1. Präambel
Das Bündnis der Generationen ist eine demokratische Partei. Ihre Ziele verfolgt sie in Übereinstimmung mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, ausgerichtet an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie den Maßgaben des Parteiengesetzes. Es versteht sich als eine moderne Sozialpartei für alle Generationen. Ihr zentrales Ziel ist die Stärkung des Zusammenhalts und Zusammenwirkens der Generationen. Nicht gegeneinander, nur miteinander lassen sich die Bedürfnisse der einzelnen Generationen für die Zukunft lösen. Wir erteilen jenen Kräften in Politik und Wirtschaft eine Absage, die die Generationen spalten, die jung und alt gegen einander aufhetzen, ihnen die Lebensgrundlage entziehen und Alte und Schwache in die Ecke drängen. Unsere politischen Schwerpunkte beinhalten die sozialen Brennpunkte
l Familien-, Kinder und Jugendpolitik
l Bildungspolitik
l Gesundheitspolitik
l Renten/ Arbeitspolitik
l Innen- und Flüchtlingspolitik
2. Familienpolitik
Familienpolitik und Bildungspolitik gehören eng zusammen. In der Familie wird der Grundstein für den künftigen Lebensweg, für berufliche und persönlichen Erfolg sowie die soziale Kompetenz gelegt. Deshalb stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Gesellschaftliche Umstrukturierungen haben dazu geführt, dass immer weniger Familien in der Lage sind, die Bildung ihrer Kinder gezielt zu fördern und ihnen ergänzend zur Schule oder anderen Bildungseinrichtungen helfend beizustehen. Deshalb gilt es die oft überforderten Eltern nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem durch Betreuungs- und Bildungsangebote zu unterstützen, die es ihnen ermöglichen, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren und den gewählten individuellen Lebensweg zu verfolgen und dem Kind alle Chancen für die Zukunft zu erhalten. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist somit auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen für die Familiengründung entscheiden. Das Bündnis der Generationen fordert daher eine Verstärkung des Angebots an Kinderbetreuungsstätten mit qualifiziertem Personal. Dabei sollen die Betreuungszeiten so gestaltet sein, dass kein Elternteil zur Aufgabe seiner Berufstätigkeit gezwungen ist. Das Bündnis der Generationen fordert zudem eine Neuordnung des teils unsozialen Geflechts direkter oder indirekter Förderung von Familien. Dabei ist anzustreben, dass einkommensschwachen Familien Fördermaßnahmen ohne Aufrechnung auf andere soziale Leistungen gewährt werden können. Weiter sollen Maßnahmen der wirtschaftlichen Förderungen nicht im prozentualen Verhältnis zum Einkommen der Familie stehen, sondern in Form von Festsätzen gewährt werden. Mit dem Bündnis der Generationen erhalten unsere Kinder und Jugendlichen eine für sie angepasste Lobby. Sie dürfen sich unserer Fürsorge und unseres unbedingten Einsatzes sicher sein. Jenen politischen Kräften, die glauben am Etat für Kinder und Jugend oder an deren Bildung, herum kürzen zu dürfen, erteilen wir einen Platzverweis. Sparen an der Bildung, ist das absolut dümmste, was die Politik sich einfallen lassen kann. Die Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft. Wo zarte Pflanzen stark werden sollen, braucht es erfahrene Gärtner. Wir werden ihren Weg unterstützend begleiten. Das Bündnis der Generationen fordert für Kinder unter anderem einen kostenlosen Eintritt in Freibäder und einen freien Zugang in die Sportvereine. Es darf nicht sein, dass Kinder vom Besuch der Freibäder oder Sportvereine ausgeschlossen sind. Freibäder sind für Kinder ganz sicher kein Luxus und sind deshalb zu subventionieren und in den Sportvereinen wird das Sozialverhalten der Kinder gestärkt und sehr viel für die körperliche Gesundheit getan. Dies darf Kindern nicht versagt bleiben. Das Bündnis der Generationen setzt sich auch für eine kostenlose Benutzung des öffentlichen Verkehrs für Kinder ein. Dagegen lehnt das Bündnis der Generationen Kinder-Ehen, auch wenn sie aus religiösen Gründen vollzogen wurden, unter 14 Jahren ab. Hierzu zählen auch Zwangsehen. Beides darf in Deutschland nicht anerkannt werden.
Faire Chancen für Frauen
Trotz offizieller Gleichberechtigung bezahlen Frauen für familienbedingte Auszeiten vom Erwerbsleben mit verringerten Karrierechancen und niedrigerem Einkommen, was zwangsläufig eine geringere Rente und unter Umständen Altersarmut bedeutet. Das Bündnis der Generationen fordert daher eine höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung.
3. Bildungspolitik
Von der Qualität der Ausbildung unserer Kinder hängt unser aller Zukunft ab. Deutschlands wichtigster Rohstoff ist die hohe berufliche Qualifikation des Nachwuchses. Dieser muss den immer größer werdenden globalen Herausforderungen gewachsen sein, wenn Deutschland und Europa ihre Spitzenposition behalten sollen. Dazu bedarf es einer grundlegenden Neuordnung des Bildungswesens unter zentraler Führung des Bundes. Das Bündnis der Generationen fordert ein bundeseinheitliches Schulsystem mit gleichen Lehrmethoden, Lehrinhalten, Lernzielen und Abschlüssen. Klassen und Unterrichtsgruppen sollen die Gesamtzahl von 25 Schülerinnen und Schülern nicht überschreiten. Der Schule vorgeschaltet wird der Pflichtbesuch des Kindergartens ab dem vollendeten 4. Lebensjahr. Voraussetzung für die Einschulung ist die Schulreife und insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache. Eine Befreiung von der Kindergarten- und Schulpflicht ist deshalb vom Grundsatz her nicht möglich. Ausnahmen sind nur nach sorgfältiger Einzelprüfung in begründeten Fällen zu gestatten, wenn gesichert ist, dass dem Kind daraus keine Nachteile erwachsen. Studienabschlüsse und Meisterprüfungen müssen auch für begabte junge Menschen aus nicht wohlhabenden Familien erreichbar sein. Die staatlichen Fördermöglichkeiten sind dahingehend zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen. Studiengebühren werden für die Dauer der Regelstudienzeit nicht erhoben. Die Universitäten werden einer permanenten Qualitätskontrolle unterworfen.
Die auf Wilhelm von Humboldt zurückgeführten Bildungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR galten bis Ende der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts als Weltspitze. Diese Spitzenposition ging nicht nur wegen der von Erfolg gekrönten Anstrengungen anderer Staaten verloren. Vier Jahrzehnte föderalistischen Experimentierens hat zu einem Bildungs-Fleckenteppich in Deutschland geführt, der teils mit erheblichen Qualitätseinbußen des Schulwesens einhergeht. Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Schulformen, Lehrpläne, Lehrinhalte und Lernziele haben dazu geführt, dass ein deutsches Abitur nicht mehr „Eintrittskarte“ zu allen Universitäten ist. Zudem steht die deutsche Schullandschaft der Flexibilität der Arbeitnehmer entgegen, wenn diese befürchten müssen, dass ihr beruflicher Erfolg um den Preis des schulischen Misserfolges ihrer Kinder erreicht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Räumlichkeit und Ausstattung der meisten Schulen den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen.
Das Bündnis der Generationen fordert die Schaffung eines Bundes-Kultusministeriums. Dieses soll die Verantwortung für ein bundeseinheitliches Schulwesen mit einheitlichen Schulabschlüssen sowie Bildungs- und Ausbildungswegen übernehmen. Zudem soll es mit den Kultusministerien anderer deutschsprachiger Länder eine weitgehende Harmonisierung der Bildungswege und der Bildungsabschlüsse aushandeln. Ebenso soll die Lehrerausund Weiterbildung zentral vom Bund gesteuert werden. Das ehrenamtliche Engagement, in Sachen Hausaufgabenhilfe, allgemeiner Nachhilfe, Leseund Sprachförderung etc. muss finanziell gefördert werden. Es darf nicht sein, dass nur die Kinder betuchter Eltern außerschulische Förderung erfahren, weil diese Eltern dafür bezahlen können.
4. Gesundheitspolitik
Reform der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Gesundheit ist das höchste Gut der Menschen. Medizinische Hilfe und Pflege für Kranke und Behinderte darf nicht zur Handelsware verkommen, die in einem nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten geführten Gesundheitswesen nur noch entsprechend individueller Finanzkraft verfügbar ist. Notwenige Behandlung und Medizin müssen allen Menschen gewährt werden. Dazu ist es erforderlich, die in Deutschland außergewöhnlich hohen Kosten des Gesundheitssystems mit Hilfe neuer Wege einzudämmen, die sich in anderen Ländern bereits bewährt haben. Das Bündnis der Generationen fordert deshalb die „Zusammenfassung aller Gesetzlichen Kranken- und Pflege-Versicherungen in einer einzigen Kranken- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger“
der Bundesrepublik Deutschland als sich selbst verwaltende Pflichtversicherung, zu der die Beiträge abhängig vom Einkommen nach einem alle zwei Jahre zu überprüfenden und ggf. neu zu bezifferndem Schlüssel erhoben wird. Veranlagt werden (wie zu Altersversorgung) alle Einkommen. Bei Einkommen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen zahlen Arbeitgeber bzw. Dienstherr 50 % der Beiträge. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen (Ehepartner/Kinder) sind aufschlagsfreie „Mitversicherte“. Dieser Versicherung gehören alle Bürgerinnen und Bürger an. Es bleibt ihnen freigestellt, sich für medizinisch nicht unbedingt erforderliche Maßnahmen privat zu versichern. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse. Über die nach dem bisherigen System von den Kassen zu gewährenden Leistungen hinaus sollen künftig medizinisch erforderliche Medikamente und Heilbehandlungen sowie Hilfsmittel ohne Zuzahlung gewährt werden. Das gilt auch für zahnprothetische Grundversorgung und Brillen. Das Bündnis der Generationen fordert die Abschaffung des Systems der Fallpauschalen für Operationen und Behandlungen. Dieses hat sich nicht bewährt – sowohl hinsichtlich der Kostenabrechnung mit den Krankenversicherungen sowie hinsichtlich der daran gekoppelten Regelung der anschließenden Klinik-Verweildauer und der nachgelagerten pflegerischen sowie hauswirtschaftlichen Versorgung bei zeitweiliger Abhängigkeit von Fremdhilfe. Hier ist eine Neuregelung vorzunehmen, die es ermöglicht, auf individuell sehr unterschiedliche Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse zu tragen sind die Kosten für medizinisch nicht erforderliche und modisch bedingte Eingriffe oder Behandlungen sowie die Behandlung von Folgeschäden aus solchen Eingriffen und Behandlungen. Pflege- und Unterbringungskosten im Rahmen einer medizinisch notwendigen Maßnahme werden nur im erforderlichen Rahmen von der Krankenkasse in voller Höhe der mit den Leistungserbringern jeweils zu vereinbarenden Tarife getragen. Über den Rahmen der erforderlichen Maßnahmen hinaus reichende Sonderleistungen bleiben Privatsache des/der Versicherten, die selbst oder von einer Privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen sind. Zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen sollen ferner die Einführung von fälschungssicheren Versichertenausweisen und Patientenquittungen sowie die Verpflichtung der Pharmaindustrie auf EU-einheitliche Medikamentenpreise. Außerdem wird eine Änderung der Zulassungsordnung für Medikamente angestrebt, nach der Variationen und Weiterentwicklungen bewährter Medikamente nicht als Neupräparate deklariert und entsprechend eingepreist werden dürfen. Die Bismarckschen Sozialgesetze hatten zur Bildung Gesetzlicher Krankenkassen geführt, deren Anzahl zeitweise auf über 200 angewachsen war. Mitte 2016 sind es noch rund 118. Da der Umfang der Leistungen vom Gesetzgeber vereinheitlicht wurde, bedarf es grundsätzlich nur noch einer Gesetzlichen Krankenkasse. Das Bündnis der Generationen fordert die Zwangsvereinigung aller Gesetzlichen Krankenkassen, die direkt mit den Erbringern medizinischer Leistungen abrechnet. Der Entfall der Kosten für über 117 Vorstände und Aufsichtsräte sowie aufwändiger Mitgliederwerbung zusammen mit der Kostenersparnis für den Entfall des Gesundheitsfonds und der Kassenärztlichen Vereinigung als „Verteiler“ bedeutet eine erhebliche Entlastung des Gesundheitswesens. Das Bündnis der Generationen fordert die Stärkung des Hausarztmodells und eine Änderung der Niederlassungsregelungen für Mediziner. Deren Zweck soll es sein, die medizinische Versorgung in der Fläche zu sichern und eine zu örtlichem Patientenmangel führende Ärztekonzentration an vermeintlich attraktiven Standorten zu vermeiden.
Direktversicherung
Griff in die Taschen bei der Eigenvorsorge (Direktversicherung). Nachträglich erzwungene Übernahme der Arbeitgeber-Anteile an Kranken- und Pflegeversicherung, durch den Arbeitnehmer. Im Vertrauen auf die Aussagen der Politik, wurden viele Direktversicherungen durch Gehaltsumwandlung, seitens der Arbeitnehmer abgeschlossen. Die Arbeitnehmer folgten dem Versprechen der Politik, dass für die Auszahlungen keine Sozialbeiträge zu zahlen währen. 2003 kam dann die rot-grüne Regierung, unter der Federführung der Sozialministerin Ulla Schmidt, auf die glorreiche Idee, die Auszahlungen nachträglich, gegen gültiges Recht (Vertrauensschutz für Altverträge), der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zuzuführen. Hätten die Arbeitnehmer, in der Zeit des Ansparens, diese Beiträge gezahlt, wäre der Arbeitgeber zur Hälfte dabei gewesen. Nun müssen von den Auszahlungsbeträgen, umgerechnet auf die Zeit von 10 Jahren, monatlich die vollen KV- und PV-Sätze, also auch die Arbeitgeberanteile, vom Arbeitnehmer gezahlt werden und das z.T. für Zeiten, als es die Pflegeversicherung noch gar nicht gab. Keine, der etablierten politischen Parteien, hat sich bisher für die Rücknahme dieser Ungeheuerlichkeit eingesetzt. Das Bündnis der Generationen, wird alle nur denkbaren Möglichkeiten nutzen, gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen.
5. Rentenpolitik und Arbeitspolitik
Wer über Jahrzehnte hinweg in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf Vertrauensschutz und darf nach einem langen Berufsleben nicht zur Altersarmut verdammt sein. Deshalb fordert das Bündnis der Generationen für alle Rentenbezugsberechtigten eine garantierte Mindestrente von 1200 € (gemäß Wert von 2016). „Leistung lohnt sich“ galt in den ersten Jahrzehnten des Aufbau der Bundesrepublik Deutschland als unumstößlicher Grundsatz auch bei der Altersvorsorge. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde dieses Prinzip von den etablierten Parteien immer stärker ausgehöhlt. Die Förderung von Leistungsverweigerern auf Kosten der Leistungserbringer führte zur Schwächung der Sozialsysteme und damit auch zur immer nachhaltigeren Abschmelzung der Altersversorgung aus der Rentenkasse. Zudem wurden der Rentenversicherung – und damit den Versicherungspflichtigen immer mehr fremde Lasten aufgebürdet, die vom Grundsatz her von der Gemeinschaft der Staatsbürger insgesamt zu tragen wären. Insgesamt wurden der Rentenversicherung rund 800 Milliarden Euro entzogen. Aktuell beklagen die so genannten Volksparteien, dass die Rentenkasse jährlich mit zweistelligen Milliardenbeträgen gestützt werden müsse. Tatsache ist jedoch, dass diese Stützungsgelder lediglich zwei Drittel der Fremdleistungen abdeckt, die in die Rentenversicherung verlagert wurden. Der Bundeshaushalt wird folglich von der Rentenversicherung unterstützt. Dieses wird in der Öffentlichkeit vorsätzlich falsch dargestellt, um einen Vorwand zu weiterer Rentenabschmelzung zu haben. Wir wollen den versprochenen Lohn für unsere Lebensleistung in Form einer Rente, die uns einen Lebensabend in Würde ermöglicht. Und wir wollen, dass auch die nachwachsenden Generationen darauf vertrauen können, dass ihre Leistung belohnt wird, wenn sie ins Rentenalter kommen. Die Rente ist kein staatliches Almosen. Rentnerinnen und Rentner sowie ihre Arbeitgeber haben über viele Jahre erhebliche Beiträge zur Staatlichen Rentenversicherung geleistet. Dazu wurden sie gesetzlich verpflichtet. Deshalb müssen sie darauf vertrauen können, dass der Staat seine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag erfüllt. Die überwiegende Mehrheit der Beitragszahler stirbt lange bevor rechnerisch der unverzinste Rücklauf der erbrachten Leistungen erreicht ist. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war Altersversorgung Privat- bzw. Familiensache. Mit der aufkommenden Industrialisierung geriet das „Familiensystem“ an seine Grenzen. Reichskanzler Bismarcks Sozialgesetze brachten die kapitalgedeckte Rentenversicherung, die sich trotz der Vermögensverluste durch zwei Weltkriege bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bewährte. 1957 wurde auf Umlageverfahren umgestellt. 70 % des Bruttolohns als Vollrente funktionierte Jahrzehnte bestens und die trotzdem prall gefüllte Kasse der Rentenversicherung weckte Begehrlichkeiten bei den notorisch in Haushaltsnöten agierenden Bundesregierungen. Diese bürdeten der Rentenversicherung neue und immer mehr Aufgaben auf, die eigentlich von der Gesellschaft insgesamt zu tragen wären. Rund 800 Milliarden Euro der pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten wurden im Laufe der Zeit zweckfremd ausgegeben. Das funktionierte über Jahrzehnte, bis demographischer Wandel, Wirtschaftskrisen und steigende Arbeitslosigkeit die Einnahmen schrumpfen und die Ausgaben wachsen ließen. Zudem wurden die Lasten der deutschen Einheit zu sehr großen Teilen allein aus der Rentenkasse finanziert. Statt eine Neuordnung der Lastenverteilung vorzunehmen, griffen die Regierenden zum Mittel Rentenkürzung. Statt der 70 % bezieht ein Neurentner heute lediglich knapp 50 % seines letzten Gehalts. Zum Vergleich: Pensionen betragen 72 % des letzten Brutto. Die Kaufkraft der Rentner ist in den letzten 20 Jahren um mindestens 30 % gesunken. Ohne die „Fremdlasten“ wäre diese Rentenverkürzung nicht nötig. Schließlich entnimmt die Bundesregierung der Rentenkasse Monat für Monat immer noch Gelder für Fremdaufgaben. Und von jedem Euro, den sie sich „leiht“, zahlt sie höchstens 70 Cent zurück. Eine lediglich ihrer originären Aufgabe verpflichtete Rentenversicherung wäre noch in der Lage, die regulären Renten zu zahlen und die erforderlichen Rücklagen zur Abfederung des „Rentenbauchs“ von demographischem Wandel und Wirtschaftskrise zu bilden. Den Rentnerinnen und Rentnern geht es schlechter und immer häufiger müssen sie den Weg zum Sozialamt nehmen. Den erneuten Nullrunden für Rentnerinnen und Rentnern stehen im gleichen Zeitraum Erhöhungen der Pensionen, insbesondere der Politikerpensionen, gegenüber. Begründet werden diese mit dem gleichen Argument, das für Renten-Nullrunden herhalten muss: Die Einkommensentwicklung erfordert dies. Die von der realen Welt entfremdeten Jungpolitikern und ihren „Experten“ verbreiteten Thesen von den Alten, die auf Kosten der Jungen leben, entbehren jeglicher Grundlage, weil die Höhe der Renten von heute keinerlei Auswirkungen auf die Renten von morgen oder gar übermorgen haben. Diese hängen vielmehr vom künftigen Beitragsaufkommen und von heute unvorhersehbaren Entwicklungen ab.
Reform der Altersversorgungssysteme / Mindestrente
Auch kommende Generationen müssen davor geschützt werden, dass am Ende eines langen Erwerbslebens der Absturz in Armut steht. Auch sie haben Anspruch auf eine ihrer Lebensleistung entsprechenden Lebensqualität im Alter. Die über Jahrzehnte bewährten Sozialsysteme wurden im Laufe der Jahrzehnte nur unzureichend den Veränderungen der Strukturen der Gesellschaft und der Realität des Arbeitslebens im 21. Jahrhundert angepasst. Sie bedürfen einer umfassenden Neuordnung, wenn sie zukunftssicher sein sollen. Das Bündnis der Generationen setzt sich für die Stärkung der bewährten Prinzipien der Solidargemeinschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung ein. Dieses besagt, dass gesamtgesellschaftliche Lasten von allen Mitgliedern der Gesellschaft geschultert werden. Das BdG will den beginnenden fälschlich mit Liberalisierung umschriebenen Rückbau der demokratischen Ordnung hin zu einer Gesellschaft stoppen, in der das Recht des wirtschaftlich Stärkeren gilt und eine systematische Umverteilung von unten nach oben erfolgt. Das Bündnis der Generationen wird sich für eine garantierte Grundrente für alle zuzüglich einer Plus-Arbeitsrente einsetzen. Aus einer neuen Allgemeinen Altersvorsorge, die das bisherige Renten- und Pensionssystem ablöst, erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 65. Lebensjahres eine garantierte Grundrente. Kernstück dieser neuen Altersversorgung ist ein Sockelbetrag in Form einer garantierten Mindestrente von 1.200 € (gemäß Wert im Jahr 2016) für Alleinstehende und 1.600 € für Ehepaare sowie staatlich anerkannte Lebensgemeinschaften. Vorgezogene Rentenleistungen gibt es nicht. Überbrückungsleistungen bei Vorruhestand, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit sind von den jeweils zuständigen anderen Sozialkassen (Arbeitsagentur, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) zu erbringen. In Anlehnung der bisherigen Regelungen der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es eine Plus-Arbeitsrente. Ihre Höhe ermittelt sich aus Umfang und Dauer der individuellen Beitragsleistung nach dem Berechnungsprinzip für die Verrentung von Lebensversicherungen. Beitragsfreie Anrechnungszeiten: Wehrund Zivildienst (Pflichtdauer), Regelstudienzeit und Meisterschulzeit, Kindererziehungsjahre und Pflegezeit für Angehörige mit min. Pflegestufe 2 sowie schwerer Demenz. Berechnungsschlüssel gem. der aktuellen Formel der Gesetzlichen Rentenversicherung. Witwen und Witwer erhalten ihre garantierte Grundrente ungekürzt. Die gemeinschaftliche Plus-Rente wird lediglich um ein Drittel gekürzt, das davon auszugehen ist, dass die Existenz-Grundkosten (Miete, kommunale Gebühren etc.) gleich bleiben.
Alle zahlen ein !
Zur Finanzierung der neuen Allgemeinen Altersfürsorge werden alle Einkommen herangezogen. Es zahlen also nicht nur abhängige Arbeitnehmer, sondern auch Sozialhilfeempfänger, Beamte und Selbständige sowie Privatiers ein. Auf Lohn/Gehalt/Sold wird eine prozentuale Abgabe in Höhe der aktuellen Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. Ebenso werden damit Einkünfte aus Vermögen und Vermietungen, Gewerbe, Spekulationsgewinnen und Erbschaften herangezogen, die oberhalb der gesetzlichen Freigrenzen liegen. Für die Veranlagung gibt es keine Bemessungsgrenze. Die Rentenhöhe wird jedoch gedeckelt. Sie kann maximal die dreifache Höhe der Grundrente erreichen. Damit dies gesichert werden kann, fordert das Bündnis der Generationen eine einheitliche Altersversorgungskasse für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Altersversorgung tritt als allgemeine Pflichtversicherung an die Stelle von Gesetzlicher Rentenversicherung, Pensionskassen und Berufsständischen Versorgungswerken sowie Riester-Rentenversicherungen und anderen bislang staatlich geförderten Altersversicherungen. Kernstück dieser neuen Altersversorgung ist eine Volksrente in Form einer garantierten Mindestrente von 1.200 € (gemäß Wert im Jahr 2016) für Alleinstehende und 1.600 € für Ehepaare sowie staatlich anerkannte Lebensgemeinschaften. Anspruch auf diese Volksrente haben alle, die mindestens 240 Monate als Beitrags- und/oder Anrechnungszeiten aus Erziehungs- und/oder Betreuungszeiten sowie anerkannter Erwerbsunfähigkeit nachweisen und mindestens 5 Jahre bis zum Rentenbeginn ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Die individuelle Rente wird nach dem bewährten Punktesystem (nach Beitragsjahren, Beitragszahlungen und Anrechnungszeiten) ermittelt und im Zwei-Jahres-Rhythmus entsprechend der Inflationsrate und der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Renten für Hinterbliebene (Witwen und Waisen) werden gemäß der bisher geltenden Regelung gewährt, jedoch auf 70 % der Rente des Erblassers festgesetzt. Sofern die individuelle Rente oder die Hinterbliebenen-Rente geringer ausfällt, wird sie auf die Höhe der garantierten Mindestrente angehoben, Beiträge zur Altersversorgung werden von allen steuerpflichtigen Einkommen sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen erhoben. Zu allen Einkommen aus Arbeitsverhältnissen trägt der Arbeitgeber gemäß bisheriger Regelung die Hälfte des fälligen Beitrags. Es gibt keine Bemessungsgrenzen. Folglich ist die Höhe der künftigen Individualrente auch nicht gedeckelt. Bei Einführung der neuen Altersversorgung werden bereits erworbene Ansprüche gewahrt. Darüber hinausgehende Altersvorsorge ist Privatangelegenheit. Die neue Altersversorgung wird durch unabhängige Selbstverwaltung dem direkten Zugriff des Staates entzogen und steht nicht mehr zur Finanzierung von Fremdaufgaben zur Verfügung. Als solche Fremdaufgaben gelten ebenso gesundheitliche Vorsorge oder Reha-Maßnahmen wie nicht gesundheitlich bedingte Vorruhestands- oder Altersteilzeit-Regelungen. Finanz-Engpässe sind mit Steuergeldern auszugleichen. Diese können gegen die Entnahmen der vergangenen Jahrzehnte aufgerechnet werden. Was die Presse zum Teil schreibt ist falsch:
(Frankfurter Allgemeine v. 03.11.2016) Mit dem Rentenzuschuss schließt die Bundesregierung die Lücke zwischen dem Geld, das die Rentenversicherung mit den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einnimmt, und den Beträgen, die tatsächlich an die Rentner ausgezahlt werden. Zahlte der Bund im Jahr 1992 noch 30 Milliarden an Zuschüssen an die Rentenkassen, sind es aktuell mehr als 80 Milliarden Euro jährlich – das entspricht fast 30 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2012. Wenn man die Zahlen um die Inflation bereinigt, sind die Steigerungen nicht mehr ganz so hoch, aber immer noch eindeutig erkennbar.
Sofort Maßnahmen
Keine Fremdleistungen mehr durch die Rentenversicherung. Mit den freiwerdenden Geldern kann die Abschmelzung der Renten auf 43% bis zum Jahre 2030 verhindert werden. Es wird allerhöchste Zeit unser Wohnverhalten zu überdenken. Wir müssen weg kommen von Single und Alleinerziehenden-Haushalten. Hin zum Mehr-Generationen-Wohnen. Es ist doch absurd, dass wir nicht wissen, wo wir unsere Kinder betreuen lassen, während sich gleichzeitig potentielle Ersatz-Omas in ihren Altenwohnungen langweilen.
Lasst uns beginnen, generationsübergreifend zu denken.
Die Älteren freuen sich über die Hilfestellung der Jungend im Bereich der digitalen Medien und lassen sich in die digitale Welt begleiten. Das kleine Taschengeld für die Klassenreise wird jung zu schätzen wissen. Die Schüler bekommen Hilfe für die Schule und niemand muss teure Nachhilfe bezahlen. Es gibt Hilfestellung für die Bewerbungen. Gegenseitige Unterstützung im Haushalt und Nachbarschaftshilfe jeglicher Art. Jeder ist aufgefordert, diese Vorschlagsliste zu ergänzen und diese Vision mit zu leben. Wir bauen das Mehr-Generationen-Haus Deutschland.
Altersdiskriminierung
Das Bündnis der Generationen wendet sich energisch gegen jegliche Art der Altersdiskriminierung. Ebenso wie die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder körperlicher Mängel, ist die Diskriminierung von Personen wegen ihres Alters unter Strafandrohung zu stellen. Gegenwärtige Praktiken der Altersdiskriminierung sind per Gesetz abzustellen. Beispiele für solche Altersdiskriminierung: Erhöhung von Versicherungsprämien einzig aus Anlass des Erreichens eines bestimmten Alters. Verweigerung eines Kredits trotz vorhandener Sicherheiten oder Verweigerung einer Kreditkarte. Verweigerung einer Fahrzeuganmietung Zur Verbesserung des Schutzes vor Altersdiskriminierung gehört auch die Verbesserung des Schutzes vor Gewaltdelikten, Betrug und Falschberatung, die speziell darauf abzielt, Vorteile aus der verringerten körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit Hochbetagter zu ziehen.
6. Innenpolitik / Flüchtlingspolitik
Innere Sicherheit
Das Bündnis der Generationen bekennt sich ausdrücklich zu den Grundrechten eines jeden Menschen und hier besonders zur Freiheit des Individuums. Die Öffentliche Sicherheit und Ordnung als Voraussetzung für Lebensqualität zu erhalten, ist eine der wesentlichen Aufgaben der Staatsorgane. Deshalb haben Sie das Gewaltmonopol. Zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Wahrung der Grundrechte einerseits und des staatlichen Eingriffs zum Schutz der Sicherheit aller Bürger gehört andererseits eine wirksame Kriminalitätsprävention. Diese muss früh einsetzen und in gut vernetzter Abstimmung zwischen staatlichen Stellen wie Justiz, Polizei, Ordnungsämtern einerseits sowie Vereinen, Kirchen, Schulen und sogar Kindergärten andererseits erfolgen. Dabei müssen Bürger der Führungsschicht in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Sport und Kunst jungen Menschen lebenswerte Perspektiven aufzeigen und ihnen vorleben, dass es sich lohnt, Verantwortung für sich selbst und auch für andere zu übernehmen. Erschreckend zugenommen hat die Brutalität jungendlicher Gewalttäter/innen. Selbst Polizeibeamte werden zunehmend Opfer extremer Gewalttäter. Die Kriminalitätsforschung führt dies auf zunehmende Anonymisierung der Gesellschaft sowie die Virtualisierung von Gewalt zurück. Als erschwerend bewertet werden zudem die mangelnde zeitliche Nähe der Ahndung von Gewalttaten und die unzureichende Konfrontation mit dem Leid des Opfers, sofern sie überhaupt stattfindet. Wissenschaftler fordern deshalb die Verstärkung vorbeugender Maßnahmen. „Genau hinsehen und eingreifen“ lautet deshalb die Forderung für eine zukunftsorientierte Kriminalitätsbekämpfung in konsequenter Form. Extreme Gewalttaten haben aufgezeigt, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Einrichtungen mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden sein können. Das muss nicht sein. Das Beispiel der New-Yorker U-Bahn zeigt, dass die Durchsetzung eines hohen Sicherheitsstandards möglich ist. Zur Abwehr von Gewalttätern und Extremisten fordert das Bündnis der Generationen
l mehr Präsenz von Bundespolizei und Sicherheitskräften in und an Zügen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
l Live-Kamera-Überwachung von Bahnstationen und ÖVPN-Haltepunkten sowie in Bahnen und Bussen mit mindestens 48 Stunden Video-Speicherung
l Personelle und technische Verstärkung der Polizei allgemein und stärkere Präsenz von nicht motorisierten Beamten im öffentlichen Raum
l Höhere Strafen für Gewaltanwendung gegen Einsatzkräfte der Polizei
l Grundsätzliche Anwendung des Erwachsenen-Strafrechtes auf volljährige Gewalttäter
l Durchsetzung des Vermummungsverbotes
l Bei Veranstaltungen, die von vornherein auf Bindung starker Polizeikräfte ausgelegt sind, sind die Ausrichter an den Einsatzkosten zu beteiligen
l Bei Großveranstaltungen, zu denen Eintritt erhoben wird oder die kommerziellen Zwecken dienen, sind die Einsatzkosten in voller Höhe zu berechnen (z.B. Fußballspiele und Konzerte)
l Stärkung des Opferschutzes und Verbesserung der Betreuung von Kriminalitätsopfern.
Ältere Menschen und Ehrenamt
Aufgrund steigender Lebenserwartung haben ältere Menschen mehr Zeit, sich in der Familie und in der Gesellschaft zu engagieren. Das Bündnis der Generationen sieht eine wesentliche Aufgabe darin, den Zusammenhalt zwischen den Generationen zu fördern. Die BdG setzt sich deshalb nachhaltig dafür ein, die von vielen Behörden und Institutionen errichteten Hemmnisse gegen ehrenamtliches Engagement abzubauen.
Flüchtlinge
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrer Unterschrift zur Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet Menschen aus Kriegsgebieten oder Menschen die verfolgt werden Schutz zu bieten. Die GFK ist das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Dafür steht das Bündnis der Generationen ein. Das Bündnis der Generationen wird sich dafür einsetzen, dass ein Einwanderungssystem, das nach qualitativen und kulturellen Kriterien ausgerichtet ist, im Bundestag beschlossen wird. Es ist notwendig, dass Deutschland Druck aus dem Asylsystem nimmt und ein nach qualitativen und kulturellen Kriterien gestaffeltes Einwanderungssystem schafft. Wir sollten gut ausgebildeten Bewerber genauso den Vorzug geben wie etwa Christen oder anderen verfolgten Minderheiten aus dem Nahen Osten, die in der Regel eine höhere Assimilationsbereitschaft mitbringen. Hierzu ist anzumerken, dass das Asylrecht an sich nicht verhandelbar ist, sondern ein im Grundgesetzt verankertes Grundrecht darstellt. Hier kann ein wie auch immer gestaltetes Einwanderungsgesetz, nicht wirklich eingreifen. Jene Flüchtlinge, die bei uns dieses Asylrecht beanspruchen, dürfen entsprechend dem Asylrecht, nicht nach den genannten Kriterien selektiert werden. Es darf aber überlegt werden, ob Flüchtlinge die über kein Bleiberecht verfügen, aber unseren Einwanderungskriterien entsprechen, nicht bleiben können indem sie in das Einwanderungsgesetzt umgeleitet werden.
7. Umweltpolitik / Mobilität
Zur Zukunftssicherung gehört die Bewahrung der Schöpfung. Umweltpolitik ist kein originäres Thema der BdG. Sie wird aber zur gegebenen Zeit ihre Standpunkte präzisieren. Als Grundlinie gilt, dass Umweltpolitik im Dienste von Mensch und Natur wirken soll, ohne einzelne Bürger zu benachteiligen oder über ihre Verhältnisse zu belasten. Umweltpolitik soll zudem zielgerichtet wirken. Sie darf nicht lediglich als Vorwand für die Schaffung neuer Steuern und Belastungen der Bürgerinnen und Bürger missbraucht werden. Das Bündnis der Generationen fordert, dass es Monopolunternehmen nicht länger gestattet werden darf, sich Rechte zur Umweltverschmutzung zu kaufen und die dafür anfallenden Kosten auf die von ihnen abhängigen Endabnehmer umzulegen. Die BdG fordert eine sachorientierte Diskussion der E-Mobilität unter Abwägung aller Vor- und Nachteile. Die Bürger müssen ehrlich und umfassend über die gesamtheitliche Öko-Bilanz informiert werden. Ebenso müssen die Vor- und Nachteile von alternativen Arten der Energiegewinnung gesamtheitlich diskutiert werden. Vor dem Hintergrund der gewünschten E-Mobilität und des erhöhten Energiebedarfs der Industrie sowie der Privathaushalte sind die Möglichkeiten zur Energiebeschaffung sorgsam abzuwägen. Kohlekraftwerke sind CO2-Schleudern und insbesondere dann extrem problematisch, wenn Braunkohle genutzt wird. Bei Steinkohle lässt sich mittlerweile durch optimierte Verbrennung und moderne Filteranlagen die Umweltbelastung mindern. Vorteil: Engpässe können aus heimischen Vorkommen zumindest zeitweise überbrückt werden. Nachteil: Verbrauch endlicher Ressourcen, hoher Anfall an Rückständen und Folgeschäden durch den Abbau. Erdgaskraftwerke verbrennen ebenfalls fossile und endliche Rohstoffe – aber belasten die Umwelt deutlich geringer als Kohlekraftwerke. Die Verbrennung erfolgt ohne Rückstände. Atomkraftwerke belasten vordergründig die Umwelt am geringsten und sind aus der Kurzzeitperspektive vorgeblich preisgünstiger als alle anderen Methoden der Energiegewinnung. Nachteil: Über Jahrhunderte reichende Gefahr für Lebewesen von nicht abschätzbarem Ausmaß – und keine zuverlässig sicheren Lager- oder Entsorgungsmöglichkeiten für Verbrennungsrückstände. Uran ist ein endlicher Brennstoff. Wasserkraft dient hierzulande nur im geringen Ausmaß der Energiegewinnung über Turbinen. Der Bau von erforderlichen neuen Stau- und Wasserkraftwerken ist politisch kaum durchsetzbar. Die ansonsten saubere Art der Stromgewinnung hat den Nachteil, nicht immer zur Verfügung zu stehen, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Windkraft ist ein unendlicher und sauberer Energielieferant und deshalb stark im Kommen, aber trotzdem immer stärker umstritten. Um ausreichende Mengen Strom zu produzieren bedarf es einer großen Zahl von Einzelanlagen. Das führt zu einem starken Landschaftsverbrauch und zu einer ganz erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie der Lebensqualität der in der Nachbarschaft zu Windparks lebenden Menschen. Strom gibt es nur, wenn der Wind weht. Windenergie benötigt ein weit verzweigtes Leitungsnetz. Naturschützer sprechen sich wegen des hohen Vogelschlags, insbesondere bei Zugvögeln, vermehrt gegen Windanlagen aus. Photovoltaik und Solarzellen sind als Ergänzung zu permanent verfügbaren Energielieferanten sinnvoll, kostengünstig und besonders umweltfreundlich – solange sie nicht entsorgt werden müssen. Biogasanlagen gewinnen Energie durch Entgasung aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais, aus Futterabfällen und Fäkalien. Durch ständige Energie-Verfügbarkeit gewährleisten sie Unabhängigkeit von Großversorgern. Nachteile: Geruchsbelästigung möglich, Trübung der Öko-Bilanz durch Andienung und Entsorgung der Nährstoffe, landwirtschaftliche Flächen werden der Nahrungsmittelproduktion entzogen, hohe finanzielle Vorleistungen bei noch unklarer Gewinnerwartung erforderlich. Ergänzend lässt sich umweltfreundlich Energie mit Hilfe von zahlreichen weiteren Möglichkeiten gewinnen, sofern die Kostenersparnis zumindest kurz bis mittelfristig nicht im Vordergrund steht. Das Bündnis der Generationen setzt sich vor diesem Hintergrund für einen vielfältigen Energie-Mix ein und verweist auch auf die Möglichkeiten von Blockheizkraftwerken und Fernwärme.
Abfallwirtschaft
hat in unserer Zeit auch viel mit Energiewirtschaft zu tun. Gasgewinnung aus der Verrottung ist vielerorts ebenso üblich, wie Stromgewinnung aus der Restmüllverbrennung. Damit diese Anlagen einwandfrei funktionieren ist die Mülltrennung Voraussetzung. Diese scheitert jedoch durchgängig am mangelhaften Mitwirken der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb appelliert das Bündnis der Generationen an die Kommunalen Entsorgungsbetriebe, die getrennte Müllsammlung dort einzustellen, wo schließlich doch eine Nachsortierung erfolgen muss oder eine gesamtheitliche Zuführung zur Verbrennung erfolgt.
Mobilität
Der allgemeine Strukturwandel erfordert von den Menschen im Lande eine immer höhere Mobilität und macht sie selbst in Ballungsräumen zunehmend vom Auto abhängig, zumal ein die Fläche optimal bedienender Öffentlicher Personen-Linienverkehr wirtschaftlich nicht machbar ist. Gefordert werden daher die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Förderung von linienunabhängigen Bürgerbussen, Mini- und Sammeltaxen sowie Sozial-Fahrdiensten. Modernisierung und Ausbau der Verkehrswege in Deutschland haben mit den stetig gewachsenen Anforderungen nicht Schritt gehalten. Das Bündnis der Generationen tritt deshalb für eine ganzheitliche Langzeitplanung zur Modernisierung der Verkehrswege und Verkehrssysteme ein, deren Zeitrahmen mehrere Legislaturperioden überbrückt. Im Autobahnnetz bestehende Lücken sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Intelligente flexible Regelungsanlagen sollen großräumig vernetzt werden und für einen optimierten Verkehrsfluss sorgen. Wo in Ballungsräumen keine Flächen für notwenige zusätzliche Fahrspuren verfügbar sind, kann per Aufstockung eine weitgehende Entmischung von Last- und Personenverkehr sowie lokalem Quellverkehr und Durchgangsverkehr erreicht werden. Dabei sind alle Möglichkeiten zur Minderung der Lärmabstrahlung auszuschöpfen. Das Schienennetz genügt in seiner jetzigen Form schon den heutigen Anforderungen nicht mehr und steht vor dem Kollaps. Die in den letzten Jahren erfolgte Konzentration auf immer weniger Hauptstrecken hat diese extrem störungsanfällig werden lassen. Deshalb ist es dringend erforderlich, zunächst noch nicht ganz aufgelassene Nebenstrecken als Entlastungs- und Ausweichrouten herzurichten, die Hauptstrecken um zwei Schienenstränge zu erweitern und den Nahverkehr in Ballungsgebieten vollständig auf eigene Gleiskörper zu verlegen. Als mögliche Option für den schnellen Fernverkehr sieht das Bündnis der Generationen eine Magnetschwebebahn an. Mit ihrer Einführung könnte der innerdeutsche Flugverkehr vermindert und für Entfernungen unter 500 Kilometer gänzlich eingestellt werden. Der E-Mobilität misst das Bündnis der Generationen große Bedeutung für den Fall zu, dass diese mit „sauberem Strom“ ermöglicht und die vielen kleinen Auspuffanlagen im Ort nicht lediglich durch ein erheblich höhere Umweltbelastung durch den großen zentralen „Sammelauspuff“ vor den Toren der Stadt ersetzt wird und noch offene Fragen der Entsorgung sowie der Fahrzeugsicherheit geklärt sind.
Globaler Umweltschutz
Das Bündnis der Generationen setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Gesetze zur Reinhaltung von Luft und Wasser in Deutschland und Europa vereinheitlicht und nachhaltig durchgesetzt werden. Das Bundesgesetz zum Immissionsschutz muss schärfer gefasst werden. Dazu gehört die Abschaffung des Handels mit Emmissionsrechten. Verstöße gegen Immissionsschutzgesetze durch Monopolunternehmen (wie in der Energiewirtschaft) sollen nicht durch Geldstrafen geahndet werden, die diese nur an die Endverbraucher durchreichen. Vielmehr sind Freiheitsstrafen für die Verantwortlichen vorzusehen, die ab einem Schadensvolumen von mehr als einer halben Million Euro nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Das Bündnis der Generationen spricht sich auch gegen die Entsorgung von CO2 in unterirdische Hohlräume oder im Meeresboden aus, so lange nicht Gewissheit darüber erlangt wurde, dass dies auch langfristig keine negativen Folgen für Mensch und Natur nach sich ziehen kann. Die RENTNER Partei tritt für den Schutz der Umwelt auch auf den Ozeanen und Randmeeren ein. Als kurzfristige Maßnahme fordert sie ein Verbot des Betriebs von Schiffsmotoren durch die Verbrennung von Substanzen, die unter den Begriff Sonder- oder gar Giftmüll fallen. Um dieses zu erreichen, sollen mit angemessener Vorlaufzeit die deutschen Hoheitsgewässer für solche Schiffe gesperrt werden. Die Strafandrohung für die illegale Entsorgung von Abfällen aller Art und insbesondere von Schmier- oder Treibstoffrückständen auf See soll vervierfacht werden. Gleichzeitig sind die erforderlichen Infrastrukturen in deutschen Häfen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Entsorgung der Schiffe gewährleistet. Das Bündnis der Generationen stellt sich gegen Maßnahmen zum minimalen Umweltschutz bei uns auf Kosten maximalen Raubbaus an der Natur in fernen Ländern. Eine solche Maßnahme ist z.B. wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmplantagen zur Gewinnung von „umweltfreundlichem Bio-Treibstoff“ anzulegen.
8. Länderreform
Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland erweist sich vor dem Hintergrund eines immer enger zusammen rückenden Europas und der allgemeinen Globalisierung zunehmend als nicht mehr zeitgerecht. Die BdG tritt deshalb für die Neuordnung der Bundesländer ein. Maximal sechs Bundesländer werden als ausreichend angesehen. Zu weiteren innenpolitischen Themen wird das Bündnis der Generationen zur gegebenen Zeit Position beziehen.
9. Außenpolitik
Das Bündnis der Generationen sieht es als wichtiges Ziel an, mit ihren europäischen Nachbarn friedlich und partnerschaftlich zu leben. Dabei spielt die Aussöhnung mit den einstigen Kriegsgegner und Opfern deutscher Aggression eine wichtige Rolle. Eine Aussöhnung im Sinne des Wortes muss aber auch von den Adressaten dieses Anliegens ehrlich gewollt sein und darf nicht an die Unterwerfung unter Forderungen aus völlig anderen Bereichen geknüpft sein. Darüber hinaus wünscht das Bündnis der Generationen spannungsfreie Beziehungen zu allen anderen Ländern der Welt und legt ganz besonders großen Wert auf die Pflege der bewährten Partnerschaft mit den USA. Zu weiteren außenpolitischen Themen wird die BdG zur gegebenen Zeit Position beziehen.
10. Wirtschafts- und Finanzpolitik
Das Wohl der Menschen in Deutschland und Europa hat für eine an den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft ausgerichteten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Vordergrund zu stehen. Das wirtschaftliche Gefüge gefährdende Spekulationsgeschäfte, wie sie durch entsprechende Gesetzesänderungen der SPD/Grüne-Bundesregierung hierzulande erst möglich gemacht wurden, müssen wieder verboten werden. Die Banken werden per Gesetz unmissverständlich dazu verpflichtet, als ehrbare Treuhänder der ihnen anvertrauten Kundengelder zu handeln. Zudem ist per Gesetz die private Haftung der verantwortlichen Führungskräfte für die Folgen ihres Handelns zu verankern. Die Zahlung von lediglich am Umsatz orientierten Boni wird untersagt. (Weiteres wird ggf. noch formuliert). Die jüngste Entwicklung des Arbeitsmarktes hat erheblich dazu beigetragen die wirtschaftliche Situation der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schwächen und ganz besonders dazu, viele junge Menschen jeglicher Lebensperspektive zu berauben. Das Bündnis der Generation fordert deshalb eine Reihe von Sofortmaßnahmen zum umgehenden Stopp der flutartigen Umwandlung regulärer Arbeitsverhältnisse in prekäre Jobs. Praktika finden nur noch als Ausbildung begleitende Maßnahmen statt und dürfen sich maximal über drei Monate erstrecken. Für Praktika von mehr als vier Wochen Dauer ist ein Mindestentgelt in Höhe des Sozialhilfesatzes vorgeschrieben. Zudem zahlt der Arbeitgeber für den/die Praktikanten/Praktikantin den vollen Beitrag an die Gesetzliche Kranken- sowie Rentenversicherung. Der Einsatz von Leiharbeitskräften ist nur noch zur Abfederung von extremen und kurzfristigen Schwankungen des Arbeitskräftebedarfes zulässig und darf den Zeitraum von 12 Monaten lediglich in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Arbeitsbehörde überschreiten. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Leihkräfte die gleiche Entlohnung erhalten, die Festangestellten gemäß jeweils gültiger Tarifordnung zustünde. Die Aufteilung eines Arbeitsplatzes in mehrere Minijobs, die von einer Arbeitskraft allein wahrgenommen werden, ist nicht statthaft. Wird ein Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen von sich abwechselnden Minijobbern wahrgenommen, ist für alle der Beitrag zur Rentenversicherung sowie zur Krankenkasse zu bezahlen. Ausnahmeregelungen gibt es für Arbeitsplätze, für die kurzzeitige „Schwallgeschäfte“ typisch sind, ebenso für unregelmäßige Aushilfstätigkeiten von geringer Dauer und traditionelle Nebenjobs wie z.B. Austragen von Zeitungen. Die Hartz IV Gesetzgebung und die damit verbundenen Maßnahmen haben sich nach Ansicht vieler Experten, der Betroffenen, der Sozialrichter, sowie dem Großteil der Bevölkerung, nicht bewährt. Nicht nur die Kosten sind viel zu hoch, sondern auch die Vermittlung der Hartz IV Empfänger in entsprechende Arbeit ist mehr als ungenügend. Auch die Sippenhaft der Bedarfsgemeinschaften lehnen wir ab. Die Rentenbeiträge werden beim Hartz IV Satz nicht mehr gezahlt. Dies führt natürlich zu einer neuen Altersarmut und die Leute werden zweimal dafür verantwortlich gemacht, wenn sie ihre Arbeit verloren haben. An die Stelle von Sozialhilfe nach Hartz IV soll eine Arbeitslosenhilfe treten, die zudem pro Beitragsjahr zur Arbeitslosenversicherung einen um jeweils einen Prozentpunkt höheren Selbstbehalt erlaubt. Die Arbeitsbehörde hat Arbeitslose nicht nur zu verwalten, sondern auch zu fördern. Dabei gilt es insbesondere unsinnige Forderungen (wie Berwerbungstraining für Personalsachbearbeiter oder Umschulungen in nicht benötigte Berufe) zu unterlassen und eine in Eigeninitiative gefundene Chance auf eine Anstellung nicht durch hinderliche Anordnungen zu gefährden. Ebenso darf es jungen Menschen, die in einem Hartz IV-abhängigen Haushalt aufwachsen, nicht verwehrt werden, sich aus eigener Initiative eine bessere Existenz aufzubauen. Deshalb ist der freie Selbstbehalt bei Einkünften aus Ferienjobs oder Tätigkeiten wie Zeitungszustellung anzuheben. Es ist davon auszugehen, dass die Grundbedürfnisse aller Kinder und Jugendlicher unabhängig vom sozialen Status der Eltern gleich sind. Der Umfang der staatlichen Förderung wächst in der gegenwärtigen Praxis jedoch mit dem Einkommen der Eltern und verfehlt somit die Aufgabe Chancengleichheit herzustellen. Sie ist deshalb auf einheitliche Festbeträge umzustellen, die nicht gegen Leistungen der Grundabsicherung aufgerechnet werden dürfen. Familien mit einem Pro-Kopf-Einkommen von mehr als gegenwärtig 50.000 €/p.a. haben keinen Anspruch auf Kindergeld und andere Fördergelder.
Reform der Steuersysteme
Für die dringend erforderliche Reform und Vereinfachung der Steuersysteme gibt es bereits zahlreiche fundierte Vorschläge hochrangiger Experten. Das Bündnis der Generationen erhebt die Forderung nach einer sofortigen Senkung der Mehrwertsteuer um einen Punkt und die Umstellung der Einkommenssteuer auf ein Stufenmodell, das Einkommen bis zu 10.000 € steuerfrei belässt und dann nach vier Stufen bei einem Spitzensteuersatz von 48 % endet. Gleichsam tritt die BdG für eine Umstellung von steuerlichen Freibeträgen auf einheitliche Festsummen anstelle der prozentualen Ausrichtung am Einkommen aus. Damit wäre zu vermeiden, dass Großverdiener ohne eigentlichen Förderbedarf von Fördermaßnahmen unverhältnismäßig hoch profitieren, die Bezieher kleiner Einkommen jedoch leer ausgehen. Das Bündnis der Generationen fordert ein Ende der Subventionierung einzelner Wirtschaftszweige durch Steuergeschenke. So fordert sie die unverzügliche Rücknahme der Umsatzsteuersenkung für Hotelübernachtungen. Das Bündnis der Generationen tritt dafür ein, dass die komplette Steuergesetzgebung europaweit harmonisiert und damit Steuervorteile gewisser Länder verhindert wird.
11. Verteidigungspolitik
Die Einbindung Deutschlands in die NATO und in die nahezu alle Länder des Kontinents umfassende Europäische Union sowie die Auflösung des Warschauer Paktes haben dafür gesorgt, dass die Wahrscheinlichkeit kriegerischer Auseinandersetzungen Deutschlands mit direkten oder indirekten Nachbarn nicht mehr gegeben ist. Die Bedrohung durch Armeen vermeintlicher Feindstaaten, für deren Abwehr die Bundeswehr konzipiert ist, ist nicht mehr gegeben. Eine wachsende Bedrohung geht jedoch vom zunehmenden internationalen Terrorismus aus, der nahezu ganz frei von staatlichen Bindungen in kleinen Gruppen oder auch als Einzeltäter wirken kann. Diese Terroristen können jederzeit und überall auf der Welt unvermittelt zuschlagen. Die Angriffe dieser über das Internet gesteuerten und bis zu ihrem Einsatz meist längere Zeit unauffällig unter uns lebenden Terroristen richten sich nahezu ausschließlich nicht direkt gegen Staaten und militärische Einrichtungen, sondern gegen die schutzlose Zivilbevölkerung. Vor dem Hintergrund der geschwundenen militärischen Bedrohung von außen und der Zunahme terroristischer Bedrohung im Innern, sind Strukturen und Aufgabenstellung der Bundeswehr neu zu definieren. Zudem ist Ausrüstung und Bewaffnung der Bundeswehr den veränderten Anforderungen anzupassen. Damit ist der Verzicht auf Waffensysteme verbunden, die vor dem Hintergrund einer noch völlig anderen Bedrohungslage langfristig in Auftrag gegeben wurden und für die heute selbst im europäischen Verbund keine Verwendung mehr besteht.
12. Europapolitik
Das Bündnis der Generationen sieht die Europäische Union gemäß ihrem Selbstverständnis als ein Bündnis zwischen souveränen Nationen, die beschlossen haben, ein gemeinsames Schicksal zu teilen und ihre Hoheitsrechte nach und nach gemeinsam auszuüben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Frieden, wirtschaftliches und persönliches Wohlergehen, Sicherheit, partizipatorische Demokratie, Recht und Solidarität. Der Mensch und die Menschenwürde stehen dabei im Mittelpunkt. Wir akzeptieren den Vertrag von Lissabon, der die EU und ihre Institutionen handlungsfähiger, demokratischer und transparenter wirken und gestalten lässt, im Rahmen des hierzu ergangenen Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Kleinstaaterei und unterschiedliche Vorstellungen über die politischen und sozialen Systeme haben über Jahrhunderte ein Freund-Feindbild mit vielen kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem europäischen Kontinent geprägt. Eine sichtbare Vernunft entwickelte sich bei Politikern allerdings erst nach dem 2. Weltkrieg. Europa sehnte sich nach Frieden, Freiheit, Stabilität und Wohlstand. Diese Wünsche führten zu einer Allianz des Miteinanders zunächst auf ökonomischer Basis und nach und nach auch zu einer politischen Annäherung. Wichtige Stationen auf diesem Weg waren 1957 die sog. Römischen Verträge, auf deren Grundlagen die Europäische Atomgemeinschaft Euratom und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG gegründet wurden. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1993 schließlich die Europäische Union EU gegründet, die die alten Gemeinschaften und Kooperationsformen umfasst. 1999 bildeten 12 Staaten daraus eine Währungsunion, in der 2002 der Euro als einheitliches Zahlungsmittel eingeführt wurde. Das heutige Europa hat das alte Europa des Nationalismus abgelöst. Deutschland hat seinen Platz in der Mitte Europas gefunden und sich zu einer tragenden Säule der Union entwickelt. In Europa sind Demokratie, Menschenrechte, das friedliche Zusammenleben und soziale Verantwortung weitestgehend als selbstverständlich anzusehen, wenngleich doch noch unterschiedlich ausgeprägt. Das Bündnis der Generationen unterstützt jede Bestrebung, das Miteinander unter den europäischen Völkern zu vertiefen und mit allen freundschaftlich verbunden zu sein. Seit dem Ende des 2. Weltkriegs hat es unter den mittlerweile 28 Mitgliedsstaaten keine kriegerischen Auseinandersetzungen mehr gegeben. Die Einsicht, dass Frieden unter den Völkern in Europa die Voraussetzung auch für soziale Sicherheit, Stabilität und Partnerschaft untereinander ist, hat sich so verfestigt, dass eine Umkehr wohl kaum denkbar ist. Eine gemeinsame Außen-, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik verleihen den Menschen auf unserem Kontinent Freiheit und Sicherheit. Rund 75 % aller europäischen Gesetze beeinflussen mittlerweile die Gesetzgebung der EU-Länder und schaffen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für rund 500 Millionen Menschen. Mit dem Euro haben die Bürger der EU ein starkes Stück Europa in der Tasche. Der Euro hat sich bislang als wertbeständig und stabil erwiesen. Sein Gewicht als Handelsund Reservewährung gegenüber dem Dollar ist unbestreitbar. Er ist Weltwährung geworden. Der europäische Binnenmarkt ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, der größte Wirtschaftsraum der westlichen Welt mit 500 Millionen Menschen. Darin können sich Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei bewegen. Dadurch ist die EU zu einem wichtigen Partner für die anderen großen Wirtschaftregionen dieser Welt geworden. Unter dem Eindruck der derzeitigen Wirtschaftsund Finanzkrise durchlebt Europa einen ersten gewaltigen Härtetest der Globalisierung. Es zeigt sich, dass derartige Krisen nicht mehr durch einzelstaatliche Anstrengungen zu lösen sind, weil es sich um grenzüberschreitende, globale Entwicklungen handelt. Dabei zeigen sich bei genauerem Hinsehen die Schwachstellen dieses Staatenverbunds und seiner Mitglieder, aber damit auch die Chancen für eine Stabilisierung und Werterhaltung der Union.
13. Parlamentarische Arbeit
Die Erfahrung aus den zurückliegenden Jahren hat uns gelehrt: Wenn die großen Volksparteien ebenso wie die kleineren Klientelparteien Regierungsgewalt erlangt hatten, waren sie häufig nicht mehr gewillt, die aus dem Generationenvertrag resultierenden Verpflichtungen des Staates zu erfüllen und den zugesicherten Vertrauensschutz für Zuverlässigkeit der auf Langfristigkeit angelegten Regelungen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. Zur Wahrung der Interessen der Versicherungspflichtigen als künftige Rentenempfänger sowie der Durchsetzung der berechtigten Forderungen der rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist es daher erforderlich, dass das BdG in den Bundestag einzieht und ebenso in die Länder und Kommunalparlamente. Um alle Möglichkeiten ur Durchsetzung unserer Anliegen auszuschöpfen, suchen wir in den Parlamenten vorbehaltlos, aber sach- und zielorientiert das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den anderen demokratisch gewählten Abgeordneten und Fraktionen. Besondere Aufmerksamkeit wollen wir dabei der politischen Kultur im Umgang miteinander widmen. Der Meinungs- und Argumenten Austausch soll auch bei stark divergierenden Auffassungen in der Sache mit Anstand und Achtung gegenüber anderen und deren Meinung stattfinden. Wir schätzen ehrliche und offene Aussprache und sind um höchstmögliche Transparenz unseres Wirkens und Tuns bemüht. Wir wollen aufgrund guter und überzeugender Sacharbeit das in uns gesetzte Vertrauen rechtfertigen und wieder gewählt werden. Denn nur so sind die angemahnten langfristigen Veränderungsprozesse durchsetzbar. Dabei wollen wir auch den Mut zu kurzfristig durchaus unpopulär bis schmerzhaft erscheinenden Sachentscheidungen haben, wenn sie langfristig dem Gesamtinteresse unserer Gesellschaft dienen. Wir sind sicher, dass die heute mündigen Wählerinnen und Wähler diese verstehen und akzeptieren werden, wenn sie ihnen offen und ehrlich erklärt und ideologiefrei begründet werden.
14. Lobbyismus
Die politische Landschaft hat sich dahingehend verändert, dass die Entscheidungsfindung in den Ministerien und in den Parlamenten spürbar durch einen immer stärker gewordenen Lobbyismus beeinflusst wird. Dies hat teilweise dazu geführt, dass die Erfüllung überzogener Ansprüche starker Wirtschaftsgruppen über das Allgemeinwohl gestellt wurde und dem Staat sowie seinen Bürgerinnen und Bürgern erheblicher Schaden entstanden ist. Nur einige Beispiele dafür sind die Abwrackprämie ebenso wie die Rettungspakete für ruinierte Banken und Großunternehmen, großzügige Steuergeschenke an die Hotelbranche und die Privatisierung gewinnstarker staatlicher Firmen, deren Preisdiktat sich die Menschen nicht entziehen können. Dies hat zu Auswüchsen geführt, die von der Gemeinschaft der Steuerzahler kaum mehr finanzierbar und absolut nicht mehr zu akzeptieren sind. Die Verstrickung von Regierungen, Abgeordneten und Parteien in das Netz des Lobbyismus sorgt für eine Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen, die selbst keine Lobby haben. Die BdG will deshalb Lobby der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner (also mehr als 80 % der Bevölkerung) sein und gleichzeitig darauf hin wirken, den Lobbyismus auf ein gesundes Maß zurückzuführen. In unseren Ministerien und den nachgeordneten Behörden arbeiten genug hoch qualifizierte und gut bezahlte Experten, die kraft Amtes dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Sie haben ebenso wie die Interessenvertreter von Industrie und Verbänden Zugang zu allen Quellen mit Sachinformationen, um politische Entscheidungen vorzubereiten. Es bedarf also keiner nachbarschaftlichen Präsenz mit Interessenvertretern der Privatwirtschaft an ihren Arbeitsplätzen. Wenn in Ministerien trotzdem Arbeitsplätze für externe Interessenvertreter zur Verfügung gestellt werden, oder von den Mitarbeitern großer Wirtschaftsunternehmen Gesetzesvorlagen formuliert werden, sind Neutralität und Wahrung der Interessen des Gemeinwohls nicht mehr gewährleistet. Das Bündnis der Generationen fordert die sofortige Beendigung solcher „Partnerschaften“ und die Schaffung einer neutralen Instanz zur Aufdeckung verdeckter Lobbyarbeit im Bereich von Parlamenten und Ministerien. Nachweisbare Einflussnahme auf Gesetzgebungsverfahren ist auf beiden Seiten zu ahnden.
15. Imperatives Mandat
Die Gründer der Bundesrepublik hatten es grundsätzlich ausgeschlossen. Eine große Volkspartei hat es Schritt für Schritt inoffiziell eingeführt und heute wird es fast durchgängig auf allen parlamentarischen Ebenen praktiziert: das imperative Mandat. Das BdG vertritt dazu die Auffassung, dass Abgeordnete zu allererst ihrem Gewissen und dem Wohl des ganzes Volkes verpflichtet sein und frei entscheiden sollen. Darüber, was dem Wohl des Volkes insgesamt dient, gibt es unterschiedliche Auffassungen, die je nach politischer Heimat mehr oder weniger weit auseinander gehen können. Das BdG erklärt vor der Wahl, was ihrer Ansicht nach zum Wohle des Volkes getan werden muss. Dort, wo die grundlegenden Interessen von der BdG berührt sind, können ihre Wählerinnen und Wähler von ihnen erwarten, dass sie diese wahrnehmen, wo nicht, werden sie von Fall zu Fall unterschiedlich stimmen.
16. Volksentscheid / Volksbegehren
Als wichtig in der parlamentarischen Arbeit erachtet das BdG eine Stärkung der Bürgerbeteiligung als Form direkter Demokratie. Die Instrumente Volksentscheid und Volksbegehren sind allerdings nur dort und mit entsprechender informeller Vorbereitung der Stimmberechtigten zur Anwendung zu bringen, wo es um Sachentscheidungen geht und ein ideologisch motivierter Missbrauch schon vom Ansatz her ausgeschlossen werden kann. Deshalb können diese Instrumente bevorzugt im kommunalpolitischen Bereich genutzt werden. Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und einem mit Dreiviertelmehrheit gefassten Parlamentsbeschluss auch ein Volksentscheid über wichtige Weichenstellungen für die Zukunft des Landes und der Europäischen Union herbeigeführt werden. Volksbegehren zur Herbeiführung von Volksentscheidungen sollen künftig möglich sein. Ihnen ist dann stattzugeben, wenn sie von einer Personenzahl getragen wird, die mindestens 90 % der Anzahl der Wahlberechtigten der betroffenen Gebietskörperschaft entspricht, die für die stärkste Partei in deren Parlament gestimmt haben.
Direktwahlen
Das BdG tritt dafür ein, den Bundespräsidenten künftig direkt durchs Volk und für nur eine Amtszeit wählen zu lassen. Diese Amtszeit soll 9 Jahre betragen. Soweit dies noch nicht der Fall ist, tritt das BdG für die Direktwahl von Landräten oder Kreispräsidenten sowie Bürgermeister und Oberbürgermeister durch das Volk ein. Ihre Amtszeit soll jeweils 7 Jahre betragen. Eine Wiederwahl ist möglich.
Besetzung von Leitungspositionen in Ministerien und Behörden Wahl in öffentliche Ämter
Die BdG missbilligt die aktuelle Praxis der Einflussnahme der Parteien bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern, deren Inhaber zur Neutralität verpflichtet sein sollten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass einzig die persönliche und fachliche Qualifikation darüber zu entscheiden hat, welchem Bewerber der Vorzug zu geben ist. Regionale oder geschlechtliche Zuordnungen müssen unbeachtet bleiben. Qualifikation hat vor Quote zu gehen. Bei der Berufung von leitenden Beamten in Ministerien und anderen Behörden, hat ebenfalls die persönliche und fachliche Qualifikation allein entscheidendes Moment zu sein. So genannte politische Beamte können als Beamte auf Zeit berufen werden. Werden sie von ihrem besonderen Amt abberufen oder scheiden sie aus anderen Gründen vor Erreichen der Altersgrenze aus, dürfen sie nicht besser gestellt werden als andere Beamte.
Sie und andere Beamte auch können nach Beendigung ihrer Aufgabe aus persönlichen, fachlichen oder sachlichen Veranlassungen anderweitig in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden. Dabei haben sie keinen Anspruch auf Beibehaltung der höheren Besoldung, sondern können entsprechend der neuen Aufgabe zurückgestuft werden.
Politisches Programm nach §1 Abs. 3 Parteiengesetz, entnommen aus der Partei-Satzung, die beim Bundeswahlleiter einsehbar ist.
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