beteiligen wollen, setzen wir uns für einen nationalen Alleingang ein. Insbesondere in Ländern des afrikanischen Kontinents bestehen ideale klimatische Verhältnisse zur Produktion von Strom, der über zu errichtende Leistungsnetze exportiert werden könnte. Entstandene Überkapazitäten können vor Ort in Form von Wasserstoff gespeichert oder in alle Länder transportiert werden. Über derartige Projekte wollen wir Infrastrukturen vor Ort schaffen und die Wertschöpfung zum Vorteil aller ausrichten. Der Planet erwärmt sich unabänderlich. Mit dem Einsatz von preiswertem Strom und Wasserstoff wollen wir erreichen, dass in Zukunft klimaunschädliche Produkte (Elektrofahrzeuge) produziert werden können. Global ausgerichteter Wohlstand muss nach Ansicht der INI146 auch ohne klimaschädliches Verhalten möglich sein.


Direkte Demokratie

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts und der digitalen Revolution haben sich zahlreiche Strukturen aufgelöst. Die Politik hat bewiesen, dass sie diesen komplexen Anforderungen nicht mehr allein gewachsen ist. Es bedarf daher der Unterstützung und Wegweisung aller Bürger. Daher ist es an der Zeit, die repräsentative Demokratie mit starken direkt-demokratischen Strukturen und Vorgaben zu ergänzen, damit Frieden und Freiheit fortbestehen können. Die INI146 fordert daher das bisherige System mit plebiszitären Elementen nach Schweizer Vorbild auszustatten.


Obligatorische (verpflichtende) Volksabstimmungen

Zur Ausübung der direkten Demokratie fordert die INI 146 verpflichtende Volksabstimmungen bei Grundgesetzänderungen (Verfassungsänderungen); dem Beitritt zu Organisationen supranationaler Gemeinschaften; Staatsverträgen zwischen deutschen und auswärtigen Staaten sowie multinationalen Staatsverträgen mit deutscher Beteiligung; völkerrechtlichen Verträgen; Verträgen mit der Europäischen Union; sonstigen Verträgen, die die Souveränität der Bundesrepublik zugunsten Dritter einschränken würden; Entscheidungen zum Bestand des Finanzwesens; Bestimmung über die nationale Währung; Beitritt zu Währungsunionen.


Fakultative Referenden, wenn eine bestimmte Anzahl von Bürgern es verlangt

Wir wollen durch fakultative Referenden Änderungen oder Aufhebungen eines bereits vom Bundestag oder einem Landtag beschlossenen Gesetzes erreichen Im gesellschaftlichen Diskurs mit anschließender Entscheidung der Bürger wird zu entscheiden sein, welche Bedingungen (Anzahl der notwendigen Unterschriften, Fristen etc.) erforderlich sind.


Volksbegehren, wenn eine bestimmte Anzahl von Bürgern es verlangt

Volksbegehren sind nach Ansicht der INI146 auf allen Ebenen staatlichen Handelns durchzuführen. Zur aktiven Demokratie gehört auch, dass Bürger die Möglichkeit haben, sich vom Bundestag und deren Ausschüsse Gesetzesentwürfe zu bestimmten Themen ausarbeiten zu lassen. Auch außergewöhnliche Vorkommnisse, wie beispielsweise die Abwahl von Regierungen nach dem Vorbild der Virginia Bill of Rights (1793), will die INI146 in Zukunft möglich machen.


Die den Gesetzen unterworfenen Bürgern müssen auch deren Urheber sein

Alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften können jederzeit von den Bürgern in Volksbegehren und Volksabstimmungen eingebracht, verändert, außer Kraft gesetzt oder vollständig abgeschafft werden.


Staatliches Handeln

Wer im Auftrag des Staates ein Amt ausübt und daraus Entscheidungen trifft, beeinflusst damit maßgeblich das Leben seiner Mitbürger. Daher ist den Bürgern auch ein besonderer Schutz zuzubilligen. Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten Amtes die ihm obliegenden Pflichten (Ausübung, Nichtausübung, Bevorteilung, Benachteiligung, die Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz Dritter), so muss er für sein Handeln auch persönlich verantwortlich sein. Daraus resultierende Verfahren sind für den Bürger nach Ansicht der INI146 kostenfrei zu gestalten.


Justizmonopol des Staates hat kostenfrei zu sein

Recht haben und zu bekommen ist noch immer eine Frage des langen Atems und des finanziellen Status. Wir wollen, dass im ersten Schritt einer Reform bei Streitigkeiten Bürger gegen „Staat“ Gleichheit auf Augenhöhe besteht und fordern, dass Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Gutachten und Gerichtskosten in derartigen Fällen ersatzlos entfallen. Wir wollen im zweiten Schritt einer Reform dies auf die Strafgerichtsbarkeit ausdehnen. Jeder, der vom Staat eines Vergehens oder Verbrechens beschuldigt wird, muss unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit die beste Verteidigung erhalten. Auch hier wollen wir, dass die Kosten für einen eigengewählten Rechtsanwalt sowie die für Gutachten und Gerichtskosten entfallen. Wir wollen im dritten Schritt, dass bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ein für die Vertretung vor Gericht zwingend vorgeschriebener Rechtsanwalt von der Staatskasse bezahlt wird und ebenso Gerichtskosten entfallen. Wir wollen auf überschaubare Sicht, dass der gesamte staatliche Servicedienst „Justiz für den Bürger“ kostenlos ist und aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert wird. Es versteht sich von selbst, dass die INI146 das nochmalig verschärfte Beratungs- und Prozesskostenhilferecht, das eine Zwei-Klassen-Justiz unterstützt, ablehnt.


Sammelklagen zulassen

Die INI146 fordert die Zulassung von Sammelklagen (Musterfeststellungsklagen).


Zugang der Bürger zum Bundesverfassungsgericht

Seit 1969 sind Verfassungsbeschwerden nur möglich, wenn der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft und alle Rechtsinstanzen durchlaufen wurden. Wir wollen den direkten Zugang zum Bundesverfassungsgericht ermöglichen und damit das Bundesverfassungsgericht zur Superrevisionsinstanz erklären.


Gesetze erst nach 6 Monaten in Kraft setzen

Die den Gesetzen unterworfenen Bürgern müssen in der Gesetzgebung eine Aufwertung erfahren. Daher dürfen Bundesgesetze, die vom Bundestag und dem Bundesrat beschlossen wurden, erst nach frühestens 6 Monaten in Kraft treten, sofern sie nicht mittels Referendum geändert oder für ungültig erklärt werden.


Verfallsdatum für Gesetze

Viele Gesetze werden vom Faktischen eingeholt und dennoch beibehalten. Daher müssen sie nach Ansicht der INI146 nach Ablauf von 5 Jahren automatisch Ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht neu beraten, bzw. im Bundestag / Bundesrat erneut zur Abstimmung gestellt werden.


Wer an Gesetzen mitwirkt, ist öffentlich zu benennen

Zur Vermeidung ungewollter Einflussnahme auf die Gesetzgebung fordert die INI146, dass alle bei der Entstehung eines Gesetzes beteiligten Personen und Organisationen bereits im Vorfeld benannt werden. Veränderungen sind zu veröffentlichen.


Schiedsgerichtsverfahren ablehnen

Schiedsgerichte verfügen nicht über die hoheitliche Gewalt der staatlichen Gerichte und Organe und sind nach Ansicht der INI146 vollständig abzulehnen.


Verantwortung für Kriegsfolgelasten übernehmen

Wir wollen, dass Personen, gleich welcher Nationalität, die durch und bei Einsätzen der Deutschen Streitkräfte geschädigt, verletzt oder durch Arbeitsmaßnahmen beeinträchtigt wurden und werden, unverzüglich zu entschädigen sind. Hierzu gehören auch Personen, die durch ihre Tätigkeit in der Nationalen Volksarmee oder der bisherigen Bundeswehr gesundheitlich beeinträchtigt wurden.


Verantwortung für Umweltfolgelasten übernehmen

Gesetze und Politik vor Ort erlauben Wirtschaftsunternehmen zu Lasten und zum Schaden auch einzelner Bürger die Umwelt zu nutzen und vielfach zu schädigen (Verpressung von Resten aus der Kalisalzförderung, Fracking-Wasser, Einlagerung von Giftstoffen in alten Bergwerken etc.). Wir wollen, dass bei der Genehmigung derartiger Verschmutzung die Öffentlichkeit unverzüglich darüber informiert wird und ein in der Höhe nicht begrenzter Entschädigungsfonds auf Bundesebene eingerichtet wird.


Schutz des Bürgers vor Überwachung durch fremde Mächte

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat, der in der Lage ist, seine Bürger vor Eingriffen nach innen zu schützen. Die Überwachung von Bürgern durch ausländische Regierungen (auch im Auftrag der eigenen Regierung) oder andere staatliche, teilstaatliche oder private Organisationen kann daher nicht länger hingenommen werden. Hier fordert die INI146 Mechanismen, um die Bürger bei Zuwiderhandlungen in die Lage zu versetzen, einen direkt einklagbaren Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland und / oder dem entsprechenden Staat durchsetzen zu können.


Keine Sonderrechte für ausländische Truppen und Geheimdienste

Verdeckt oder geheim operierende Personen, Institutionen (Geheimdienste, ausländische Regierungen, in ihrem Auftrag handelnde Unternehmen, Militärangehörige, Truppen etc., die sich im Geltungsbereich dieser Verfassung bewegen, müssen ausnahmslos der gültigen Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.


Stationierung fremder Truppen

Die Stationierung fremder Truppen, Geräte, technischer Ausrüstungen, Drohnen, Waffen und Munition einschließlich Kernwaffen, bakteriologischer und chemischer Kampfstoffe sowie die Errichtung, Betrieb und Verwendung von Kommunikationseinrichtungen zur Datengewinnung wird von der INI146 entschieden abgelehnt. Von deutschem Boden dürfen durch fremde Mächte keine unterstützenden Maßnahmen zur Führung eines Krieges im Ausland gegen andere Nationen erfolgen.


Nicht die Bürger, sondern der Staat hat transparent zu sein

Um den Bürger vor einer Informationsvorenthaltung aus Gründen der sogenannten nationalen Sicherheit durch staatliche oder teilstaatliche Organe und Verwaltungen zu schützen, ist es unabdingbar, dass sämtliche Vorgänge staatlichen Handelns oder Unterlassen durch die Politik und ihren ausführenden Organen und Verwaltungen in Form von schriftlichem Aktenmaterial und in Form digitaler Medien dem Bürger uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Individuelle Ausnahmeregelungen sind jeweils so eng und konkret zu formulieren, dass sie für die Bürger als nachvollziehbar und annehmbar gelten.


Überwachung und Kontrolle der Geheimdienste

Demokratie und Rechtsstaat sind mit Geheimdiensten nicht vereinbar. Die Geheimdienste unterstehen bisher der jeweiligen Regierung und sind einer Kontrolle wie andere Behörden nicht zugänglich. Bis zur Abschaffung der Geheimdienste fordert die INI146 diese unverzüglich der direkten Kontrolle und Weisungsbefugnis den Abgeordneten des Bundestages zu unterstellen. Weiterhin wollen wir, dass sich jeder einzelne Mitarbeiter für seine Tätigkeit und sein Handeln regelmäßig der juristischen Prüfung unter der allgemeinen Gerichtsbarkeit unterzieht.


Abschaffung der Geheimdienste

Demokratie und Rechtsstaat sind mit der Existenz von Geheimdiensten unvereinbar. Wir wollen daher die komplette Auflösung dieser Behörden.


Parlamentarier haben uneingeschränktes Informationsrecht

Abgeordnete und Parlament müssen das uneingeschränkte Recht haben, sich umfassend und ohne Einschränkung über Vorgänge und Entscheidungen der Regierung zu informieren. Ein Zutritt zu allen staatlichen Einrichtungen muss jederzeit möglich sein; die uneingeschränkte Einsicht in alle Dokumente und Dateien eine Selbstverständlichkeit.


Demokratie stärken durch die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde

In einer Demokratie müssen die Bürger an der politischen Willensbildung permanent mitwirken können. Um die alten schwergewichtigen Parteistrukturen aufzubrechen und den Weg für eine neue aktive Politik freizumachen, wollen wir die 5-Prozent-Klausel durch eine 0,5-Prozent-Klausel ersetzen. Zudem soll jede ins Parlament gewählte Partei oder Wählervereinigung automatisch Fraktionsstatus erhalten.


Ausstattung von Parteien und Fraktionen

Um kleinere Parteien den von Grundgesetz und Parteiengesetz vorgegebenen Auftrag stärker zu ermöglichen, wollen wir, dass jede Partei oder Wählervereinigung, unabhängig von ihrer Größe, die gleichen finanziellen Mittel erhält, um die politische Willensbildung auch umsetzen zu können. Ebenso wollen wir, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen, unabhängig von der Größe, staatliche Zahlungen in gleicher Höhe erhalten.


Rechte der Abgeordneten stärken

Der Bundestag ist das von den Bürgern direkt gewählte und legitimierte Aufsichtsorgan der Bundesregierung, des Bundeskanzlers und der Minister. Daher muss nach Ansicht der INI146 dieses Aufsichtsorgan auch die Autorität und den Willen haben, Entscheidungen der Bundesregierung, des Bundeskanzlers und eines Minister jederzeit aufzuheben, zu verändern, zu ergänzen oder Weisungen erteilen zu können.

Einkommensregelung für Abgeordnete

Jeder Abgeordnete ist mit einem angemessenen Einkommen auszustatten.

Die Tätigkeit als Abgeordneter ist immer eine Vollzeittätigkeit. Nebentätigkeiten und Nebeneinkommen schließen sich für diese Position somit aus. Da es sich um eine Tätigkeit im Auftrag der Bürger handelt, sehen wir auch die aktive Beteiligung der Bürger bei der Bestimmung der Einkommenshöhe als notwendig an. Wir wollen eine faire und angemessene Dotierung ohne Sonderregelungen bei der Altersversorgung, im Krankheits- oder Pflegefall. Sonstige Vergünstigungen und Zuschüsse, die über die Kosten- und Mitarbeiterpauschalen oder freien Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hinausgehen, müssen der Vergangenheit angehören.

Karenzzeiten für ausscheidende Abgeordnete

 Legt der Abgeordnete sein Mandat nieder oder verliert dies aus anderen Gründen, soll die Aufnahme einer anderen Tätigkeit einer Karenzzeit von 36 Monaten unterliegen. Nach den sozialpolitischen Vorstellungen der INI146 erhält er für diese Zeit das 3-fache des für alle Bürger vorgesehenen Grundeinkommens. Dieses Einkommen unterliegt der üblichen Steuerpflicht sowie der für alle Bürger geltenden Abgabe an den Sozialfonds. Die INI146 steht für das bedingungslose Grundeinkommen. Besteht kein bedingungsloses Grundeinkommen, wird die Karenzzeit nicht vergütet. Es gelten dann die gesetzlichen Ansprüche und Leistungen des Sozialsystems, das allen Bürgern zur Verfügung steht.

Unabhängigkeit der Abgeordneten

Abgeordnete müssen unabhängig sein. Sie dürfen daher kein Gewerbe, keinen aktiven Beruf, kein anderes Amt oder Nebentätigkeiten, ob entgeltlich oder unentgeltlich, ausüben, der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören oder die Schirmherrschaft von Organisationen übernehmen. Auch Funktionen in supranationalen Organisationen sind für Abgeordnete nicht zulässig. Wechselt ein Abgeordneter in eine derartige Position, muss nach Ansicht der INI146 sein Mandat unwiderruflich erlöschen.

Trennung vom Amt und Mandat

Abgeordnete sind ausschließlich ihren Wählern verpflichtet und haben die Regierung zu kontrollieren. Daher dürfen sie weder der Bundesregierung, einer Landesregierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

Unabhängigkeit von Regierungsmitgliedern

Der Bundeskanzler, Bundesminister und alle, die für die Bundesregierung tätig sind, dürfen keinen Beruf und kein Gewerbe, kein anderes Amt oder Nebentätigkeiten, ob entgeltlich oder unentgeltlich ausüben, der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines Unternehmens angehören oder die Schirmherrschaft von Organisationen übernehmen. Funktionen in supranationalen Organisationen sind für Regierungsmitglieder nicht zulässig.

Karenzzeiten für ausscheidende Regierungsmitglieder

Scheidet ein Regierungsmitglied aus, legt sein Amt nieder oder verliert dies aus anderen Gründen, soll die Aufnahme einer anderen Tätigkeit einer Karenzzeit von 60 Monaten unterliegen. Nach den sozialpolitischen Vorstellungen der INI146 erhält die Person für diese Zeit das 3-fache des für alle Bürger vorgesehenen Grundeinkommens. Dieses Einkommen unterliegt der üblichen Steuerpflicht sowie der für alle Bürger geltenden Abgabe an den Sozialfonds. Die INI146 steht für das bedingungslose Grundeinkommen. Besteht kein bedingungsloses Grundeinkommen, wird die Karenzzeit nicht vergütet. Es gelten dann die gesetzlichen Ansprüche und Leistungen des Sozialsystems, das allen Bürgern zur Verfügung steht.


Umweltschutz

Umweltschutz heißt für die INI146, nicht beherrschbare Prozesse zu verhindern.


Gentechnik

Produktion, Ver- und Bearbeitung, Lagerung, Einfuhr und Ausfuhr sowie das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte sowie Lebewesen können nach Ansicht der INI146 nicht länger hingenommen werden, weil niemand die Auswirkungen abschätzen kann. Hierzu gehört auch die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Lagerbestände gentechnisch veränderter Nahrungs- und Futtermittel sind unter staatlicher Aufsicht öffentlich unverzüglich zu vernichten.


Patentverbot für Tiere und Pflanzen

Die INI146 fordert alle bereits erteilten Patente, Lizenzen sowie darauf basierende Verträge mit sofortiger Wirkung aufzuheben.


Lebensmittelsicherheit

Die Ini146 fordert, ausnahmslos alle in den Verkehr gebrachten Lebensmittel vollständig auf allen Herstellungs-, Ver-, Bearbeitungs- und Vertriebsstufen mit sämtlichen verwendeten Stoffen und deren Herkunft lückenlos und nachvollziehbar zu deklarieren.


Nanotechnologie

In Verantwortung des Staates für seine Bürger und den nachfolgenden Generationen fordert die INI146 den Einsatz sowie die damit verbundene Freisetzung von Nanopartikeln sofort zu stoppen. Bereits erfolgte Freisetzungen wollen wir mit Angabe der Art Produkte, der produzierten Menge sowie der Produzenten und Vertreiber veröffentlichen.


Fracking

In Verantwortung des Staates für seine Bürger und den nachfolgenden Generationen, zum Schutz des Grundwassers und der Erdoberfläche, wollen wir mit sofortiger Wirkung Bohrungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffaufkommen sowie die Gas- und Ölförderung mithilfe des Frakturierungsverfahrens (Fracking) einstellen.


Kernenergie

Wir wollen, dass in Verantwortung für die heute lebenden Menschen und den ihnen nachfolgenden Generationen der Einsatz von Kernenergie zur sogenannten friedlichen Nutzung sofort und unwiderruflich einzustellen ist. Bestehende Anlagen sind stillzulegen, neue nicht mehr zu bauen oder zu exportieren. Jegliche Unterstützung finanzieller oder technischer Art an einzelne Unternehmen oder Staaten lehnen wir ab. Die INI146 will, dass Eigentümer, Betreiber und wirtschaftlich Begünstigte vollständig unter staatlicher Aufsicht stehen und ihre Vermögen eingefroren werden, um volkswirtschaftliche Schäden aufgrund bisheriger unsachgemäßen Zwischen- und Endlagerungen kompensieren zu können. Als Rechtsmittel der Anlagenbetreiber dürfen Schiedsgerichtsverfahren nicht zugelassen werden.

Kernenergiefreies Europa

Die Schäden von Atomunfällen machen nicht an der Grenze halt. Die INI146 will sich dafür einsetzen, dass auch auf europäischer Ebene die Nutzung der Kernenergie mit sofortiger Wirkung vollständig eingestellt wird. Bestehende Anlagen sind in ganz Europa stillzulegen, neue nicht mehr zu bauen, zu fördern oder zu exportieren.

Deutschland ist kein Transitland für spaltbares Material

Die INI146 lehnt die Einfuhr, Durchfuhr, Transport, Bearbeitung jeglicher Art, die Ausfuhr von Kernbrennstoffen, deren Vorläufern, Fertigprodukten, Roh- und Hilfsstoffen ab.

Kein AKW-Rückbau ohne Endlager

Der Rückbau kerntechnischer Anlagen darf erst mit dem Vorhandensein eines bundesdeutschen Endlagers und der sicheren Einlagerung in dieses zulässig sein. Die bisherigen Eigentümer und Betreiber müssen bis dahin für die bauliche Sicherung, den Schutz vor jedwedem Zugriff sowie in der Bereitstellung der finanziellen Mittel unbegrenzt in die Verantwortung genommen werden. Neue Gesellschaftsformen oder Aufspaltung von Unternehmen dürfen nach Auffassung der INI146 nicht als Ausstiegsmodell aus der gesellschaftspolitischen Verantwortung hingenommen werden. In Anbetracht der Halbwertszeiten wollen wir, dass Gewinne dieser Unternehmen solange nicht ausgeschüttet werden dürfen, bis die realistisch erscheinenden Kosten für einen sicheren Lagerungszeitraum von mindestens 100 Jahren bei der Bundesbank hinterlegt sind.

Endlagerung radioaktiver Stoffe

Die INI146 fordert, die dezentral angelegten existierenden Lagerstätten von radioaktiven Müll aufzuheben und an einer zentralen Stelle zu lagern. Unterirdische Lagerstätten wie die Asse sind unverzüglich zu räumen. Mit Hochdruck ist eine zentrale Lagerstätte für den bisher entstandenen radioaktiven Abfall zu schaffen. Da die bisher zur Verfügung stehende Technik eine sichere Lagerung für mehrere tausend Jahre nicht gewährleisten kann, ist eine Lagerstätte, gegebenenfalls auch überirdisch und rückholbar, mit einer Lebensdauer von mindestens 100 Jahren vorzusehen. Dabei denken wir an die kommenden Generationen und Einbezug einer noch zu entwickelnden Technologie. Die bisherigen Eigentümer und Betreiber von kerntechnischen Anlagen sind technisch zur Unterstützung verpflichtet und müssen nach Ansicht der INI146 finanziell vollumfänglich die Kosten tragen.

Die sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe als Zukunftsaufgabe

Die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle wird die Menschheit noch Jahrhunderte beschäftigen. Um diese damit verbundenen Prozesse bewältigen zu können, benötigen wir ein umfassendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm. Wir wollen, dass Deutschland Weltmarktführer auf diesem Gebiet wird und eine Vorbildfunktion einnimmt.


Abfalldeponien als Rohstoffquelle

Die in aufgelassenen Bergwerken und anderen unterirdischen Lagern verbrachten Abfälle wollen wir zu Lasten der Einlagerer zurückholen; sämtliche Deponien sind zu öffnen. Die in der Vergangenheit eingelagerten Materialien können mit heutigem Wissen und Technik als wertvolle Rohstoffquelle dienen. Auch heute noch nicht verwertbare Stoffe sind nach aktuellen Stand der Technik für Mensch und Umwelt sicher einzulagern, um zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls Zugriff nehmen zu können.

Wertstoffketten

Ressourcen für die nachkommenden Generationen zu erhalten und zu bewahren sind Aufgaben für Staat und Bürger. Daher sind in allen Produktionsprozessen der Wirtschaft geschlossene Wertstoffketten anzustreben. Die INI146 will sich dafür einsetzen, dass alle Hersteller oder deren Vertreter, die in Deutschland Produkte in Verkehr bringen, verpflichtet werden, einen Nachweis über die verwendeten Rohstoffe zu erbringen. Hierzu gehört ebenso auch die Dokumentation über entstandene Abfallprodukte und deren Entsorgung innerhalb der bisherigen Herstellungsprozesse.


Soziales Europa

Die INI146 steht für ein soziales Europa von und für Menschen. Der Gedanke „Europa“ ist durch die EU schwer geschädigt und in Mitleidenschaft gezogen worden. Europa kann es nur direkt-demokratisch legitimiert geben. Die Menschen Europas selbst müssen durch ein europaweites Grundreferendum entscheiden können, ob und wenn ja, in welcher Form und Ausprägung sie sich Europa wünschen. Auch für das Projekt Europa gilt die Aussage von Jean-Jacques Rousseau: Das den Gesetzen unterworfene Volk muss auch deren Urheber sein. Den weiteren Ablauf können wir uns wie folgt vorstellen: Mit dem oben genannten Grundreferendum entscheiden die Bürger Europas zusätzlich, ob die EU in der jetzigen Form vorerst bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Teilen oder in Gänze weiterbestehen soll oder in Teilen und Gänze „abgeschaltet“ wird. Über die weitere Ausrichtung Europas wird ein europaweiter Diskurs zu führen sein, für den sich die INI146 einen Zeitraum von 12 Monaten vorstellt. Für eine demokratische Neuausrichtung ist die Wahl eines rein europäischen Parlaments nötig. Dies setzt voraus, dass möglichst alle bisherigen Funktionsträger, die direkt oder indirekt mit der EU in Verbindung standen, von ihren Ämtern entbunden werden und eine politische Auszeit von mindestens 5 Jahren nehmen. Wir wollen, dass dieser Neubeginn mit einer neuen unbelasteten Parlamentariergeneration, die von allen Bürgerinnen und Bürgern Europas zu wählen ist, verbunden ist. Die zu erledigenden Aufgaben des ersten direkt-demokratisch gewählten Europäischen Parlaments stellen wir uns wie folgt vor:

- Schaffung eines für alle Europäischen Staaten einheitlich geltenden Steuerrechts;

- Schaffung eines für alle Europäischen Staaten einheitlich geltenden Sozialsystems;

- Schaffung eines für alle Europäischen Staaten angepassten und national ausgerichteten bedingungslosen Grundeinkommens;

- Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems (unter Einbeziehung der Weltsprache Englisch als allgemeine europäische Verständigungssprache);

- Schaffung eines für alle Europäischen Staaten einheitlich geltenden Datenschutz- und Informationsgesetzes;

- ein einheitlich geltenden Atomausstieg sowie die Schaffung eines für alle Europäischen Staaten einheitlich geltendes Energie-, Umwelt- und Abfallrecht;

- Schaffung eines gemeinsamen digitalen Verteidigungsbündnisses (Cyber-War);

- für eine Übergangszeit Rückkehr zu den vorherigen nationalen Währungen;

- vollständige und ausnahmslose Besteuerung aufgelaufener Spekulationsgewinne mit anschließender Ausbuchung privater und staatlicher Verbindlichkeiten zur Beendigung der bisherigen Schuldenwirtschaft (Schuldenschnitt);

- Staatsverschuldung in allen Ländern nur durch Kreditaufnahme bei den nationalen Bundesbanken (überwacht und genehmigt durch Volksabstimmungen);

- die Einführung eines europaweiten und einheitlichen Solidarbeitrages für europäische Aufgaben;

- ein einheitliches für alle Europäische Staaten geltendes Asylrecht, das sich am Recht, Rechte zu haben orientiert. Hierzu zählen alle existenzbedrohenden Gründe, denen Menschen ausgesetzt sind. Diese europäischen Gesetze sollen jeweils in den Nationalstaaten abgestimmt werden, um die bestehenden nationalen Gesetze sukzessive ablösen zu können. Die Staaten, in denen die europäischen Gesetze Zustimmung gefunden haben, bilden das künftige Europa. Danach ist eine europäische Regierung aus den Mitgliedern des europäischen Parlamentes zu wählen.

Offene Grenzen

Offene, vorzugsweise keine, Grenzen zwischen den Staaten Europas, freies und ungehindertes Reisen sowie ein selbstbestimmtes Aufenthaltsrecht für alle Bürger Europas müssen nicht nur als unumkehrbar gelten, sondern auch politisch in den jeweiligen Nationalstaaten umgesetzt werden.



Politisches Programm nach §1 Abs. 3 Parteiengesetz, entnommen aus der Partei-Satzung, die beim Bundeswahlleiter einsehbar ist. 

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