bundestaxwahl.de
Die Seite für junge Erstwähler

SL-Die Sozialliberalen

Präambel:

 



1. Liberaler Kompass - Unsere Grundsätze

Der Liberalismus stellt die Freiheit des Menschen als sein Naturrecht in den Mittelpunkt seiner Politik. Sie kann gemessen werden am Umfang der Selbstbestimmung, die dem Einzelnen möglich ist. Deshalb stellen wir den Menschen und seine Chancen mit besonderem Blick auf die Rechte der künftigen Generationen in das Zentrum unseres politischen Handelns. Nachhaltigkeit bedeutet für uns daher einen schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen und den finanziellen Ressourcen. Wir geben uns nicht zufrieden mit Stillstand und glauben, dass die Gemeinschaft das Leben vieler Menschen deutlich verbessern kann. Dazu braucht es den Willen zu Veränderungen. Wir wollen damit die Potenziale unserer Gesellschaft freisetzen – zum Nutzen aller. Wir erwarten aber auch von jedem Menschen, dass er nach seinen Möglichkeiten Verantwortung für sich selbst übernimmt. Wer Verantwortung für sich abtritt, verzichtet auf einen Teil der Selbstbestimmung und damit auf Freiheit. Es ist Teil der Solidarität der Gesellschaft, den Mitmenschen einen möglichst großen Raum der Eigenverantwortung zu verschaffen. Kreativität, Schaffenskraft, demokratische Teilhabe und Solidarität der Menschen bedingen einander in einer freien Gesellschaft und haben die Freiheit als nötiges gemeinsames Fundament. Wir setzen uns ein für Freiheit, Toleranz und Verantwortung, damit Fortschritt und Solidarität erreicht werden können. Nur so lässt sich unsere Zukunft sicher und positiv gestalten, zum Wohle der Menschen und der Natur. Gesellschaftlicher Fortschritt bedeutet für uns, dass jeder unabhängig von seinem Geschlecht, seiner Herkunft, seiner religiösen Überzeugung oder sexuellen Orientierung sein Leben frei gestalten, sich frei entfalten und in die Gesellschaft gleichberechtigt einbringen kann. Dies bedingt auch soziale Ungerechtigkeiten zu bekämpfen, Menschen in sozialer Not beizustehen und ihre Fähigkeiten und Talente zu fördern. Wir wollen soziale Not nicht verwalten, sondern deren Ursachen bekämpfen und vertrauen dabei dem Leistungsvermögen und der Leistungsbereitschaft jedes Einzelnen. Für die Fähigkeit zur Selbstbestimmung bedarf es bester Bildungschancen. Wir wollen den Zugang zu allen Bildungschancen ohne Einschränkung durch Herkunft und sozialen Stand offenhalten und Benachteiligungen in jeder Hinsicht ausgleichen. Wir wollen eine neue Familienpolitik, die Müttern und Vätern gleiche Rechte garantiert und ihre Leistung für die Gesellschaft anerkennt. Um globale Herausforderungen zu meistern, brauchen wir eine politische Kultur, die Unternehmermut und Innovationen fördert und belohnt, anstatt zu behindern, Forschung und einen ordnenden Staat, der die Spielregeln der sozialen Marktwirtschaft durchsetzt. Wir wollen eine starke, aber keine hemmungslose Wirtschaft. Wirtschaft ist für uns kein Selbstzweck. Jeder hat als Voraussetzung zur materiellen Freiheit ein Recht auf Arbeit unter menschenwürdigen Bedingungen und zu fairen Löhnen. Wir wollen einen wehrhaften Rechtsstaat, der die Freiheit der Menschen schützt. Eine aktive Friedenspolitik muss an den gesellschaftlichen Ursachen von Konflikten ansetzen und nicht ausschließlich deren gewalttätige Symptome bekämpfen. In der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit entscheiden wir uns für die Freiheit. Die Freiheit in der digitalen Gesellschaft benötigt unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir wollen Bürgerrechte wahren und - wo es sich gebietet - neue schaffen. Wir setzen uns ein für die weltweit unbeschränkten Nutzungsmöglichkeiten von neuen Medien im Rahmen der bestehenden Gesetze bei gleichzeitigem Schutz von Urheber- und Nutzungsrechten, so dass die Würdigung und Entlohnung kreativer Leistungen auch dem Schöpfer derselben zukommen. Wir stehen für eine Unabhängigkeit von Parlament, Regierung, Justiz und Medien und werden diese verteidigen. Kunst und Kultur sind für uns nicht nur wirtschaftliche Standortfaktoren, sondern wie Religionen und Weltanschauungen Ausdruck unserer Sinnsuche, die der freien Entfaltung bedürfen. Wir befürworten die europäische Einigung und setzen uns für das friedliche Zusammenleben der Völker Europas ein. Ein geeinigtes Europa kann jedoch nur dann Wirklichkeit werden, wenn es von den Bürgern gewollt und gelebt wird. Wir streben einen Politikstil an, der redlich ist, die Argumente der Mitbewerber ernsthaft würdigt und diese nicht diffamiert. Auch innerparteilich wollen wir breite Diskussionen zulassen, bei denen Meinungen von Minderheiten respektiert werden. Nur meinungsoffene und strukturierte Diskussionen ohne Denk- und Sprachverbote bereichern uns als Partei und bringen uns inhaltlich voran. Die Freiheit in der digitalen Gesellschaft benötigt unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir wollen Bürgerrechte wahren und - wo es sich gebietet - neue schaffen.

 

2. Europa als globale Friedenskraft

Wir wollen Frieden schaffen, erhalten, fördern und wir wollen vor allem, dass alle Menschen in Frieden und Freiheit leben können. Friedensarbeit ist Überzeugungsarbeit, die in vielen kleinen Schritten durchgeführt, mit einer Vision verbunden werden und in jeder Generation neu zur Geltung kommen muss.

Neue Liberale Außen- und Sicherheitspolitik versteht sich als pragmatischer Idealismus, der darauf zielt, ein Leben der Menschen ein Frieden und Freiheit zu ermöglichen. Wir sehen internationale Bündnisse wie die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa als die Grundlage für die weltweite Krisenprävention. Wir streben eine internationale Friedensordnung an, die auf der Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte beruht und in der National- und Partikularinteressen nicht mit Gewalt durchgesetzt werden. Frieden braucht Rechtsstaatlichkeit, Aufklärung, Bildung, Kooperation, soziale Lebensbedingungen und fairen, freien Handel. Für diese Werte wollen wir uns weltweit einsetzen. Dabei erkennen wir die Souveränität von Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlagen der internationalen Staatengemeinschaft an und lehnen interessensbasierten Interventionismus ab. Frieden, Freiheit und Menschenrechte wollen wir durch die aktive Gestaltung von Globalisierung, Internationalisierung und Transnationalisierung fördern. Dazu gehören die Vermittlung fairer Interessensausgleiche, ökonomische Anreize für Friedenspolitik, wirtschaftliche Zusammenarbeit und eine faire Nutzung globaler Ressourcen. Eine aktive Friedenspolitik muss an den gesellschaftlichen Ursachen von Konflikten ansetzen und nicht ausschließlich deren gewalttätige Symptome bekämpfen. Die EU sehen wir hierbei in einer Führungsrolle, die von ihr aktiv ausgefüllt werden soll. Wir sehen Abweichungen von unseren demokratischen und freiheitlichen Werten bei unseren Verbündeten kritisch und müssen darauf hinwirken, dass die gemeinsame Wertebasis erhalten bleibt und verteidigt wird. Bündnispflicht bedeutet, im Zweifelsfall auch Bündnisinteressen vor Einzelinteressen zu stellen. Dazu stehen wir und das erwarten wir von unseren Partnern. Werte wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gleichberechtigung allerdings erwarten wir von anderen Staaten genauso wie von uns selbst. Wir glauben an das Primat des Politischen: Außenpolitik gehört grundsätzlich an die Verhandlungstische und nicht in die Schützengräben. Mit Sorge sehen wir Trends wie die Straf- und Folgelosigkeit gravierender Menschenrechtsverletzungen, nationalistische Bewegungen und die Rückkehr zu neorealistischer Sicherheitspolitik, die wieder stärker auf gegenseitige Abschreckung setzt und Nationalinteressen verfolgt. Sicherheit und Stabilität zu wahren, wehrhaft zu bleiben, ohne in eine erneute Aufrüstungsspirale zu geraten, ist die Herausforderung. Deutschland und die EU sollen sich als glaubhafte und starke Stimmen für Abrüstung, die Einhaltung des Völkerrechts und die Nutzung internationaler Institutionen einsetzen. Dafür müssen internationale Institutionen weiterentwickelt und reformiert werden, z. B. im Hinblick auf gerechte Repräsentation der Regionen, Transparenz, Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit.

 

3. Sozialliberale Europapolitik

Die Idee eines geeinten Europas ist ein grundlegend liberales und pazifistisches Projekt. Doch erst nach der der Verwüstung des Kontinents durch Nationalismus und Faschismus wurde diese Idee Schritt für Schritt Wirklichkeit. In dieser Tradition steht die Europäische Union für Frieden und Freiheit.

Heute ist die Europäische Union (EU) ein fester Bestandteil unseres Lebens geworden, von deren Errungenschaften jeder Bürger täglich profitiert. Gleichzeitig wird uns aufgezeigt, dass sie nicht immer funktioniert. So erscheinen die EU zuweilen als eine Union ohne Europäer und ihre Institutionen von nationalen Interessen dominierten. Die Skepsis gegenüber den gemeinsamen Institutionen ist weit verbreitet, nicht zuletzt da sie als undemokratisch, technokratisch und lebensfern wahrgenommen werden. Gleichzeitig, das zeigten die Reaktionen auf das Brexit-Referendum, gibt es eine europäische Zivilgesellschaft, die sich mit den liberalen Werten der EU identifiziert. Oftmals verhindert nicht die europäische Architektur gemeinsame Lösungen, sondern der mangelnde Wille zur Kooperation. Gemeinsam mit einer weiteren institutionellen Reform ist daher der Ausbau gemeinsamer Projekte mit greifbaren Ergebnissen notwendig. Mehr Europäische Integration braucht die Zustimmung der Europäer. Dafür ist eine demokratische, transparente und zukunftsfähige EU, in welcher der Bürger sein Mitwirken und seine Vorteile erkennt, notwendig. Deutsche Bürger haben seit der deutschen Wiedervereinigung vielfältig von Europa profitiert. Die Europäische Gemeinschaft schaffte Frieden und Stabilität in Europa und ermöglichten Freiheit und wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Durch die Personenfreizügigkeit und offene Grenzen wurde es möglich europaweit zu reisen, zu studieren, zu arbeiten und bindende Freundschaften zu schließen. Der EURO als gemeinsame Währung ermöglichte ein einfaches Bezahlsystem, stabile Preise und erleichtert Exporte und freien Warenverkehr. Die deutsche Wirtschaft profitiert vom Europäischen Binnenmarkt. Die EU erleichtert die Einführung hoher Produktstandards und Lebensmittelsicherheitsstandards ohne Wettbewerbsnachteile. Genauso konnten in Europa Arbeitszeitrahmen und Arbeiterrechte erweitert werden. Heutige Herausforderungen im Bereich Umweltschutz, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz, Regeln im Bereich Datenschutz und zur Produktsicherheit, Steuerflucht und Steuerdumping können auf europäischer Ebene gelöst werden, ohne Wettbewerbsnachteile in einzelnen Ländern zu bringen.

Unsere Vision:

Wir, Die Sozialliberalen, stehen für eine starke und transparente europäische Demokratie, für mehr Mitgestaltung der Europäischen Bürger und ein gestärktes Europäisches Parlament. Kernerrungenschaften wie die Personenfreizügigkeit sind nicht verhandelbar und dürfen nicht leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden.

 

4. Transparenz und Teilhabe in der EU

Die Herausforderung:

Die Zustimmung der Bevölkerung zu einer Demokratie steht und fällt mit ihrer Möglichkeit Entscheidungen zu beeinflussen. Das Vertrauen vieler Bürger in die Demokratie ist angeschlagen. Leider bietet die EU nur teilweise demokratische Teilhabe durch Wahlen. Nur das Europäische Parlament wird direkt gewählt, die Kommission steht unter starkem Einfluss von nationalen Regierungen und Interessensvertretern. Gleichzeitig hat das Parlament die wenigsten Rechte, kann zum Beispiel keine Gesetze vorschlagen, nicht den Haushalt verändern und nur in einigen wenigen Politikbereichen direkt mit gestalten.

Unsere Vision:

Die Sozialliberalen setzt sich für ein transparentes Europa der Bürger ein. Um ein europäisches Identitätsgefühl und Vertrauen zu schaffen, muss das Parlament demokratisch gewählt und dem Bürger verpflichtet sein.

Leitlinien und Maßnahmen:

Europäische Wahlen:

Die Sozialliberalen setzt sich für gemeinsame Europäische Wahlen ein. Das System der Europäischen Spitzenkandidaten der Fraktionen wollen wir beibehalten. Jeder EU-Bürger soll die gleichen Stimmrechte haben und die Möglichkeit, Abgeordnete jeder Nationalität zu wählen. Derzeit gibt es hunderter nationalstaatlicher Parteien, die später im Europäischen Parlament Fraktionen bilden. Bürger können jedoch nur Parteien aus dem eigenen Land wählen. Wir befürworten gemeinsame Listen von europäischen Parteien, welche jeder EU-Bürger unabhängig von seiner Nationalität und seinem Wohnort wählen kann. Ein pan-europäischer Wahlkampf ermöglicht Wahlprogramme mit gemeinsamen europäischen Themen. Viel zu oft sind europäische Wahlen Schauplatz für nationale Themen und Protest gegen die eigene Regierung. Das wollen wir ändern.

Lobbyismus:

Interessensgruppen und -vertreter können eine wichtige beratende Rolle in der Gesetzentwicklung spielen, indem sie Expertise und Fachwissen einbringen und die Interessen von Minderheiten hörbar machen. Allerdings wird die Demokratie gefährdet falls ihr Einfluss nicht durch den Bürger einsehbar ist. Die Sozialliberalen unterstützt die Idee eines öffentlichen online-Transparenzregisters, auf dem sich alle europäischen Interessensvertreter und Lobbyisten registrieren. Ein solches Register hilft Lobbyismus zu kontrollieren und Korruption und unlautere Einflussnahme zu verhindern.

Transparenz:

Heute werden die wichtigsten Entscheidungen vom Europäischen Rat, sprich den nationalen Regierungschefs, und der Europäischen Kommission, sprich national nominierten Kommissaren, getroffen. Diese tagen meist hinter verschlossenen Türen. Die Sozialliberalen fordert Transparenz der Entscheidungsfindung.

Bürgerinitiativen:

Das Lissaboner Abkommen sieht die Möglichkeit vor, Bürgerinitiativen in die EU-Institutionen einzugeben, wenn ein Quorum von 1 Million Unterschriften aus mindestens drei EU-Ländern erfüllt wird. Wir, Die Sozialliberalen, befürworten diese Art von Bürgerbeteiligung klar. Allerdings wurden bisherige Initiativen, wie zum Beispiel gegen Wasserprivatisierung, kaum berücksichtigt. Wir fordern, dass solche Bürgerinitiativen obligatorisch im Parlament und Rat diskutiert werden und der zuständige Kommissar im Parlament zu der Bürgerinitiative Stellung nehmen soll.

 

5. Mehr Demokratie in der Europäischen Union

Dem Parlament der Europäischen Union steht heute das Königsrecht eines demokratischen Parlaments nicht zu: Das selbstständige Einbringen von Gesetzes-Vorlagen. Eine europäische Demokratie lebt von transparenten und demokratischen Strukturen. Deshalb muss das Parlament mit vollen legislativen Rechten Rechten ausgestattet werden. Zusätzlich dazu sollte es das Haushaltsrecht und die alleinige Hoheit über das das Budget der EU innehaben.

Die Sozialliberalen fordert, dass das Europaparlament das Recht bekommt selber Gesetzesvorlagen einzubringen. Ein im Europaparlament beschlossenes Gesetz sollte bindend sein und von der Europäischen Kommission nicht abgelehnt werden können. Ferner setzen wir uns dafür ein, dass das Europaparlament die alleinige Hoheit über das Budget der EU erhält und nicht wie bisher nur ein Mitbestimmungsrecht bei Haushaltsentscheidungen des Ministerrats.

Die Europäische Union ist eine große Idee, die supranationale Politik im Angesicht der Globalisierung bewältigen kann. Hierbei ist aber ein Demokratie-Defizit zu erkennen, das korrigiert werden muss: Das EU-Parlament muss eine eigenständige gesetzgebende Kraft werden und dafür das Initiativrecht erhalten, wie es bei nationalen Parlamenten gang und gäbe ist sowie die Hoheit über den EU-Haushalt haben.

EU-Parlament:

Das EU-Parlament ist Teil der Legislative. Jedoch besitzt derzeit neben der EU-Kommission (Regierung, Exekutive) nur der Rat der Europäischen Union (Minister-Rat) das Initiativrecht zur Einreichung von Gesetzesvorlagen. Die Mitglieder dieser beiden Organisationen werden nicht direkt vom Volk gewählt. Das EP wird als Parlament bezeichnet, während es lediglich Möglichkeiten der Abstimmung hat. Das ist undemokratisch und irreführend. Als einzige EU-Institution deren Mitglieder demokratisch und direkt gewählt werden, wird die demokratische Kraft der Wählerinnen und Wähler beschnitten. Das Parlament muss eigenständig für die Legislative zuständig sein und Gesetze initiieren dürfen. Wenn Rat und Parlament jeweils Vorlagen einbringen, folgt daraus eine Stellungnahme der Kommission. Umgekehrt muss eine Stellungnahme des Parlamentes und des Rates folgen, wenn von der Regierung ein Gesetzesvorhaben angestoßen wird. Ein im Europaparlament beschlossenes Gesetz sollte bindend sein und von der Europäischen Kommission nicht abgelehnt werden können.

Rat der Europäischen Union (Minister-Rat):

Bisher übt diese Funktion nur der Rat der Europäischen Union aus, der keine direkte demokratische Legitimation besitzt: Er setzt sich aus Vertreten von nationalen Regierungen zusammen, die dort Teil der Exekutive sind. Dieser Exekutivföderalismus verhindert eine echte Gewaltenteilung, da sie Legislative und Exekutive ermischt. Das heißt, dass die gesetzgebende Gewalt nur „über die Bande” nationaler Wahlen konstituiert wird und nicht über eine direkte Parlamentswahl in dem alle Wählerinnen und Wähler ihre Stimme vertreten sehen können. Außerdem besteht diese Legislativkraft dann nur aus nationalen Regierungsvertretern. Das heißt, dass man weder die Möglichkeit hat, in jedem der einzelnen Mitgliedsstaaten die Vertreter mitzubestimmen, noch den Vertreter im eigenen Mitgliedsland direkt zu wählen. Während im EP alle Stimmen zählen, zählen im gesetzgebenden Minister-Rat nur die Stimmen, die nationale Regierungen in nationalen Wahlen erhalten haben. Der Rat der Europäischen Union muss die Funktion einer zweiten legislativen Kammer annehmen, in welcher jeder Mitgliedsstaat Repräsentanten der nationalen Parlamente entsprechend der nationalen Wahlergebnisse entsendet. Diese zweite Kammer stimmt bei allen Gesetzen mit. Ähnlich dem Bundesrat in der Bundesrepublik Deutschland. Die übermäßige Bevorteilung des Minister-Rates und die Schwächung der Europäer über die Schwächung des EU- Parlaments rühren aus einem nationalstaatlichen Gedanken, der nicht zukunftsträchtig ist. Man wollte die Interessen der einzelnen Nationen wahren und hat deshalb den Rat der Europäischen Union gegründet, der sich aus Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Dies ist sinnvoll, aber mit dieser Gewichtung wie oben beschrieben nicht im Sinne der Demokratie in Europa. Das Initiativrecht gibt dem EP die Macht, die ihm auf demokratischem Wege zusteht.

Der Europäische Rat:

Im Gegensatz zum Rat der EU ist der Europäische Rat nicht Teil des politischen Gewaltensystems, sondern arbeitet zwischen den Gewalten. Die tatsächliche Bedeutung und Einflussname sind schwierig festzumachen: Eine nachvollziehbare und transparente Politik ist so kaum möglich (dafür namentliche Verwechslungen mit dem Rat der Europäischen Union). Zusammenfassung: Das Europaparlament muss alle Privilegien eines demokratischen Parlaments erhalten, allen voran die Funktion als eigenständige Legislative eines Systems, das nur im Sinne der Checks and Balances so funktionieren kann, dass die Wählerinnen und Wähler tatsächlich demokratisch vertreten werden. Die Europäische Kommission und der Europäische Gerichtshof dienen je als Exekutive und Judikative.

 

6. Sicherheit in Europa

Die Herausforderung:

Langfristig kann die Sicherheit der deutschen und europäischen Bürger nur in einem gesamteuropäischen Ansatz wertegeleiteter Sicherheitspolitik gewährleistet werden. Zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist noch ein langer Weg zu gehen, auf dem Nationalinteressen harmonisiert, gemeinsame Strategien und Richtlinien entwickelt sowie Kapazitäten, Fähigkeiten und Entscheidungsstrukturen geschaffen werden müssen. Dies bedeutet allerdings keine Abkehr vom transatlantischen Verteidigungsbündnis, sondern soll komplementär verstanden werden. Politischer Dialog, Diplomatie, wirtschaftliche Anreize und andere zivile Mittel müssen im Mittelpunkt solch einer gemeinsamen Politik stehen.

Unsere Vision:

Unmittelbar können die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, internationale Krisenprävention und Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik maßgeblich zur Sicherheit beitragen – auf eine Art und Weise, die nicht auf Kosten der individuellen Freiheitsrechte geht.

Leitlinien und Maßnahmen:

Europäische Sicherheitspolitik:

Das wirtschafts- und außenpolitische Gewicht der EU erlaubt es, Menschen- und Bürgerrechte nach innen durchzusetzen und nach außen zu tragen. Die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mag kurzfristig den Verzicht auf nationale Partikularinteressen bedeuten; nur so aber können Europa und die europäischen Mitgliedsstaaten langfristig ihr Gewicht in der Welt erhalten. Deutschland sollte sich zum Beispiel nicht für einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einsetzten, sondern für eine grundsätzliche Reform des Sicherheitsrates mit einer fairen Abbildung der Kontinente und Regionen. Darin könnte die EU-Sitze erhalten, die zwischen den Mitgliedsstaaten rotieren.

Europäische Innere Sicherheit:

Durch bessere Koordination und verstärkte Kooperation zwischen nationalen Sicherheitsbehörden können nach Ansicht der Die Sozialliberalen erhebliche Fortschritte in der Bekämpfung organisierter Kriminalität, wie zum Beispiel dem Menschenhandel, sowie der Verbrechensaufklärung erreicht werden. Das umfasst grenzübergreifende Amtshilfe und Kooperationen, gemeinsame europäische Einrichtungen, Bürokratieabbau und eine europaweite Erfassung von Straftaten. Erste Schritte dazu hat die EU unter anderem mit der Einführung eines europäischen Fahndungsbefehls und der Datenweitergabe zwischen Mitgliedsstaaten getan. Ein weiterer Schritt sollte eine europäische Kriminaldatenbank sein, die zum Beispiel Fingerabdrücke speichert. Dies ist für Asylbewerber schon der Fall.

Sicherheit und Freiheitsrechte:

Eine Sicherheitszusammenarbeit darf nicht zu einer unkontrollierten Massenüberwachung führen. Im Gegenteil kann ein Informationsaustausch vielfache Überwachung ersetzen. Datenweitergabe unter EU-Ländern, dass haben nicht zuletzt die Paris-Attentate gezeigt, ist essenziell für die Terrorismusbekämpfung. Nicht zuletzt sind diese Formen der Kooperation um ein Vielfaches effektiver als eine aktionistische Wiederverschärfung von Grenzkontrollen. Außerdem muss es eine europäische Kriminaldatenbank geben

Internationale Krisenprävention:

Die EU ist durch ihre Wirtschaftsmacht, Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe sowie gemeinsame internationale Einsätze zu einem bedeutenden Akteur der internationalen Krisenprävention geworden. Diese Bereiche, zum Beispiel durch Ansätze zum europäischen Katastrophenschutz, sind beispielhaft für wertegeleitete, effektive Bündelung von Ressourcen.

 

7. Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft

Deutschland besitzt eine soziale Marktwirtschaft, zumindest wurde diese Formulierung in der Vergangenheit von den führenden Politikern gewählt. Insbesondere in den vergangenen 15 Jahren bestand die soziale Marktwirtschaft allerdings nur noch auf dem Papier, da sich vor allem durch die Agenda 2010 eine neoliberale Wirtschaftspolitik durchgesetzt hat. Damit die Soziale Marktwirtschaft weiterhin zukunftsfähig bleibt und sich nicht der Sozialismus in Deutschland etabliert, braucht es eine echte Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft, in der Wohlstand für alle durch eine gerechte Verteilung der Einkommen und Vermögen ohne planwirtschaftliche Eingriffe seitens des Staates in die Wirtschaft möglich ist. Eine Marktwirtschaft, in der die Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze gefördert werden, mit Gesetzen die einen fairen Wettbewerb ermöglichen, deren Einhaltung ein starker Staat kontrolliert und mit einem Sozialsystem welches, Arbeitslose und Hilfebedürftige wirklich fördert und fordert sowie einen Arbeitsmarkt mit flächendeckenden Tarifverträgen. Wir sind für eine starke Wirtschaft und einen fairen und transparenten Wettbewerb, stellen uns aber klar gegen eine neoliberale Wirtschaftspolitik. Entscheidend für einen fairen Wettbewerb ist ein funktionierender Ordnungsrahmen mit den richtigen Gesetzen, deren Einhaltung der Staat konsequent kontrollieren und Verstöße ahnden muss. Die Gesetze müssen für alle Unternehmen bindend sein. Der Staat muss, wenn nötig regulierend eingreifen um Wettbewerbsverzerrungen sowie sozialer Ungleichheit vorzubeugen ohne planwirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir wollen flächendeckende Tarifverträge in allen Branchen und fördern die Entstehung von Arbeitsplätzen, damit jeder Einzelne die Möglichkeit der Teilhabe am Wirtschaftsleben und einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Leben hat.

 

8. Das Grundeinkommen als sozialliberale Antwort auf die zukünftigen Probleme der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Die Sozialliberalen setzt sich für die Einführung eines Grundeinkommens (kurz: GE) ein, das jedem Mitglied der Gesellschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage und Gegenleistung ausgezahlt wird. Das GE wird lebenslang bezahlt und stellt einen individuellen Rechtsanspruch dar. Die Höhe ist existenzsichernd und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Das GE wird ohne Bedürftigkeitsprüfung und Zwang zur Arbeit oder anderen Gegenleistungen gewährt. In der Einführung eines GE sieht Die Sozialliberalen eine angemessene sozialliberale Antwort auf die sozialen Herausforderungen, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt einhergehen werden, aber auch die Chance, durch die Entkoppelung von Einkommen und Erwerbsarbeit den Einzelnen vollumfänglich zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung zu ermächtigen.

Die Herausforderung:

Der gegenwärtige Sozialstaat vertritt kein Konzept von Arbeit, wie es eine liberale Gesellschaft in Zeiten der der Digitalisierung erfordert. Der gegenwärtige Sozialstaat erweist sich als eine Institution, die stark dem traditionellen Arbeitsbegriff und der mit ihm verbundenen Arbeitsethik verhaftet ist. Demnach bildet die Erwerbstätigkeit den Mittelpunkt des Lebens, um den herum die Freizeit gestaltet wird. Diese Sichtweise führt dazu, dass die Erwerbsarbeit einen besonders hohen Stellenwert erhält, da diese Arbeit für den Unterhalt des Lebens und die gesellschaftliche Integration sorgt. Ihr kommt infolgedessen ein hoher verpflichtender Charakter zu. Dementsprechend gibt er den Bürgerinnen und Bürgern in hohem Maße normative Ziele für eine sinnvolle Lebensgestaltung über Erwerbsarbeit vor und aktiviert sie auch ausschließlich in Richtung dieser Ziele. Damit verletzt er das für den Liberalismus wichtige Neutralitätsprinzip, nach dem sich der Staat unterschiedlichen Formen der Weltanschauung oder Lebensführung gegenüber neutral verhalten soll. Deshalb macht er die soziale Absicherung der Menschen in Form von Bedürftigkeitsprüfungen, Auflagen und Auferlegung von Erfüllungspflichten in hohem Maße vom Erreichen der von ihm vorgegebenen Ziele abhängig. Im Zuge der Digitalisierung hat sich aber eine Arbeitsethik herausgebildet, die die Leidenschaft für die Tätigkeit stärker in den Fokus rückt. Sie vertritt die Ansicht, dass jeder Mensch bereit ist, sich für die Gesellschaft einzubringen, wenn die Rahmenbedingungen hierzu stimmen. Arbeit wird nicht mehr als Voraussetzung für eine Selbstentfaltung in der Freizeit angesehen, sondern unmittelbar zu einem Feld der Sinnstiftung der eigenen Existenz. Damit einher geht die Öffnung des Arbeitsbegriffs: Arbeit ist nicht mehr nur die Erwerbsarbeit im engeren Sinne, sondern umfasst auch Tätigkeiten im kreativen oder Bildungssektor, Familienarbeit oder die Ausübung eines Ehrenamtes. Fazit: Der gegenwärtige Sozialstaat weist durch seine Ausrichtung auf die traditionelle Form der Erwerbsarbeit einen ausgesprochen paternalistischen Charakter auf, der das Recht des Einzelnen auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung einschränkt und daher aus liberaler Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Stattdessen sollen alle Tätigkeiten, die zum Wohle der Gesellschaft erbracht werden und dabei der individuellen Selbstentfaltung dienen, zukünftig als gleichwertig angesehen und durch ein Höchstmaß an Freiheit und Freizügigkeit ermöglicht werden.

Der digitale Wandel in unserer Gesellschaft wird auch die Arbeitswelt grundlegend verändern.

Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Produktions- und Distributionsprozesse wird den Arbeitskräftebedarf in diesen Bereichen drastisch verringern. Ob in anderen Bereichen wie dem Dienstleistungssektor so viele Arbeitsplätze neu entstehen, um diesen Verlust kompensieren zu können, ist fraglich. Neu entstehende Arbeitsplätze werden nicht über ein Berufsleben hinweg ausgeübt werden können. Erwerbsbiografien werden bei immer mehr Menschen immer wieder durch längere Phasen der Weiter- oder Neuqualifizierung unterbrochen werden. Angesichts solcher Erwerbsbiografien wird der dabei erworbene Rentenanspruch für immer weniger Menschen ausreichen, eine Existenz oberhalb der Grundsicherung zu gewährleisten. Fazit: Die Finanzierung des Sozialstaats durch den Faktor Arbeit ist nicht mehr zukunftsfähig. Das Festhalten an der Kopplung von Erwerbstätigkeit im klassischen Sinne und Einkommen wird massive sozialpolitische Probleme aufwerfen.

Die Ungleichheit der Einkommen und der privaten Vermögen ist sehr hoch

Trotz hoher Erwerbsquote und die Integrierung vieler Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ist die Ungleichheit der Einkommen stark gestiegen. „Bei den unter 40-Jährigen ist sie heute doppelt so groß wie in den 1970er Jahren“. Analog verhält es sich bei den privaten Vermögen. „Den reichsten zehn Prozent gehören fast zwei Drittel des gesamten Privatvermögens. Die unteren 40 Prozent der Bevölkerung verfügen praktisch über kein Nettovermögen […]“. Wenn die oberen Einkommensschichten auch für einen erheblichen Anteil des Einkommenssteueraufkommens sorgen, so hat es unser gegenwärtiges System der Transferleistungen offensichtlich nicht verhindern können, dass sich Vermögensunterschiede ausbilden konnten, die zu den höchsten in der Eurozone gehören. Fazit: Die Struktur des gegenwärtigen Steuer- und Sozialsystems ist nicht geeignet, extreme Ungleichheiten bei den Einkommen und den privaten Vermögen und damit Chancenungleichheit in der Gesellschaft zu verhindern.

Die Vielfalt unterschiedlichster Transferleistungen führt zu Intransparenz und Überbürokratisierung

In Deutschland gibt derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher staatlicher Transferleistungen. Zu den wichtigsten zählen Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, Bafög. Alle diese Transferleistungen sind mit einer eigenen Bürokratie hinterlegt, die finanzielle und personelle Ressourcen binden. So verbringt ein ARGE- Mitarbeiter derzeit 60% seiner Arbeitszeit damit, Bedürftigkeitsprüfungen vorzunehmen, auf deren Grundlage er ALG-II-Bescheide erstellt. Fazit: Im Bereich der staatlichen Transferleistungen gibt es eine aufgeblähte Bürokratie und einen damit zusammenhängenden Ressourcenverlust.

Unsere Vision: Sozialliberale Prämissen der Problemlösung

Als sozialliberale Partei stehen wir für das Recht jedes Menschen, sein Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dieses Recht setzt einerseits einen geschützten Raum voraus, in dem sich der Einzelne frei, d.h. unabhängig von den Ansprüchen anderer, entfalten kann, zum anderen aber auch eine Ressourcenausstattung, die es ermöglicht, von dieser Freiheit auch Gebrauch zu machen. Aus diesem sozialliberalen Prinzip ergeben sich folgende Prämissen der Lösung zukünftiger sozialpolitischer Probleme:

 

9. Grundrecht auf existenzielle Grundsicherung

Der Anspruch auf eine Absicherung durch den Sozialstaat in Form von Gesundheitsleistungen, Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Rente darf nicht länger als etwas angesehen werden, das durch Erwerbsarbeit erworben werden muss. Vielmehr muss es wie andere Freiheitsrechte als ein Grundrecht aufgefasst werden, das dem Menschen qua Existenz zusteht.

Vertrauen in die gesellschaftliche Verantwortung der Menschen

Nach Ansicht der Die Sozialliberalen entspricht es einem Grundbedürfnis der überwiegenden Mehrheit der Menschen, bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung aus eigenem Antrieb heraus auch anderen Menschen nützlich zu sein. Diese Mehrheit besitzt eine intrinsische Motivation, ihren Beitrag für einen gesellschaftlichen Wohlstandszuwachs zu leisten. Nicht zuletzt das Vertrauen in diese Motivation bildet das Fundament einer freien Gesellschaft. Psychologische Studien belegen empirisch, dass dieses Vertrauen in die Mehrheit der Menschen begründet ist. Bei der Befürchtung, die Menschen würden unter dem Einfluss des GE faul, handelt es sich also um ein anthropologisches Vorurteil.

Leitlinien und Maßnahmen:

Mit Blick auf die oben beschriebenen Probleme geht es aus sozialliberaler Sicht im Wesentlichen um vier sozialpolitische Ziele:

l jedem Einzelnen einen zusätzlichen quantitativen und qualitativen Freiheitsgewinn zu sichern;

l den Sozialstaat an die sich verändernde Arbeitswelt anzupassen;

l eine weitere Öffnung der Einkommens- und Vermögensschere zu verhindern;

l durch die Schaffung von Synergieeffekten im Bereich der öffentlichen Verwaltung Bürokratieabbau zu ermöglichen.

Je nach konkreter Ausgestaltung des GE können diese Ziele durchaus unabhängig voneinander angestrebt werden. So lässt sich etwa die Funktion als Instrument der Umverteilung (Ziel 3) von den anderen oben formulierten Zielen abkoppeln. Damit ergeben sich zwei Leitfragen:(1) Soll überhaupt ein GE eingeführt werden? Und (2) Wie soll es konkret ausgestaltet sein?

Grundeinkommen: Modernisierung des Sozialstaates und Liberalitätsgewinn für Alle

Aus liberaler Sicht ist die erste Fragen zu bejahen: Um die soziale Absicherung an die sich wandelnden Bedingungen der Arbeitswelt anzupassen setzen sich Die Sozialliberalen für die Einführung eines Grundeinkommens ein, das die wirtschaftliche Existenz des einzelnen sichert, die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gewährleistet, einen individuellen Rechtsanspruch begründet, der vom Empfänger nicht eigens initiiert werden muss, und das die Gleichbehandlung aller Lebensmodelle sicherstellt. Um zudem Freiheitsgewinne für alle zu erreichen, wird dieses Grundeinkommen bedingungslos gewährt, d.h. ohne vorhergehende Bedürftigkeitsprüfung, ohne Zwang zur Erwerbsarbeit und ohne Verpflichtung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Das GE ersetzt die meisten der gegenwärtigen Transferleistungen mit ihren jeweiligen personalintensiven Bedürftigkeitsprüfungen und führt dadurch zu einem wirksamen Abbau bürokratischer Strukturen.

Das Grundeinkommen als Instrument der Umverteilung

Aus sozialer Sicht ist das GE so auszugestalten, dass es der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen entgegenwirkt. Inwieweit das GE entsprechend wirksam wird, hängt dabei im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

l von seiner Höhe,

l von der Dauer der Zahlung,

l vom anspruchsberechtigten Personenkreis,

l von der Organisation der Leistungsgewährung.

Je höher der zur Auszahlung gebrachte Betrag (450 oder 1100 Euro?), je länger der Bezugsanspruch (lebenslänglich oder nur bis zum Rentenbeginn?), je größer der Kreis der anspruchsberechtigten Personen, desto größer wird der Betrag, der durch Steuereinnahmen refinanziert werden muss. Je nach Definition dieser Faktoren erfüllt das GE also eine mehr oder weniger ausgeprägte Umverteilungsfunktion. Da es sich beim GE nicht mehr um eine Sozialversicherung, sondern um eine steuerfinanzierte Sozialleistung handelt, ist seine Finanzierung in jedem Fall eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie wird eine Anpassung des gegenwärtigen Steuer- und Sozialsystems notwendig machen.

 Finanzierung

Die Sozialliberalen setzt sich dafür ein, die Finanzierung des Grundeinkommens dadurch zu sichern, dass

l es die meisten der bislang ausgezahlten Sozialleistungen ersetzt und durch den dadurch möglichen Bürokratieabbau Verwaltungskosten erheblich gesenkt werden können (Leistungen bei Sonderbedarfen, z.B. infolge von Behinderung, bleiben bestehen);

l alle Einkommensarten zukünftig gleich besteuert und Ausnahmetatbestände und Subventionierungen konsequent abgebaut werden;

l Finanztransaktionen besteuert werden;

l die Produktionsgewinne durch Automatisierung einer Besteuerung zugeführt werden (z.B. durch eine sog. „Robotersteuer“);

l die derzeitige Konsumbesteuerung moderat erhöht wird.

Stufenweise Einführung des Grundeinkommens

Die Sozialliberalen setzt sich für die schrittweise Einführung des GE und den schrittweisen Umbau des Sozial- und Steuersystems ein. Nach jedem Schritt können die erzielten Effekte evaluiert und kann Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden. Folgende Schritte sind dabei vorstellbar:

(1) Neugestaltung des Einkommensteuerrechts: Gleichbesteuerung aller Einkommensarten, Abbau von Ausnahmetatbeständen, Erhöhung von Steuersätzen und Freibeträgen, Einführung der Besteuerung der Arbeitsleistung von Maschinen („Robotersteuer“);

(2) Fixierung des GE im Sozialgesetzbuch;

(3) Ersetzen des Kindergeldes durch ein Grundeinkommen für Kinder;

(4) Ersetzen des BAföG durch ein Grundeinkommen für Bildung und Ausbildung

(5) Ersetzen des Elterngeldes durch ein Grundeinkommen für Eltern;

(6) Ersetzen des ALG I und II durch ein Grundeinkommen für Arbeitslose;

(7) Einführung eines GE für alle Erwachsenen.

 

10. Solidarität in der Gesundheitsversorgung: Bezahlbare Gesundheitsversorgung auch für Selbständige mit geringen Einkommen

In Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Selbstständige können sich „freiwillig“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen. Insbesondere bei Vorerkrankungen besteht faktisch oft nur die Option der GKV.

Die Herausforderung:

Der Gesetzgeber hat es bisher versäumt mit Einführung der Krankenversicherungspflicht auch für eine soziale Abfederung derjenigen zu sorgen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge zu 100 % selbst zahlen müssen. Von diesem Problem sind vor allem kleinere Selbstständige betroffen. Denn die pauschalisierten Regelungen zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden der Situation vieler Selbständiger längst nicht mehr gerecht. Das Gesetz legt nicht die tatsächlichen Einkommen zugrunde, sondern unterstellt allen Selbständigen hohe Einkünfte, die zu hohen Mindestbeiträgen führen. Dies bedeutet besonders für viele Selbstständige im unteren Einkommensbereich, dass sie einen erheblichen Anteil ihrer Einkünfte für ihre Sozialversicherungsbeiträge aufwenden müssen. Die Einkommenssituation der Selbstständigen ist höchst unterschiedlich. Zwar liegt das Einkommensniveau aller Selbstständigen im Durchschnitt über dem der abhängig Beschäftigten, jedoch stehen den partiell sehr hohen Einkommen von Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten sowie der gut bezahlten Freiberuflern und Experten die sehr geringen Einkommen vieler Solo-Selbstständiger gegenüber. Die Einkommen der letzteren Gruppe liegen nur leicht über dem Durchschnitt der Arbeitnehmer und sind weit gespreizt. Etwa ein Drittel aller Erwerbseinkommen von Solo-Selbstständigen liegt auf Niedriglohnniveau. Die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen in der GKV ist erheblich. Für Selbstständige gilt hier eine Mindestbemessungsgrenze (derzeit monatlich 2.178,75 Euro) und daraus resultierend ein Mindestmonatsbeitrag von 328,99 Euro (ohne Krankengeldanspruch). Eine weitere Beitragsreduzierung um ca. ein Drittel auf 219,33 Euro ist in Härtefällen möglich. Somit ergeben sich auch für Selbstständige in den unteren Einkommensbereichen verhältnismäßig hohe Beiträge. Für abhängig Beschäftigte existiert eine solche Mindestbemessungsgrenze nicht, bzw. liegt diese bei der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro und mithin einem Beitrag von rund 68 Euro.

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Prämien zwar unabhängig vom Einkommen des Selbstständigen und bemessen sich an individuellen Faktoren. In den unteren Einkommensbereichen liegen die durchschnittlichen Beiträge de facto jedoch sogar noch ein wenig höher als in der GKV. In der Konsequenz beträgt der Anteil der Krankenversicherungskosten für Selbstständige in diesem Bereich durchschnittlich 46,5% (GKV) bzw. 58% (PKV) des jährlichen Einkommens! Dies bedeutet, dass viele Selbstständige sich diese Beiträge nicht leisten können. Oft bleibt dann nur noch die Erwerbstätigkeit ganz aufzugeben. Die Beitragsrückstände und die Zahl der so genannten Nichtzahler aus dem Kreise der Selbstständigen sind auf hohem Niveau. Die Beitragsschulden in der GKV belaufen sich mittlerweile auf 5,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren hatten die freiwillig Versicherten „nur“ etwa eine Milliarde Beitragsrückstand bei ihren Kassen. Zwar hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren Versicherten mit Beitragsschulden die Rückkehr in die Krankenversicherung ermöglicht. Doch war dies letztlich nur Symptombekämpfung. Denn das Risiko, den Beitrag für die Krankenversicherung nicht zahlen zu können, ist geblieben. Dieses Problem betrifft nicht nur die GKV. Die PKV ist erst recht nicht in der Lage, die soziale Absicherung von Selbständigen mit geringeren Einkommen zu gewährleisten. Die PKV erhebt Beiträge grundsätzlich nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und nicht nach dem Einkommen, sie umfasst keine Familienversicherung, sie wird mit zunehmendem Alter trotz Kapitalrücklagen immer teurer, so dass für Versicherte mit geringeren Einkommen die Belastung gerade im Alter immer stärker ansteigt. Selbständige im unteren Einkommensbereich tragen in der PKV inzwischen eine Last von rund 58 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung. Dieses Problem kann sich künftig durch die weiter stark steigenden Prämien in der PKV weiter verschärfen. Wenn die Beiträge unbezahlbar werden, bleibt vielen privat versicherten Selbständigen nur noch der Ausweg, ihren Versicherungsschutz einzuschränken oder höhere Zuzahlungen im Krankheitsfall in Kauf zu nehmen. Deshalb muss auch für die PKV-Versicherten eine Lösung gefunden werden. Hier ist zumindest mittelfristig anzustreben, dass alle Personengruppen in ein gemeinsames Versicherungssystem einzahlen.

Wir, Die Sozialliberalen wollen:

l grundsätzlich eine uneingeschränkt bezahlbare Gesundheitsversorgung für alle;

l kurzfristig strikt am tatsächlichen Einkommen orientierte Krankenkassen-Beiträge für freiwillig Versicherte und freiwillig Versicherte Selbstständige. Die allgemeine Mindestbeitragsbemessung soll dabei auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abgesenkt werden;

l mittelfristig die Einbeziehung aller Krankenversicherten (GKV und PKV) in ein uneingeschränkt solidarisch finanziertes Gesundheitsversorgungssystem.

 

11. Rechte und Chancen Alleinerziehender stärken, Armutsrisiken aktiv entgegenwirken

Die Herausforderung:

20 Prozent der Eltern in Deutschland sind alleinerziehend, eine Zahl mit steigender Tendenz. Genauer ausgedrückt sind demnach 1.500.000 Frauen (91%) und 157.000 Männer alleinerziehend. Die Hälfte dieser alleinerziehenden Mütter (von Kindern unter 3 Jahren) müssen mit weniger als 1.100 Euro im Monat auskommen. 5 Prozent aller Alleinerziehenden, die in Vollzeit arbeiten, sind ebenfalls von Armut betroffen. Unter den Arbeitslosen sind es sogar rund 55 Prozent. Ein-Eltern-Familien haben in Deutschland mit rund 42 Prozent das größte Armutsrisiko aller Familienformen und das, obwohl die Erwerbstätigkeit alleinerziehender Frauen ansteigt.

Arbeit allein schützt sie und ihre Kinder aber nicht vor Armut. Wir Die Sozialliberalen sehen daher politischen Handlungsbedarf auf vielen Ebenen.

Herangehensweise und Lösungen:

Vorbemerkung: Die hier genannten Lösungsansätze sind Bausteine, die dem gesellschaftlichen und gesetzlichen Wandel unterliegen und programmatisch regelmäßig erweitert und aktualisiert werden.

Kinderbetreuung: Neben bundeseinheitlichen Qualitätsstandards in KiTas zur Absicherung von Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen wollen wir NEUE LIBERALE den Ausbau wohnortnaher Plätze in Kindergärten und Tagespflege, Kinderhorten, in Betrieben oder in staatlichen oder anderen Einrichtungen voranbringen, wo die Kinder zeitlich flexibler betreut werden können. Benötigt wird zudem ein flächendeckender, wohnortnaher Ausbau von pädagogisch geschulten Kinderpflegediensten, die in Krankheits- oder anderen wichtigen Verhinderungsfällen der allein betreuenden Elternteile kurzfristig, unbürokratisch und zu Lasten der Krankenversicherung des Elternteils abrufbar sind und sich den individuellen Erfordernissen der Familie anpassen. Wir, Die Sozialliberalen setzen uns dafür ein, dass Tagesmütter bundesweit eine angemessene Vergütung erhalten.

Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht: Wir wollen gleiche Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern, die aktiv Fürsorgeaufgaben ausüben. Familienbedingte Nachteile sind durch staatliches Handeln auszugleichen. Familiengerechte Arbeitszeitmodelle, beruflicher Wiedereinstieg und die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben sind weiter zu entwickeln und den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen. Teilzeitarbeit ist in Deutschland oft Frauensache: Fast jede zweite Frau hierzulande, also 47 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit. Als Grund dafür geben die meisten Frauen familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen an. Aber nicht alle, die in Teilzeit arbeiten, tun dies freiwillig. 1,1 Millionen teilzeitbeschäftigte Frauen und 419.000 teilzeitbeschäftigte Männer im Alter zwischen 20 und 64 Jahren würden gerne Vollzeit arbeiten. Sie finden aber keine entsprechende Stelle. Dabei sind vor allem kurze Arbeitszeiten mit gravierenden Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und bei der sozialen Sicherung. Gerade für viele alleinerziehende Frauen ist Altersarmut damit vorprogrammiert. Wir wollen das Teilzeitrecht weiterentwickeln, ein Anspruch auf Aufstockung der Teilzeit sowie auf befristete Teilzeitarbeit muss geschaffen werden – nicht zuletzt damit es auch Männern künftig leichter fällt, ihre Arbeitszeit für familiäre Aufgaben zu reduzieren.

Teilzeitausbildung: Ausbildungs- und Studienzeiten müssen so flexibel gestaltet sein, dass alleinerziehende Eltern ohne Benachteiligung ihre Ausbildung absolvieren können. Wir sehen einen grundlegenden Reformbedarf bei der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Ausbildungsförderung für Berufsausbildung und Studium muss die individuelle Lebenssituation von Alleinerziehenden besser berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsbedarf der Kinder. Daher setzen wir uns für aufstockende Leistungen nach dem SGB II für Alleinerziehende in einer (Teilzeit-) Ausbildung ein.

Familienarmut in Ein-Elternfamilien wirksam bekämpfen: Alleinerziehende und ihre Kinder haben das höchste Armutsrisiko von allen Familienformen. Das ist eine der Folgen ihrer vielschichtigen gesellschaftlichen Benachteiligung. Die NEUE LIBERALE fordert daher eine wirksame Anti-Armutspolitik und eine Grundsicherung, die tatsächlich das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt. Wir wollen einen Staat in Verantwortung, der Armutspolitik als Querschnittspolitik umsetzt, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verkleinern. Wir wollen die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik verhindern und Sozialleistungen existenzsichernd und teilhabeorientiert anheben (SGB II, XII). Wir setzen uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung und eine Anhebung des Entlastungsbetrag in Steuerklasse II für Alleinerziehende ein. Daneben wollen wir in der gesetzlichen Rentenversicherung den Erwerb eigener Rentenansprüche von Frauen und Müttern stärken. Wir befürworten daher die Anerkennung von 3 Jahren als Kinder-Erziehungs-Zeiten in der Rente auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.

Sozialleistungen: Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, haben Anspruch auf eine staatlich finanzierte Grundsicherung, die dem soziokulturellen Existenzminimum tatsächlich entspricht. Wir setzen uns für die Abschaffung des bürokratischen Bildungs- und Teilhabepaketes ein und fordern stattdessen eine vernünftige Erhöhung des Regelsatzes für Kinder. Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB-II-Bezug benachteiligt werden. Überlegungen zur tageweisen Kürzung des Sozialgeldes im Haushalt von Alleinerziehenden lehnen wir daher auch zukünftig entschieden ab. Stattdessen wollen wir die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfes in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils auf den Weg bringen.

Unterhaltsrecht: Die letzte Reform des Unterhaltsvorschusses war ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings haben Kinder in der Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen. Wir bemängeln diesen Systembruch für Kinder über zwölf Jahren: Obwohl Alleinerziehende ihrer Betreuungspflicht nachkommen, soll künftig ihr Einkommen geprüft werden, dabei ist es der Unterhaltspflichtige, dem der Staat einen Vorschuss auf den zu leistenden Barunterhalt gewährt. Das widerspricht der gesetzlichen Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt im Unterhaltsrecht. Der Bruch dieses Prinzips lenkt den Blick weg von der Verantwortung des barunterhaltspflichtigen Elternteils und schwächt damit den Prozess eines gesellschaftlichen Umdenkens. Zudem bleibt der Handlungsbedarf bestehen, das Kindergeld statt vollständig, lediglich hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen, wie dies auch vor 2008 der Fall war. Der Unterhaltsvorschuss ist derzeit systematisch zu niedrig.

 

12. Notprogramm zur Vermeidung von Altersarmut

Die „Grundsicherung im Alter“ armutsfest gestalten

Absenkungen des Rentenniveaus, kürzere und unstete Versicherungsbiographien, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne und nicht versicherte Erwerbstätigkeit werden voraussichtlich künftig zu einem deutlichen Anstieg von Altersarmut führen. Der Anteil der Älteren, die auf den Bezug von Grundsicherung im Alter angewiesen sind, wird steigen. Betriebliche und private Vorsorge können dies nicht ausgleichen. Der Handlungs- und Reformbedarf wächst. Berechnungen von Sozialexperten gehen aufgrund aktueller Schätzungen der Bundesregierung zur Beitragsentwicklung davon aus, dass im Jahr 2045 selbst für jemanden, der immer Beiträge in Höhe des Durchschnittseinkommens gezahlt hat, 32,8 Jahre Beitragszahlungen vorliegen müssen, um wenigstens eine Rente auf (heutigem) Grundsicherungsniveau zu bekommen. Wer dagegen immer nur die Hälfte davon einzahlen konnte, der müsste schon 65,6 Jahre gearbeitet haben. Wer das nicht schafft und wer nicht zusätzlich auf andere Einkommen oder Vermögen – etwa aus der betrieblichen oder privaten Vorsorge, dem Gesparten oder dem Geld des Partners oder der Partnerin – zurückgreifen kann, dem droht im Alter Armut. Ob die nächste Bundesregierung effektiv etwas gegen Altersarmut unternehmen wird, ist ungewiss. Zwar stellen die derzeit verhandelnden „Jamaika-Parteien“ in ihrem ersten Arbeitspapier heraus, dass „jemand, der länger gearbeitet hat, im Alter mehr haben soll als die Grundsicherung“. Wie das umgesetzt werden soll, bleibt derzeit jedoch offen. Was heißt „länger gearbeitet“? Wie sieht es mit kleinen Freiberuflern aus, wie mit Personen, die viel im Ehrenamtsbereich aktiv waren? Besonders jene Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen eben nicht so lange gearbeitet haben, dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Längere Zeiten von Arbeitslosigkeit sind meistens keine Frage von Schuld. Sollen Personen denn im Alter deshalb besonders schlecht dastehen, weil sie schon ihr ganzes Leben lang Schwierigkeiten hatten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten?

Die Sozialliberalen wollen letztlich für alle Menschen eine armutsfeste Alterssicherung.

Wir stehen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens auch und gerade im Alter. Uns ist jedoch bewusst, dass die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein langfristiges Projekt ist und selbst im Falle entsprechender Mehrheitsverhältnisse im Bundestag einen langen Vorlauf bräuchte, da schon vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Akzeptanz nur eine stufenweise Einführung praktikabel erscheint. Es gilt daher konkrete Wege aufzuzeigen, die zeitnah umsetzbar sind und die dringendsten Problem zuerst angehen. Wir wollen deshalb in einer ersten Stufe die Grundsicherung im Alter armutsfest gestalten.

Die Anhebung der Leistungssätze bei der Grundsicherung im Alter auf mindestens 20 % über den jeweils geltenden Hartz-IV-Sätzen.

Die Sozialverbände weisen seit langem darauf hin, dass die derzeitigen Leistungssätze für eine armutsfeste Grundsicherung nicht ausreichen und fordern eine deutliche Hebung der Leistungen. Dies gilt sowohl für die Grundsicherung für Erwerbfähige als auch für Nichterwerbsfähige. Die derzeitige Gleichstellung von erwerbsfähigen Menschen im Nichtrentenalter und Menschen im Rentenalter ist nicht sachgerecht, da von älteren Menschen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann. Jedenfalls haben es Menschen im Rentenalter typischerweise deutlich schwerer, Nebeneinkünfte zu realisieren. Deshalb sollte der Leistungssatz auch deutlich über den jeweils geltenden Hartz-IV-Sätzen liegen.

Renten sollen nicht mehr in voller Höhe auf die Leistungen angerechnet werden. Vielmehr soll es Freibeträge geben, ähnlich dem Zuverdienst bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV).

Ein allgemein anerkannter Grundsatz lautet: Wer sich anstrengt, soll auch was davon haben. Deswegen gibt es für Hartz-IV-Beziehende Freibeträge. Es kann also hinzuverdient werden, ohne dass alles angerechnet wird. Bei der Rente ist es dagegen bislang gleichgültig, ob sich jemand angestrengt hat. Auch nach 40 Jahren Erwerbstätigkeit, etwa in einer Putzkolonne oder in einem Wachdienst mit der Folge einer Minirente, wird diese kleine Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet. Im Ergebnis hat der Rentner dann genau so viel, als hätte er 40 Jahre lang nicht gearbeitet und keine Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt. Das ist nicht gerecht. Man könnte die Freibeträge daher wie bei Hartz-IV gestalten. Die ersten 100 Euro Zuverdienst bzw. Rente bleiben gänzlich frei, was darüber hinausgeht, wird zu 80% angerechnet. Jemand, der zum Beispiel eine Rente von 200,- Euro bekommt, könnte davon dann wenigstens 120,- Euro behalten.

Die Vermögensfreibeträge großzügig anheben, um eventuell Erspartes behalten zu dürfen und sich im Alter das eine oder andere „kleine Extra“ leisten zu können.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter erhält erst, wer seine eventuell vorhandenen Ersparnisse fürs Alter fast vollständig aufgebraucht hat. Wer sich im Laufe seines Lebens etwas auf „die hohe Kante gelegt“ hat, darf für seine Sparsamkeit nicht „bestraft“ werden. Wer etwas Geld angespart hat, zum Beispiel um seine Enkel im Studium zu unterstützen oder gelegentlich einen kleinen Urlaub machen zu können, muss über dieses Vermögen weiter verfügen dürfen. Es muss durch Freibeträge besser geschützt sein. Die neueste Gesetzesänderung, die eine Erhöhung der Vermögenfreibeträge von 2.600.- auf 5.000.- Euro pro Person gebracht hat, reicht nicht aus. Es ist nicht hinnehmbar, dass für ältere Menschen hier strengere Regeln gelten als für Bezieher von SGB-II- Leistungen. Die Vermögensfreibeträge müssen in jedem Falle mindestens so hoch sein, wie die entsprechenden Freibeträge bei Hartz-IV-Leistungen, nämlich 150,- Euro pro Lebensjahr. Das würde bei dem derzeitigen gesetzlichen Renteneintrittsalter in etwa einem Freibetrag von 10.000 Euro entsprechen. Wegen der im Alter typischerweise allgemein schwierigeren Lebenssituation und der typischerweise deutlich eingeschränkten Möglichkeit erwerbstätig zu sein, wären deutlich höhere Freibeträge von mindestens 20.000 Euro angemessen. Dabei ist auch die häufig noch lange Lebenszeit der Menschen zu berücksichtigen, für die dieses Ersparte zum Zeitpunkt des Renteneintritts noch gebraucht wird.

Selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Hausgrundstücke sollten im Regelfall behalten werden dürfen.

Die strengen Kriterien, wann ein selbst genutztes Haus- bzw. Hausgrundstück noch als „angemessen“ im Sinne des Gesetzes gilt, müssen großzügiger gefasst werden. Leistungen der Grundsicherung werden bereits dann verweigert, wenn ein selbst genutztes Haus- oder Wohneigentum als unangemessen gilt. Während im Anwendungsbereich des SGB II (Hartz IV) ein selbst genutztes Wohneigentum vom Grundsatz her oft ohne weitere Prüfung bis 80/90 qm (Wohnung/Haus) für ein und zwei Personen als angemessen gilt, trifft dies für Beziehende von Grundsicherung im Alter so nicht zu. Denn hier wird zusätzlich der Verkehrswert geprüft, was in der Praxis viel eher zur Unangemessenheit führt. Unabhängig davon sind die derzeitigen Angemessenheitskriterien hinsichtlich der Größe der Wohnflächen und auch der Grundstücksgrößen von 500 qm im städtischen und 800 qm im ländlichen Bereich allgemein (auch für Hartz-IV-Beziehende) zu eng gesetzt. Der Auszug der Kinder aus dem elterlichen Wohneigentum genügt oft schon, so dass das Wohneigentum dann nicht mehr geschützt ist.

Die Antragstellung automatisieren und Leistungen aus einer Hand, die das Verfahren vereinfachen

Die Berliner Politik könnte sich die ganze Diskussion um eine „Lebensleistungsrente“ sparen, wenn wir die Altersgrundsicherung klug reformieren und die Abwicklung der Rentenversicherung übertragen. Wenn jemand Anspruch auf eine Rente hat, stellt er ohnehin einen Antrag bei der Rentenversicherung. Dann kann die Rentenversicherung auch gleich die ggf. aufstockenden Zahlungen leisten. Alle Leistungen kämen dann aus einer Hand. Ein solcher „Rentenzuschuss“ müsste aber aus Steuern und nicht aus Beiträgen finanziert werden.

 

13. Bildung, neu definiert

Die Sozialliberalen begreift Bildung als grundlegendes Menschenrecht. Bildung gehört in den vorrangigsten Fokus der Politik. Bildung stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, das eigene Leben selbstbestimmt gestalten, sich in sozialer Verantwortung individuell entfalten und an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken zu können. Berufstätigkeit – ganz allgemein und auf allen Ebenen – und die damit verbundene soziale Absicherung bildet folgerichtig eine zentrale Voraussetzung für ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben. Die Sozialliberalen steht auch im Bereich Bildung für eine grundlegende Chancengleichheit aller Bürgerinnen und Bürger. Bildung dient der Sicherung von Frieden und Demokratie und ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Mündigkeit von Bürgerinnen und Bürger. Mündigkeit ist untrennbar mit Eigenverantwortung und der Fähigkeit zu kritischem Denken verbunden. Für eine sozialliberale Gesellschaft ist das eigenständige Denken unverzichtbar.

l Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung gehört in alle Belange von Bildung.

l Die Überwindung des Bildungsföderalismus halten wir für erstrebenswert und sehen uns dabei im Gleichklang mit einer deutlichen Mehrheit der Bevölkerung.

l Der Bildungsansatz ist ganzheitlich, interdisziplinär und weltoffen ausgerichtet.

Die Herausforderungen:

In Deutschland ist der demografische Wandel in vollem Gange. Zusammen mit der Verlängerung unserer Lebens- und Arbeitszeit führt bzw. zwingt uns das in vielerlei Hinsicht zur Neuorientierung im Denken und Handeln, in den Strukturen und in Fragen der Gewichtung, in Bewertung und Betrachtung. Das Spannungsfeld, in dem sich Bildung in Deutschland befindet, ist groß. Die Wirtschaft fordert eine deutliche Ausrichtung auf ihre Interessen. Daneben gibt es Anforderungen an die Integrationsaufgabe für unterschiedlichste Gruppen, durch die fortschreitende Digitalisierung sowie die ökonomische und ökologische Gesamtsituation Deutschlands. Auch globale Gegebenheiten spielen in dieses Spannungsfeld hinein. Die Zahl derer, die Nachhilfe-Unterricht in Anspruch nehmen, ist bedeutend gewachsen. Ebenso die Zahl der Schul-, Ausbildungs- und Studienabbrecher. Das Feld der Einzelfälle ist damit längst und in zunehmend besorgniserregendem Maße verlassen. Das Handwerk erfährt einen eklatanten Mangel an Nachwuchs. Gleichzeitig ergeben sich große Schwierigkeiten aus dem mangelnden Reife- und Bildungsniveau, mit denen Jugendliche in die Ausbildung starten. Daneben ist das Niveau der Erzieherinnen-Ausbildung noch immer unzureichend, ebenso wie deren Vergütung. Auch das Pädagogik-Studium bleibt in vielen Facetten hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Das gilt insbesondere für das Rollenverständnis von Erziehern, Lehrern und Hochschuldozenten. Schaut man auf die demokratische Überzeugung des Einzelnen und das Vertrauen in die Demokratie im Allgemeinen, so sind diese hoch. Und doch lohnt sich die Frage, ob nicht noch viel mehr dafür getan werden muss. Das Thema Chancengleichheit im Hinblick auf Bildung und späterer Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand zählt nach wie vor zu den offenen Fragen. Das Investitionsvolumen in alle Belange von Bildung ist zudem in weiten Teilen unzureichend.

Sozialliberale Bildung:

Die Sozialliberalen sieht den allgemeinen Blick auf Bildung stark begrenzt: Bildungsdebatten werden häufig als reine Schuldebatten geführt. Dem setzen wir Ganzheitlichkeit in der Betrachtung von Bildung entgegen. Die Sozialliberalen folgt einem erweiterten Bildungsbegriff, der vier Dimensionen umfasst:

l Kulturelle Kompetenzen, mit denen sich der Mensch die Wissensbestände einer Gesellschaft und ihre kulturellen Techniken erschließen kann,

l instrumentelle Kompetenzen, die den Menschen befähigen, sich als aktiv Handelnder in der stofflichen Welt der Natur, der Dinge und der Waren zu bewegen,

l soziale Kompetenzen, dank derer der Mensch sich auf andere Menschen einlassen, am Gemeinwesen aktiv teilhaben und soziale Verantwortung – und damit auch Eigenverantwortung – übernehmen kann,

l personale Kompetenzen, die es dem Einzelnen ermöglichen mit sich selbst, mit seiner eigenen Gedanken- und Gefühlswelt, seiner Körperlichkeit und seiner Emotionalität, mit Seins- und Sinnfragen umzugehen.

Die drei letztgenannten Kompetenzen gelten als sogenannte Alltagsbildung, während die erste Kompetenz zur Kategorie der formalen Bildung zählt. Jede Form von partizipativer Demokratie ist auf eine deutliche Befähigung in Alltagsbildung angewiesen. Die Sozialliberalen steht für ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen zweckfreiem und verwertbarem Wissen, d.h. wir verstehen unter Bildung mehr als das Vermitteln von kognitivem (Schul-)wissen. Damit streben die wir eine gleichwertige Gewichtung zwischen formaler Bildung und Alltagsbildung an. Deshalb erschöpft sich für Die Sozialliberalen Bildung nicht in der primären Vermittlung von Wissen, sondern erweitert sich um Kompetenzen, Haltungen und Verhalten, – und zwar der Welt, sich selbst und anderen gegenüber -, das von Eigenverantwortung und Reflexion, von Toleranz und Lebensfreude sowie von der Fähigkeit zu Empathie getragen wird.Mit dieser Ausrichtung folgen wir dem Ruf nach einer Verankerung von Alltagsbildung – neben der formalen Bildung – im Rahmen von Bildung ganz allgemein. Das schließt vielfältige motorische Fähigkeiten, die Vermittlung musischer, künstlerischer, ästhetischer, sowie ethischer Inhalte und einer angemessenen Debatten- und Streitkultur explizit mit ein. Die allgemeine formale Bildung sowie die Vermittlung von Medienkompetenz und ein angemessenes Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und Finanzen behalten dabei eine gleichberechtigte Wertigkeit. Die Sozialliberalen sieht in einer Kita nicht nur einen Betreuungsort, sondern auch einen Bildungsort, wobei der Begriff „Bildungsort“ als Ort der frühkindlichen Förderung (Lernen lernen) zu verstehen ist. Die Förderung der Fähigkeit zu friedvollem Gestalten des – weitgefassten – Miteinanders sei hier noch einmal besonders hervorgehoben. Dies ist für Die Sozialliberalen eine zentrale Aufgabe von Bildung.

Leitlinien und Maßnahmen:

Die Sozialliberalen zielen bei der Lösung der Bildungsaufgaben und der allgemeinen Aufwertung von Bildung auf vier Bereiche:

(1) Frühkindliche Förderung, Ausbildung und Vergütung von Erziehern & Lehrpersonal, Investitionen auf allen Ebenen und das gleichwertige Nebeneinander von unterschiedlichen Schulformen.

(2) Die frühkindliche Bildung bedarf der größten Aufmerksamkeit. Auch deshalb muss frühkindliche Bildung zur Bildungsbehörde gehören und nicht – wie aktuell – zur Sozialbehörde.

(3) In den etwa ersten sechs Lebensjahren werden die grundlegenden Weichen für die seelische und körperliche Entwicklung eines Menschen gestellt. Demzufolge gehört allen voran das Personal, dessen Ausbildung, Eignung und Vergütung sowie nicht zuletzt die Ausstattung der Kitas zu den vorrangigsten Aufgaben, um die Qualität der frühkindlichen Ausbildung auf ein höchstmögliches Niveau anzuheben. So ist eine Anhebung der Erzieherinnen-Ausbildung auf Fachhochschul-Niveau und einer entsprechenden Akademisierung unverzichtbar. Sie sind Grundschullehrern gleichzustellen.

(4) KiTa-Gebühren stellen gerade für sozial-schwache Familien noch immer eine hohe Belastung dar. Daher muss zwangsläufig der Besuch der KiTa beitragsfrei möglich sein.

Dazu gehört auch, dass Eltern mehr externe und flexible Unterstützung brauchen, insbesondere in diesen ersten Erziehungsjahren; also Ansprechpartner und befristete Hilfestellungen durch flexible Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden, um den frühkindlichen Reifeprozess adäquat unterstützen zu können. Das gilt auch und gerade den Bemühungen zur Auflösung der Herkunftsfrage, die in Deutschland noch immer – in einem viel zu großem Umfang – den akademischen Aufstieg verhindert. Die Kinder sollen bis zum Ende des 6. Schuljahres gemeinsam unterrichtet werden, bevor Entscheidungen über weiterführende Schulformen getroffen werden.

Die Sozialliberalen befürworten das 2-Säulen-Modell:

l Integrierte Sekundarschule (Hauptschule, Realschule und Gesamtschule als eine einheitliche weiterführende Schulform)

l Gymnasium (präferiert wird das Abitur nach 13 Jahren Schuljahren)

Inklusion und Sonderpädagogik gilt es parallel bestehen zu lassen, um eine Wahlmöglichkeit zu erhalten, da beide Formen ihre eigenen Vorteile bieten. Dabei soll eine finanzielle Aufwertung der Förderschulen erfolgen.

Den allgemeinen Pflichtfächer-Kanon gilt es neu abzustimmen, wobei die formale Bildung und die Alltagsbildung (siehe Teil 2) unbedingt gleichgewichtet verteilt gehören. Kleinere Klassen, mehr Lehrer bzw. Fach-Unterstützung sind grundlegende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung von Bildungsstandards in Deutschland. Kostenlose Lernmittel, kostenloser ÖPNV sowie kostenlose Verpflegung zumindest in Ganztagsschulen für Schülerinnen und Schüler sind selbstverständlich. Die Ausstattung der Schulen und die Einstellungskultur von Lehrpersonal bedürfen dringend und auf allen Ebenen der Verbesserung. Wettbewerb zwischen Schulen soll möglich sein. Wettbewerb bedeutet in diesem Zusammenhang Positionierung z. B. in Richtung Sprachen, Musik, Theater, Naturwissenschaften etc. Lernberufe und insbesondere Handwerksberufe mit ihren abgeschlossenen Ausbildungsgängen bedürfen der Aufwertung und der Attraktivitätssteigerung. Das Pädagogik-Studium gehört reformiert, insbesondere der wesentlich frühere Kontakt mit dem Schulalltag gehört implementiert, um rechtzeitig entscheiden zu können, ob der Beruf den eigenen Vorstellungen entspricht. In das Studium gehören außerdem eine grundlegende Rollenklärung, Basiskontingent/Mindestanzahl therapeutischer Selbsterfahrung bzw. Selbstreflexion, praktisch-didaktische Hilfestellungen sowie ein großer und attraktiver Methodenkoffer. Die Elitebildung der Hochschullandschaft ist endlich. Die Drittmittelbeschaffung darf nicht zu einem Ausverkauf von wissenschaftlicher Neutralität führen. Schülerinnen und Schülern ist die freie Wahl der Schule bereits ab der 1. Klasse zu ermöglich. Die Arbeitsbelastung der minderjährigen Schülerinnen und Schüler (Hausaufgaben etc.) ist so zu gestalten, dass eine Überforderung ausgeschlossen ist. Wir fordern daher eine Regelung in Anlehnung an das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Die Sozialliberalen fordert, dass das Recht auf Bildung Verfassungsrang erhält. Die Kosten für das gesamte Paket der notwendigen Maßnahmen lassen sich über das zurzeit bestehenden Kostenpaket transferieren, welches dafür ausgegeben wird, dass aufzufangen, was durch schlechte oder unzureichende Bildung als Folgen für die Gesellschaft sichtbar und wirksam wird. Ergänzt werden die Mittel durch das vereinfachte Steuererhebungsverfahren der Die Sozialliberalen sowie zusätzlichen Mittelbeschaffung, wie z.B. durch Schließung von Steuerschlupflöchern.

 

14. Effiziente Steuer- und Sozialsysteme aus einem Guss

Die Basis für eine innovative Unternehmenskultur schaffen, bei gleichzeitiger staatlicher Absicherung des Einzelnen; Belohnung sozialer Tätigkeiten; starke Vereinfachung behördlicher Administration und der Steuergesetze.

Ein kaum zu überblickendes Steuerrecht, unzählige Sozialtransferleistungen und ein intransparentes, marktverzerrendes System aus Subventionen verursachen einen enormen Verwaltungsaufwand und enorme Kosten. Auch ein Antrag auf Sozialleistungen wird heute zum persönlichen Offenbarungseid und brandmarkt die Betroffenen als Bittsteller. Wir vertreten die Auffassung, dass weder die Sozialsysteme, noch Steuersysteme und auch nicht die Wirtschaft isoliert betrachtet werden können. Jede Veränderung an einem dieser Systeme zieht zwangsläufige Auswirkungen auf alle anderen Systemebenen nach sich. Wir schlagen daher folgendes vor:

l Ein solidarisches Basiseinkommen einer parteiinternen Expertengruppe unter Berücksichtigung der Aspekte

(a) Bedingungslosigkeit – ja oder nein?

(b) Anspruchskreis

(c) Finanzierbarkeit

(d) Bezeichnung

(e) Höhe des Basiseinkommens konzipieren zu lassen.

l Bündelung aller Sozialtransferleistungen in das solidarische Basiseinkommen. Darüber hinaus werden keine Sozialleistungen ausbezahlt.

l Auszahlung des solidarischen Basiseinkommens durch die Finanzbehörden nach Verrechnung mit dem Einkommen.

l Einheitlicher Steuertarif in noch zu diskutierender Höhe oder dreistufiger Tarif.

l Wir beenden die Diskriminierung von Arbeitseinkommen gegenüber anderen Einkommensarten. Keine Unterscheidung der Einkommensarten bei der Besteuerung. Weitreichende Abschaffung sämtlicher Steuerausnahmen und Subventionierungen.

l Wirtschaftsmodell nach den Aussagen ordoliberaler Wirtschaftswissenschaftler unter Durchsetzung strenger Regeln gegen Monopole und Kartelle und unter Berücksichtigung der individuellen Freiheit des privaten Unternehmertums und der Bürger.

 

15.Regulierung von Onlinemonopolen

Die Sozialliberalen, will auch im Netz einen funktionierenden Markt, der auch kleineren Anbietern eine Chance gibt und die Marktmacht der großen Anbieter effizient und transparent reguliert.

Einige Onlineanbieter, wie z.B. Google, Facebook, Amazon und Ebay haben in den letzten Jahren eine enorme, marktbeherrschende Stellung erarbeitet, die auch massive Auswirkungen auf das klassische Offlinegeschäft nach sich zieht. Was wir in der klassischen Wirtschaft als Liberale nicht gutheißen können, muss auch im Onlinebereich gelten. Marktbeherrschende Konzerne sind Gift für jede Wirtschaft und Entwicklung. Wir, Die Sozialliberalen sehen einerseits die enormen Chancen für Gesellschaft und Wirtschaft, die in diesen Techniken liegt, gleichzeitig sehen wir das Schwinden von Konkurrenz, Vielfalt und Transparenz im Onlinegeschäft mit größter Sorge. Aus diesem Grund wollen wir:

 

l Ein transparentes, funktionierendes und durchsetzungsfähiges Regulierungssystem für Onlineanbieter.

l Eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, da wir überzeugt davon sind, das nationale Insellösungen hier mehr schaden als nutzen.

l Notfalls eine Auftrennung der Unternehmen in unabhängige Anbieter durch die Regulierungsbehörden bei gleichzeitigem Kooperationsverbot

Uns ist bewusst, dass wir hier die Grenzen nationalen Rechts verlassen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass sich ein Anbieter auf europäischem oder deutschem Gebiet an die örtliche Rechtsprechung zu halten hat.

 

16. Endlich ein faires, einfaches Steuersystem:

Die Sozialliberalen fordert ein Ende des Steuerchaos‘.

Der Staat dient den Bürgern und nicht umgekehrt. Der Bürger muss wieder in die Lage versetzt werden, seine Steuern zu verstehen und selbst berechnen zu können. Aktuell sind sowohl die Erhebung als auch die Verwendung von Steuern völlig intransparent. Der Bürger fühlt sich entkoppelt vom Staatswesen. Einzelne Reformvorhaben wie die Abschaffung des Solidaritätszuschlages, der Abgeltungssteuer oder des Ehegattensplittings führten zu altbekannten Widerständen: “Steuerausfälle können wir uns nicht leisten”, “dann flieht das Kapital” oder “es ist ungerecht, wenn nur Eheleute zahlen“. Deswegen kann eine Reform nur gelingen, wenn sie ausgewogen und deswegen vor allem umfassend ist. Nur wenn alle ihre Privilegien verlieren und zugleich alle gemeinsam von einem sinkenden Steuersatz profitieren, können sich ein Gefühl von Gerechtigkeit und Akzeptanz einstellen.

Die Herausforderung:

In Deutschland wurde über Jahrzehnte ein hochkomplexes Steuersystem erschaffen. Dieses wird nur noch von Experten durchschaut und begünstigt einseitig diejenigen, welche sich eine Steuerberatung leisten können. Gegenwärtig werden nur die Arbeitseinkommen abhängig Beschäftigter einigermaßen zuverlässig und ordnungsgemäß versteuert. Der normale Angestellte, die alleinerziehende Mutter, der greise Rentner hat weder die Zeit noch die Mittel sich vorteilhafter Steuerkonstrukte zu bedienen. Die Solidarität in unserer Gesellschaft höhlt sich schleichend von innen aus. Nur vier Steuern sorgen in Deutschland für 80 % (Quelle: Bundesministerium der Finanzen) des Aufkommens. Unnötige Komplexität verursachen weitere Steuern (Quelle: www.steuerarten.de). Die Steuerquote steigt durch die kalte Progression immer weiter an. Der “Solidaritätszuschlag” ist 25 Jahre nach der Wende nur noch eine Steuerlüge. Besitzer von Wohn- und Geschäftshäusern verkaufen weiterhin mit Millionengewinnen vollkommen steuerfrei (nach einer Haltefrist). Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn 1€ Zugewinn aus Arbeit mit 48% besteuert wird, aus Zinsen lediglich mit 25% und die verkaufte Millionenimmobilie mit 0% komplett steuerfrei bleibt? Das führt zu völliger Fehlallokation von Wohlstand. Zudem werden volkswirtschaftlich falsche Investitionsanreize gesetzt: weg von Arbeit und Innovation, hin zu Kapitalmarkt und Immobilien. Wachstum wird verschenkt. Steuerfreibeträge sind kein adäquates Mittel zur Förderung von Kindern, da gerade in armen und bildungsfernen Schichten mangels Steuerpflicht diese Förderung nicht ankommt. Widersinnig sind auch Steueranreize, deren Wirkung von Subventionen wieder aufgehoben werden (z.B. Mineralölsteuer versus Pendlerpauschale). Unterm Strich bleiben trotz gut gemeinter Steueranreize häufig nur die Kosten für eine teure, ineffiziente Verwaltung, ohne dass der Effekt oder die Bedürftigen überhaupt erreicht werden.

Unsere Vision:

Die Sozialliberalen wird das System einfacher, transparenter und gerechter für alle machen.

Leitlinien und Maßnahmen:

Aktuell 60 Steuerarten werden auf nur noch fünf reduziert:

l Umsatzsteuer,

l Einkommenssteuer,

l Energiesteuer (Mineralöl, Strom, Heizöl, Kerosin, sozialverträgliche CO²-Bepreisung", ect.)

l Gesundheitssteuer (Tabak, Alkohol etc. – fließt direkt an Krankenkassen) und

l Erbschaftssteuer.

Es wird nur noch eine Steuerklasse geben.

Prinzip wird 1 Euro = 1 Euro

Das meint, dass jeder Euro die gleiche Kaufkraft besitzt und es für den Staat irrelevant sein muss, wie dieser verdient wurde. Jeder verdiente Euro wird gleich erfasst und besteuert, egal ob aus Arbeit, Kapital oder Immobilien. Keine Substanzbesteuerung mehr (z.B. Grundsteuern, da weder Ertrag noch Gewinn anfallen). Auch bei Erbschaften werden alle Vermögensarten gleich behandelt. Um jedoch bei Betriebsvermögen nicht Liquidität und Arbeitsplätze zu gefährden, wird dem Erben die freiwillige Möglichkeit der “stillen bzw. ausschüttungsorientierten” Erbschaftssteuer eröffnet. Der Erbe kann die Steuerschuld in eine vorübergehende stille Teilhaberschaft des Staates umwandeln und diese nach freiem Ermessen und Liquidität wieder ablösen. Solange bleibt der Staat anteilig ausschüttungsberechtigt, hat als stiller Teilhaber jedoch keinerlei Geschäftsführungskompetenz.

Einführung einer wohnsitzunabhängigen Besteuerung:

Superreiche dürfen sich nicht länger durch Kleinstumzüge (Schweiz, Luxemburg, Monaco etc.) der Solidarität entziehen. (Die USA besteuern seit dem Jahr 1864 nach Staatsangehörigkeit, nicht nach Wohnsitz. Doppelbesteuerung wird über Doppelbesteuerungsabkommen vermieden.) Für Konzerne werden Ertragstransfers unterbunden, indem ausländische (vorher übertragene) “Marken-/ Lizenzkosten” nicht mehr in Deutschland abzugsfähig sind. Wichtiger Bestandteil von Steuergerechtigkeit ist, dass die eingereichten Angaben in Steuererklärungen korrekt sein müssen. Für die Beratung und Prüfung ist der Personalbestand der Ämter zu erhöhen. Der Ankauf illegal erworbener Datensätze ist rechtsstaatlich inakzeptabel und nach dieser Reform zudem überflüssig.

Alle lenkungsverzerrenden Subventionen werden abgeschafft.

Die Mittel sind stattdessen zielgerichtet, zeitnah und direkt den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel durch kostenlose KiTas, Schulessen, Lehrmittel, Musikunterricht und Klassenfahrten für Kinder anstatt Betreuungsgeld und Freibeträgen für Eltern. Die kalte Progression wird abgeschafft, indem sich die Beträge in der Steuertabelle jährlich mit der Inflationsrate ändern. Der berechtigten Angst der Bürger vor versteckten Steuererhöhungen ist Sorge zu tragen. Für eine breite Akzeptanz dürfen nach dieser Reform die Staatseinnahmen nicht höher oder niedriger sein als bisher. Durch die Streichung von Subventionen, Schlupflöchern und Freibeträgen weitet sich die Steuerbasis aus. Es kommt zunächst zu Mehreinnahmen. Um exakt diese Mehreinnahmen wird im Folgejahr der Steuersatz für alle Bürger dauerhaft abgesenkt. Die linear-progressive Steuerkurve bleibt, sinkt aber über den gesamten Verlauf. Diese Absenkung ist integraler Bestandteil und erklärtes Ziel der Reform und geschieht automatisch. Es bedarf keines neuen Gesetzes.

Damit hätten wir in Deutschland ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht!

 

17. Grunderwerbsteuer: Steuerpraxis bei sog. Share-Deals überarbeiten

Die Herausforderung:

Die Grunderwerbsteuern steigen für Normalverbraucher stetig, während Großinvestoren mit sog. „Share Deals" die Abgabe aushebeln können. Durch diese Praxis entgehen der Allgemeinheit über die Jahre geschätzt Milliarden- einnahmen, die an anderer Stelle fehlen. Es wäre sinnvoller Anreize für Private zu setzen, um die Eigentumsquote bei Immobilien zu erhöhen und damit einen weiteren Baustein gegen potentielle Altersarmut zu legen. Die Grunderwerbsteuer könnte geringer sein, wenn sie gerechter zwischen Großinvestoren und Bürgern verteilt würde. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags unterstützen einen derartigen Vorstoß. In einem Gutachten machen sie klar, dass der Gesetzgeber die "Share Deals" zur "Verhinderung von Steuerumgehungen" erschweren kann. Danach sollten Immobilien-Deals ihrer Meinung auch dann steuerpflichtig werden, wenn ihrer Meinung nach mehr als drei Viertel der Anteile an der Gesellschaft verkauft werden. Bei reinen Wohnungsgesellschaften halten sie eine noch niedrigere Grenze für vertretbar. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erfasst in der Datenbank Wohnungstransaktionen seit 1999, Transaktionen von großen Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen und seit dem zweiten Halbjahr 2006 zusätzlich Transaktionen kleinerer Wohnungsportfolios zwischen 100 und 800 Wohnungen. Die Datenbank basiert auf systematischen Recherchen unterschiedlicher Print- und Internetquellen. Allein das grunderwerbssteuerpflichtige Transaktionsvolumen am Immobilienmarkt erreichte dabei im Jahr 2016 240,5 Milliarden Euro. Immobilien zirkulieren dabei zunehmend zwischen wenigen großen Marktteilnehmern. Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Kenntnisse über das Volumen der Steuermindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer auf Grund von Share Deals vor. Der Anteil von Wiederverkäufen an den gesamten Transaktionen großer Wohnungsbestände erreichte laut dem BBSR den Spitzenwert von 94 Prozent. Immobilientransaktionen unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, wobei die Einnahmen an die Länder gehen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Grundstück selbst direkt vom Käufer erworben wird (Asset Deal). Um Grunderwerbsteuer zu vermeiden, werden daher oftmals nicht die Grundstücke selbst, sondern Anteile an grundbesitzenden Unternehmen (sog. Shares) verkauft. Für diesen Fall fällt keine Grunderwerbsteuer an – jedenfalls dann nicht, wenn weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile erworben werden (Share Deal). Grunderwerbsteuer fällt erst an, wenn mindestens 95 Prozent dieser Unternehmensanteile (zum Beispiel Aktien) auf den Käufer übergehen. Von dieser Gestaltungsmöglichkeit profitieren insbesondere große Marktteilnehmer. Um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, führen sie oftmals solche Share Deals durch und bleiben mit maximal 94,9 Prozent gekauften Anteilen knapp unter der Grenze der Steuerpflicht. Die Situation auf dem Markt der landwirtschaftlichen Flächen ist ebenfalls gekennzeichnet von einer stark preisgetriebenen Entwicklung der Boden- und der Pachtpreise und dem zunehmenden Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlichen Unternehmen durch Investoren. Die Folge davon sind die zunehmende Bildung von Holdingstrukturen und eine starke Konzentration. Dies gefährdet den Erhalt einer ausgewogenen Agrarstruktur. Mit dafür verantwortlich sind u. a. die fehlende Erfassung und die steuerliche Privilegierung von Anteilsverkäufen an landwirtschaftlichen Unternehmen. Die steuerliche Privilegierung von Share Deals in ihrer bisherigen Form ist dringend zu überarbeiten. Bei einer gerechten Besteuerung von Share Deals würden sich der Handel mit großen Immobilienbeständen und die Fusion großer Wohnungsunternehmen weniger lohnen. Im Ergebnis würde die aus Verbrauchersicht problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen eingeschränkt. Die Konzentration von Wohnungsbeständen in Händen großer Marktteilnehmer birgt die einerseits die Gefahr steigender Mietpreise in Ballungszentren und schwächt andererseits die Position der Mieterinnen und Mieter gegenüber ihrem Vermieter. Da durch Share Deals viele Immobilientransaktionen am Staat vorbei vollzogen werden, ist eine genaue Berechnung, wie viele Einnahmen der Gesellschaft dadurch entgehen, kaum möglich. Schätzungen des hessischen Finanzministeriums gehen allerdings im Zusammenhang mit der Praxis der Share Deals von Einnahmeverlusten in einer Größenordnung von bis zu 1 Mrd. Euro jährlich aus.

Herangehensweise und Lösungen:

Wir, Die Sozialliberalen wollen die Praxis der Share Deals überarbeite sehen, um Steuermindereinnahmen durch entgangene Grunderwerbsteuern zu minimieren und steigenden Mieten und Bodenpreisen entgegenzuwirken. Die Einführung des neuen, eigenständigen Tatbestandes des § 1 Absatz 3a GrEStG durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz 2013 hat immerhin schon einmal die Gestaltungslücke beseitigt, nach der durch die Zwischenschaltung einer Gesellschaft das Entstehen von Grunderwerbsteuer vermieden werden konnte. In der Finanzministerkonferenz am 8. September 2016 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen mit dem Auftrag der Prüfung und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu den sogenannten Share Deals beschlossen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder baten um Vorlage des Schlussberichts möglichst zur Finanzministerkonferenz am 19. Oktober 2017. Das Ergebnis der von den Ländern eingerichteten Arbeitsgruppe soll kritisch geprüft und ggf. bei der Neuregelung der derzeitigen Praxis berücksichtigt werden.

Folgende Maßnahmen sollten daher in die Neuregelung eingehen:

(1) Die Befreiung von der Grunderwerbssteuer bei der anteiligen Übernahme von Unternehmen bis 95 Prozent soll abgeschafft werden.

(2) Die betreffenden Vorschriften im Grunderwerbsteuergesetz (§ 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG) sollen dahingehend geändert werden, dass auch anteilige Unternehmenskäufe grundsätzlich steuerbar und steuerpflichtig sind.

(3) Wesentliche Transaktionen von bis zu 50 Prozent der Unternehmensanteile sind weiterhin nicht steuerbar, werden es aber, wenn diese Grenze durch nachfolgende mittelbare oder unmittelbare Erwerbe überschritten wird, als Bemessungsgrundlage sind die Grundstückswerte nach den §§ 151, 157 BewG entsprechend der prozentualen Höhe des Anteilserwerbs (50 bis 100 Prozent) zugrunde zu legen.

(4) Alle Flächenverkäufe und Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen sollen erfasst und reguliert werden.

 

18. Solidaritätszuschlag abschaffen

Der Solidaritätszuschlag ist nicht mehr zeitgemäß – Infrastrukturinvestitionen sind aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.

Die mittlerweile parteiübergreifend geführte Diskussion, Mittel aus dem Solidaritätszuschlag für Investitionen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland zu verwenden, zeigt, dass der Solidaritätszuschlag seine ursprüngliche Bedeutung verloren hat. Investitionen in die gesamtdeutsche Infrastruktur sind eine staatliche Gemeinschaftsaufgabe, so dass diese auch aus dem allgemeinen Steueraufkommen (also ohne Solidaritätszuschlag) zu finanzieren sind. Ein gesonderter Solidaritätszuschlag, der lediglich eine Ergänzungsabgabe zu bereits erhobenen Steuern darstellt, ist somit überflüssig. Der Solidaritätszuschlag wurde zum 01.07.1991 eingeführt. Begründet wurde er mit den finanziellen Belastungen des Golf-Kriegs I sowie mit den notwendigen Aufwendungen für den Aufbau Ost. Der Golf-Krieg I liegt mittlerweile fast ein Vierteljahrhundert zurück. In den letzten 25 Jahren sind zudem zahlreiche finanzielle Mittel in den Aufbau Ost geflossen. In letzter Zeit gab es jedoch vermehrt Berichte und Studien, die davor warnen, dass mehr Investitionen in die Infrastruktur notwendig sind. Im gesamten Bundesgebiet – also in Ost wie West – wird die Infrastruktur auf Verschleiß gefahren. Aus diesem Grund wird zunehmend gefordert, die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht mehr regional, sondern nach Bedarf zu verteilen. Wenn jedoch die Mittel bundesweit für staatliche Investitionen aufgewendet werden sollen, so können diese auch aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Es ist nicht ersichtlich, wieso hierzu eine gesonderte Abgabe erhoben werden muss, die an keinem spezifischen Merkmal – außer bereits erhobenen Steuern – anknüpft. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Eine direkte Mittelbindung ist nicht gegeben. Wenn jedoch keine Zweckbindung vorliegt, dann kann auch nicht garantiert werden, dass die Mittel für den eigentlich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Von daher gebietet es sich, die notwendigen Finanzierungsmittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu beschaffen und den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um gewisse zusätzliche Belastungen finanzieren zu können. Den Bürgern und Bürgerinnen wurde damals in Aussicht gestellt, dass der Solidaritätszuschlag nur eine befristete Abgabe darstellt. Eine unbefristete Erhebung des Solidaritätszuschlages würde diese ursprüngliche Ankündigung obsolet werden lassen und das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in die Politik weiter verringern. Der Staat muss zeigen, dass er auch in der Lage ist, eine einmal eingeführte Steuer wieder abzuschaffen, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat.

 

19. Ja zu Freihandelsabkommen – nein zu TTIP in der derzeitigen Form.

Freihandelsabkommen sind grundsätzlich zu begrüßen. Dem TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA kann gegenwärtig jedoch nicht zugestimmt werden, denn denn ein Freihandelsabkommen muss Mindestanforderungen an das Verfahren des Abschlusses und die inhaltliche Ausgestaltung genügen, denen das TTIP-Abkommen bislang nicht entspricht.

Insbesondere ist es erforderlich, dass die Verhandlungen transparent geführt werden und von Schiedsgerichts- Klauseln jedenfalls dann abgesehen wird, wenn Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte gewährleistet ist.

1) Freihandelsabkommen sind grundsätzlich zu begrüßen.

Freiheitshandelsabkommen dienen der Ausgestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Staaten. Sie sind grundsätzlich zu begrüßen, denn sie wirken Protektionismus entgegen und ermöglichen die Öffnung von Märkten. Dies dient einem offenen Wettbewerb und damit Anbietern wie Verbrauchern. Insbesondere kann eine Vereinheitlichung von Standards oder die wechselseitige Anerkennung von Zertifizierungen eine spürbare Entlastung gerade für mittelständische Unternehmen bewirken.

2) Bei Abschluss eines Freihandelsabkommens bedarf es der Beachtung formaler wie inhaltlicher Maßgaben, die die nicht zuletzt seiner Akzeptanz dienen:

Verhandlungen sind offen und transparent zu führen.

Dies erfordert eine zumindest nachlaufende Unterrichtung der Öffentlichkeit über verhandelte Zwischenergebnisse sowie die Veröffentlichung der Protokolle. Da in Freihandelsabkommen unterschiedliche Interessen zum Ausgleich gebracht werden müssen, liegt auf der Hand, dass Kompromisse erforderlich sind. Zugleich handelt es sich um umfangreiche Vertragswerke, in denen sich eine Vielzahl von Detailregelungen findet, die auszuhandeln erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Werden regierungsseitig ausgehandelte Abkommen erst nach deren Abschluss vorgelegt und dann für „alternativlos“ erklärt, so hat dies zur Folge, dass einseitig nicht abänderbare und für einen längeren Zeitraum – jedenfalls mehrere Legislaturperioden – geltende Vereinbarungen mit potentiell nachhaltigen Rückwirkungen auf die innerstaatliche Rechtsordnung nur als „Paket“ beschlossen werden können. Dies verhindert eine Diskussion des Vertragsinhalts im politischen Raum (Parlament) und in der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Modifikation von Regelungen, da nur noch dem Ergebnis zugestimmt werden kann und die Ablehnung des gesamten Vertragswerks typischerweise eine allein theoretische Option darstellt. Dies heißt andererseits nicht, dass jedes Detail im Vorhinein erörtert werden muss, zumal dies das Verhandlungsmandat auch schwächen kann und daher ebenfalls nicht interessengerecht ist.

Unternehmen wie Verbraucher nutzen zunehmend die Angebote international oder gar global agierender Unternehmen.

Es ist daher darauf zu achten, dass innerstaatlich geltende Regelungen, insbesondere zum Umwelt- oder Datenschutz, für ausländische Leistungsanbieter bei im Inland zu erbringenden Leistungen gelten.(1)

Schiedsklauseln

Schiedsklauseln, mit denen sich Staaten der unbedingten Entscheidung eines Schiedsgerichts über Schadensersatzansprüche ausländischer Unternehmen - auch wegen geschmälerter Gewinnerwartungen aufgrund innerstaatlicher Gesetzgebung - unterwerfen, widersprechen Grundprinzipien des deutschen Rechts. Sie können eine faktische Beschränkung der Entscheidungsmöglichkeiten von Parlamenten bewirken und sind überflüssig, weil die Möglichkeit der Erlangung innerstaatlichen Rechtsschutzes durch unabhängige Gerichte besteht. Das Rechtsschutzsystem der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht eine funktionierende Kontrolle des Handelns von Gesetzgebung und Verwaltung durch unabhängige Gerichte. Unverhältnismäßig belastende Regelungen können durch verwaltungs- oder verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe abgewehrt werden, ein durch rechtswidriges Handeln der Staatsorgane entstehender Schaden ist zu ersetzen, wenn der Schaden anders nicht oder nicht rechtzeitig abgewehrt werden konnte. Durch externe Schiedsgerichte, die Klagen auf Schadensersatz bei geschmälerten Gewinnerwartungen ermöglichen, wird dieses System unterlaufen. Eine „parallele Geheimgerichtsbarkeit“ (J.-C. Juncker) kann daher nur von denen gefordert werden, die mit der Drohung der Anrufung einer nichtstaatlichen Schiedsgerichtsbarkeit einen faktischen Zustimmungsvorbehalt für die nationale Gesetzgebung schaffen wollen, die den Gesetzgeber zur Rücksichtnahme auf wirtschaftliche Interessen verpflichtet. Derartige Klauseln erweisen sich damit im Ergebnis als demokratiegefährdend.

(3) Das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geeignet, zu einem erfolgreichen Abschluss geführt zu werden.

Die Verhandlungen genügen nicht den Mindestanforderungen an Transparenz, die vorgesehenen Schiedsgerichte schaffen Sonderrechte für international agierende Unternehmen und beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit der Politik, positive wirtschaftliche Folgen sind nicht überzeugend nachgewiesen.

 

20. Lobbyismus transparent und fair gestalten

Demokratische Defizite verhindern und Interessenkonflikte offenlegen

Die Herausforderung

Der Austausch zwischen Politik und Interessenvertretern ist legitimer Bestandteil unseres politischen Systems. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass aus der Nähe von Einflussnehmern und dem politischen Prozess auch Interessenkonflikte entstehen können. Wir, Die Sozialliberalen wollen Sorge dafür tragen, dass diese potentiellen Interessenkonflikte im politischen Prozess klug geregelt werden und dass eine mögliche Interessenvertretung generell fair und ausgewogen erfolgt. Wir wollen, dass diese Prozesse stets von außen überprüfbar und für alle transparent gestaltet sind. Die Politische Willensbildung findet in Deutschland in einem formalen Gesetzgebungsprozess statt, der durch die im Grundgesetz festgelegten Rollen der beteiligten Institutionen und durch die Bestimmungen der Geschäftsordnungen geregelt ist. Daneben wird die politische Willensbildung aber auch durch informelle Netzwerke befördert, deren Merkmal oft eine geringe Transparenz ist. Was für sich betrachtet legale Einflussnahme sein kann, wie zum Beispiel die Übersendung von einzelnen Positionspapieren, kann in der Summe ein komplexes Netzwerk entwickeln. Dabei besteht die Gefahr, dass Partikularinteressen im politischen Prozess der Willensbildung unverhältnismäßig stark und nicht dem Willen der Wähler entsprechend abgebildet werden. Bei der Regulierung von Lobbyismus und Interessenwahrnehmung müssen daher klare Regeln gelten für alle und Transparenz auf beiden Seiten befördert werden. Sowohl bei denen, die Einfluss geltend machen, als auch bei denen, die beeinflusst werden sollen. Die Regeln, die wir auf den Weg bringen wollen, sollen daher nach Möglichkeit auf beiden Seiten ansetzen - beim Verhalten der politischen Akteure, aber auch auf Seiten der Lobbyisten.

Herangehensweise und Lösungen:

Wir, Die Sozialliberalen wünschen die sofortige Offenlegung bei möglichen Interessen-Konflikten

Für das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Politik und die Überprüfungsfunktion des Parlaments ist die Unabhängigkeit der Abgeordneten von Partikularinteressen unabdingbar. Durch nebenberufliche Tätigkeiten können aber Interessenkonflikte entstehen, die vorsorglich geregelt werden sollen. Die aktuellen Regelungen schaffen derzeit weder ein ausreichendes Maß an Transparenz, noch ermöglichen sie einen wirksamen Umgang mit Interessenkonflikten.

Das Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sollten daher in folgender Weise ergänzt werden:

l Anwälte und Berater sollten zumindest die Branche ihrer Mandanten anzeigen müssen und keine unmittelbaren Beratungsgegenstände und Mandantenverhältnisse aus ihrer Abgeordnetentätigkeit und ihrem politischen Wirken generieren.

l Die Regelungen zu Interessenkonflikten sollten in logischer Konsequenz entsprechend präzisiert und ggf. erweitert werden.

l Nebeneinkünfte sollten nach Art, Auftraggeber/Arbeitgeber, Tätigkeit und Höhe angegeben und veröffentlicht werden.

l Eine bezahlte Lobbytätigkeit neben dem Mandat sollte ausgeschlossen sein.

Wir, Die Sozialliberalen wünschen die Einsetzung einer Beauftragten/ eines Beauftragten für Transparenz bei politischen Interessenvertretungen

Die Neue Liberale wünscht die Einsetzung einer unabhängigen Stelle in Form einer Beauftragten/ eines Beauftragten für die politische Interessenvertretung. Aufgabe dieses Amtes soll die Führung des Lobbyregisters sein und die Kontrolle der Einhaltung von Regeln. Das Amt ist zur Wahrnehmung dieser Aufgaben finanziell und personell entsprechend auszustatten. Die Stelle kann beispielsweise auch Aufgaben bei der Kontrolle und Durchsetzung des Parteiengesetzes übernehmen, die derzeit beim Präsidenten des Deutschen Bundestags angesiedelt sind.

Wir Neue Liberale – Die Sozialliberalen setzen uns für die Einführung eines sog. legislativen Fußabdrucks für alle Gesetzentwürfe ein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichen seit Mitte des Jahres 2016 schriftliche Stellungnahmen, die im Zuge eines Konsultationsprozesses abgegeben werden, auf ihrer Webseite. Diese Stellungnahmen sollen helfen, die Kräfteverhältnisse der Initiativen besser beurteilen zu können, die in die finalen Fassungen der verabschiedeten Gesetzentwürfe Eingang gefunden haben. Diesem guten Beispiel sollten alle Bundesressorts folgen. Darüber hinaus sollte die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verbindlich regeln, dass alle Gesetzesentwürfe mit einem sog. legislativen Fußabdruck versehen werden. Die Begründungen der Gesetze sollen dabei umfassend die Interessen all derer dokumentieren, die bei der Erstellung der Gesetzesentwürfe beteiligt sind und waren. Die 1. Lesung im Bundestag kann für die Diskussion darüber genutzt werden. Auch der Bundesrat sollte seine Stellungnahmen in gleicher Weise wie die Bundesregierung mit einer Begründung und Darstellung der beteiligten Interessen versehen. Sofern Gesetze aus dem Bundestag heraus initiiert werden, soll Vergleichbares gelten.

Wir, Die Sozialliberalen setzen uns für mehr Transparenz im Bereich der Parteispenden und des Parteisponsorings ein.

Der Einfluss finanzieller oder geldwerter Zuwendungen auf Parteien wird seit langem kritisch diskutiert. Durch im Parteiengesetz festgeschriebene Regeln der Transparenz und das Verbot von sog. Einflussspenden wird ein gewisses Maß öffentlicher Kontrolle gewährleistet. Die geltenden Regeln sind unserer Meinung nach aber nicht ausreichend. Wir wünschen daher die Umsetzung folgender Punkte:

l Transparenz soll dabei auch für alle Formen der mittelbaren oder unmittelbaren Dritt-Kampagnen z.B. in parteinahen Zeitungen etc. gelten, insofern sie in irgendeiner Form zur Wahl oder Nichtwahl einer Partei aufrufen.

l Mehr Transparenz bei Parteispenden durch die Absenkung der finanziellen Schwellen für die Veröffentlichungspflicht.

l Das Sponsoring von Parteien soll nach den gleichen Regeln, wie sie für Parteispenden gelten, transparent gemacht werden.

l Zuwendungen an Parteien sollen in ihrer Höhe angemessen begrenzt werden.

Wir, Die Sozialliberalen wollen ein verpflichtendes Lobbyregister auf einer vernünftigen gesetzlichen Grundlage voranbringen.

Im internationalen Vergleich ist die politische Interessenvertretung in Deutschland sehr wenig reguliert. Die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage, würde zwei wichtigen Zielen dienen:

l Ein verbindlicher Regelungsrahmen für alle Akteure würde gleichermaßen gelten für alle Verbände, Unternehmen, Agenturen, Kanzleien, Nichtregierungsorganisationen oder auch Stiftungen.

l Transparenz würde herstellt werden über die Auftragsverhältnisse, die Themen und die Budgethöhen, mit denen auf die Entscheidungen der Politik versucht wird, Einfluss zu nehmen.

Die Regelungen sollten für Lobbyarbeit gegenüber Regierung und Parlament gelten und, um ernst genommen und ggf. justiziabel zu sein, auch Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. Der Weg einer freiwilligen Selbstverpflichtung, über die wesentlichen hier genannten Punkte auf allen Seiten, ist für uns ebenfalls vorstellbar. Anmerkung: Der derzeit lediglich pauschale Verweis auf die Verbändeliste des Deutschen Bundestags ist hierbei kein geeignetes Mittel, um tatsächlich Transparenz über die Strukturen der politischen Interessenvertretungen und den Umfang der Einflussnahmen in tatsächlicher und finanzieller Weise herzustellen.

Öffentlichkeit, Transparenz und Veröffentlichungsregeln für Ausschusssitzungen

Die Ausschusssitzungen des Bundestags sollten alle öffentlich tagen. Dies ist bereits heute in neun Bundesländern sowie in der Europäischen Union der Fall, wo die Ausschüsse des Europäischen Parlamentes beispielsweise öffentlich tagen. Die Protokolle der Ausschusssitzungen sind anschließend im Rahmen des Informations- und Dokumentationssystems des Bundestages zeitnah, spätestens jedoch zwei Wochen nach den Sitzungen zu veröffentlichen.

Mitwirkung von Beratungsunternehmen und Kanzleien bei der Gesetzgebung regeln

Wie Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen zeigen, wirken private Beratungsunternehmen und Kanzleien auch an der Erstellung von Gesetzesentwürfen mit. Diese Privaten Akteure vertreten in der Regel die Interessen privatwirtschaftlicher Kunden diverser Branchen. Die Erarbeitung von Gesetzen ist aber die originäre Aufgabe des Parlaments und der Ministerien. Diese dürfen zwar externen Sachverstand hinzuziehen, dies soll allerdings in möglichst transparenter und ausgewogener Weise geschehen. Die Erstellung kompletter Gesetzesentwürfe oder von Teilen dieser, an private Dienstleister auszulagern, überschreitet die Grenze, der in demokratischen Verfahren legitimen Mitwirkung. Wir, Die Sozialliberalen setzen uns daher für folgende Regelungen ein:

l Bundesministerien sollten grundsätzlich keine Aufträge an Anwaltskanzleien, Interessenvereine/-Vertretungen oder Beratungsunternehmen zur Erstellung von Gesetzentwürfen und/oder Teilen davon vergeben dürfen;

l Wenn Beratung eingeholt wird, sollte dies offengelegt werden und im Rahmen des legislativen Fußabdrucks gekennzeichnet werden.

Wir, Die Sozialliberalen bewerten den Einsatz externer Interessenvertreter in den Bundesministerien kritisch.

Die Beschäftigung von Unternehmens- oder Verbandsvertretern in Bundesministerien sowie Bundesbehörden sollte kritischer bewertet werden. Durch den Einblick in interne Abläufe, Kenntnisse vertraulicher Tatbestände und das Knüpfen persönlicher Kontakte, entstehen einigen Unternehmen und Verbänden Vorteile, die weit über die konkrete Tätigkeit und den Zeitraum der Mitarbeit im Ministerium hinaus reichen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift erklärt zwar den Einsatz externer Personen „im Rahmen eines transparenten Personalaustausches“ grundsätzlich für zulässig. Interessenkonflikten wird allerdings nicht ausreichend vorgebeugt. Um Einflussnahmen zu minimieren, sollten externe Mitarbeiter von Interessenvertretungen daher nicht in bundesnahen Körperschaften beschäftigt werden.

Wir, Die Sozialliberalen wollen mehr Transparenz bei der Besetzung von Beratungsgremien Beratungsgremien und ein Interessenregister der Gremienmitglieder.

Ministerien, nachgeordnete Behörden und auch der Deutsche Bundestag können Beiräte, Kommissionen und andere Sachverständigengremien zur Beratung einsetzen. In den Geschäftsordnungen von Bundesregierung und Bundestag sollte zumindest geregelt werden, dass in den Beschlüssen zu deren Einsetzung eine Verpflichtung zur Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung dieser Gremien verankert wird. Gleiches soll gelten für die Einführung einer obligatorischen Interessenerklärung der Mitglieder der Gremien. Die Mitglieder der Gremien sollen darin Auskunft geben über den Interessenhintergrund gegenwärtig ausgeübter Tätigkeiten ebenso wie für jene, die bis zu fünf Jahren zurückliegen.

Wir Neue Liberale – Die Sozialliberalen treten für eine Karenzzeit bei Wechseln aus Mandaten und Regierungen in die freie Wirtschaft ein.

Wir treten für eine Karenzzeit bei Wechseln aus Mandaten und Regierungen in die freie Wirtschaft ein, um begünstigende Politik zur Erlangung von Führungspositionen zu vermeiden.

 

21. Die Einführung eines Präferenz-Wahlsystems

Wir unterstützen die Demokratie als Staatsform, weil wir der Überzeugung sind, dass jede Stimme ein Recht darauf hat gehört zu werden, weil wir der Überzeugung sind, dass wir die besten Entscheidungen treffen, wenn alle die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Allein in den letzten Wahlperioden der Bundestagswahl hatten 5-20% der gültig abgegebenen Stimmen keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. Unzählbar viele Wählerinnen und Wähler entscheiden sich taktisch für eine große Partei, um ihre Stimme nicht einer Partei der Kategorie "Sonstige" zu geben. Das Ergebnis verzehrt den Willen der wählenden Menschen. Auf der anderen Seite sorgt eine Sperrklausel für eine arbeitsfähige Anzahl an Fraktionen in den Parlamenten.

Was ein Wahlsystem bieten muss:

Wir möchten eine arbeitsfähige Menge an Fraktionen im Bundestag. Trotzdem müssen Wählerinnen und Wähler ohne Bedenken die Partei wählen können, die ihnen am meisten zusagt. Jede Stimme muss dabei einen Unterschied in der Sitzverteilung ausmachen. Gleichzeitig muss das System einfach zu verstehen und durchzuführen sein.

Wie wir uns ein Präferenz-Wahlsystem vorstellen:

Jeder Wähler und jede Wählerin, kann seine Präferenzen für Parteien und Kandidaten auf dem Wahlzettel durch eine erste, zweite, dritte, usw. Präferenz angeben. Die Stimmen für Parteien oder Kandidaten ohne eine Chance auf Sitze werden durch die angegebene zweite, dritte, usw. Präferenz neu verteilt.

l Das Wahlergebnis der “ersten Präferenz” wird ausgezählt.

l Die Option mit den geringsten Stimmen fällt weg, die Stimmen werden an die jeweils nächste Präferenz verteilt.

l Schritt 2. wird wiederholt, bis jede Zweitstimme einer Partei zugeordnet wurde, die dann über der Sperrklausel von 5% liegt oder keine weitere Präferenz mehr angegeben ist, bzw. bei den Erstimmen ein Kandidat 50% der gültigen Stimmen auf sich vereint.

Mit einem Präferenz-Wahlsystem wird der Wille der wählenden Menschen proportional am besten im Wahlergebnis abgebildet. Keine Stimme geht "verloren" und die Politikverdrossenheit sinkt möglicherweise. Menschen aus Deutschland hätten wieder den Mut ihre wirklich präferierte Partei zu wählen.

 

22. Konsequente Trennung von Kirche und Staat

In einer multikulturellen und liberalen Gesellschaft sollte keiner Glaubensrichtung eine derartige staatliche staatliche Unterstützung und Einmischung in staatliche Angelegenheiten eingeräumt werden, wie es den Staatskirchen ermöglicht wird.

Eine liberale Gesellschaft sollte darauf achten keine Religionsrichtung einer anderen vorzuziehen und ihr mehr Rechte als einer anderen einzuräumen.

Wir fordern daher

1. Die Abschaffung der Kirchensteuer und die Verwendung eingesparter Verwaltungskosten für öffentliche Zwecke.

2. Die Überprüfung der staatlichen Transferleistungen an die Kirchen.

3. Die Einführung eines umfassenden Ethikunterrichts.

4. Die Entfernung religiöser Symbole aus öffentlichen Einrichtungen.

 

23. Hoheitsrechte sichern: Kein Einsatz einer Wach-/Hilfspolizei

Die Sozialliberalen lehnt den Einsatz einer „Wach-/Hilfspolizei“ entschieden ab.

Als Liberale stehen wir staatlichen Einschränkungen und Grundrechtseingriffen kritisch gegenüber. Jede Einschränkung muss wohlüberlegt mit dem möglichen Verlust an Freiheit abgewogen werden. Eine logische Schlussfolgerung kann nur sein, dass der Befugnis, eben solche Grundrechtseingriffe durchzuführen, eine gute und ausführliche Ausbildung vorangegangen seien muss. Dem aufgrund der kurzen Ausbildungszeit entstehenden eklatanten Ausbildungsmangel begegnet man in den meisten Ländern so, dass die (typischerweise nur auf Zeit angestellten) Hilfs-/Wachpolizisten je nach Bundesland mal mehr und mal weniger Eingriffsbefugnisse haben als reguläre Polizeibeamte. Hierbei kommt es zu einer gefährlichen Gratwanderung. Auf der einen Seite stehen wenige Eingriffsbefugnisse, die nur allzu häufig auf Kosten der Sicherheit der Angestellten sowie dem Nutzen der Angestellten, die reguläre Polizei zu entlasten, gehen. Auf der anderen Seite stehen mehr Eingriffsbefugnisse, wodurch es aufgrund der kurzen Ausbildungszeit zu Unverhältnismäßigkeiten beim Nutzen eben dieser gegen die Bürger kommen kann. Hierbei stehen den Angestellten zum Selbstschutz bzw. zur Aufgabenerfüllung eine breite Palette an Waffen zur Verfügung. In Sachsen ist es zum Beispiel bereits nach einem dreimonatigen Lehrgang möglich, als Hilfspolizist eine Schusswaffe zu führen. In Berlin und Hessen werden die Angestellten an der Maschinenpistole ausgebildet. Der Schusswaffeneinsatz ist ohnehin sehr kritisch zu betrachten und sollte vom Staat immer als ultima ratio genutzt werden. Der Einsatz als Versicherung kurzweilig ausgebildeten Personals birgt indes lediglich ein hohes Gefahrenpotential. Ein weiterer Aspekt ist das Geld, welches in die Ausbildung und Unterhaltung einer Hilfspolizei gesteckt wird. Dieses wird in der „richtigen“ Polizei nicht weniger gebraucht. In fast jeder Landespolizei gibt es veraltete Ausrüstung. Es soll offensichtlich mit der Hilfs-/Wachpolizei lediglich Geld gespart werden. Allerdings birgt der rechtlich nicht unproblematische Einsatz einer Hilfs-/Wachpolizei hohes Gefahrenpotential, sowohl für die Angestellten, den vermeintlich entlasteten Polizeivollzugsbeamten als auch vor allem für den Bürger.

Die Sozialliberalen fordert eine personelle Aufstockung von Polizeivollzugsbeamten, um einen qualitativ hochwertigen Dienst zu gewährleisten

Eine weitere Forderung besteht darin, die polizeiliche Professionalität nicht durch Überlastung und Überforderung zu gefährden. Die polizeiliche Praxis hat gezeigt, dass es im polizeilichen Alltag gar nicht ungewöhnlich ist, dass mehrere Wochen (inkl. Wochenenden) durchgehend, auch im Schichtdienst, gearbeitet wird. Die Medien haben zuletzt verdeutlicht, dass die angehäuften Überstunden nur im seltensten Fall auch wieder abgebaut werden können. Der Krankenstand liegt beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern bei durchschnittlich 37 Tagen pro Jahr pro Beamten. Dies bedeutet für Polizeivollzugsbeamte Stress, Unzufriedenheit, Gesundheitsgefährdung und erhöhte private Belastung. Fortbildungen können aufgrund des Personalmangels in vielen Bundesländern kaum noch besucht werden. „Das sind Polizisten, die müssen den Stress abkönnen” – Aussagen wie diese sind Augenwischerei und unmenschlich dazu, denn in einem Beruf, in dem es zum Alltag gehört, angespuckt, beleidigt und (auch im privaten Umfeld) bedroht zu werden, ohne verlässliche private Auszeiten nehmen zu können, kann zu einer wesentlich niedrigeren Stresstoleranz Führen. Es sollte das Interesse eines jeden Bürgers sein, auf einen stressfreien und besonnenen Polizeibeamten zu treffen. Die aktuelle Situation sieht anders aus, was weder dem Bürger noch den Polizisten im Dienst zugemutet werden darf. Aus diesem Grund muss es eine personelle Aufstockung geben, die krankheitsbedingte Ausfälle und Überstunden kompensiert und Urlaub sowie Zeit für die Familie gewährleistet. Mehr Personal bedeutet keineswegs, dass mehr Einschränkungen durch den Staat entstehen, sondern lediglich ein höheres Maß an Professionalität und Handlungssicherheit bei den Handelnden. Aus diesem Grund muss sich auch Die Sozialliberalen in dieser grundsätzlichen Frage für bessere Arbeitsbedingungen durch Verstärkung des Personals einsetzen.

Die Sozialliberalen lehnt in diesem Zusammenhang den Einsatz der Bundeswehr im Inneren strikt ab

Schon bereits aus historischen Gründen sollte der Einsatz der Bundeswehr außer als ultima ratio bei Katastrophenfällen ausbleiben. Es gibt aber auch noch andere Gründe: Das langsame, aber stetige Ausbluten der Polizei durch Risiko- Fußballspiele, Terrorgefahr, gewalttätige Demonstrationen und die oben genannte schwierige Personallage sind nicht mit einer „Hilfspolizei“ zu begegnen. Sei es nun in Form einer auf Zeitarbeit begrenzte Wachpolizei oder in Form der Bundeswehr. Die Bundeswehr ist zum einen keine Hilfspolizei und zum anderen bereits mit ihrer regulären Aufgabe stark gebunden. Eine Planung, die Bundeswehr als dauerhafte Reserve der Polizei zu nutzen, ist sowohl für die Polizei als auch für die Bundeswehr unzweckmäßig. Dass die Polizei bei plötzlich auftretenden schwierigen Polizeieinsätzen, beispielsweise durch Terrorgefahr, auch mit Spezialkräften nicht mehr ausreicht, ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat und es ist eine Blamage, dafür Soldaten heranzuziehen. Die Polizei muss personell und materiell ausreichend ausgestattet sein. An Polizeivollzugsbeamten zu sparen ist Raubbau am Rechtsstaat, den diese Menschen, sowie im noch fataleren Fall der normale Bürger, mit ihrer Gesundheit und mit ihrem Leben bezahlen müssen. Der Einsatz der Bundeswehr bleibt abzulehnen und der Ausbau der Polizei (s.o.) als richtige Option für mehr innere Sicherheit anzusehen.

 

24. Sozialliberaler Datenschutz

Wo früher noch Daten in dicken Ordnern in Archiven gesichert wurden, sind heute unsere Daten auf Servern gespeichert, die auf der ganzen Welt verteilt sind. Bei jedem Online-Kauf, bei jedem betreten einer Seite und bei jedem Link hinterlassen wir Daten. Wer diese Daten sammelt und für welchen Zweck, wird oftmals nicht klar erläutert. Dies führt dazu, dass Daten nicht nur weiterverkauft werden, sondern auch zu Zwecken genutzt werden, denen wir nie zugestimmt haben.

Die Sozialliberalen, will den Menschen im Digitalen Zeitalter mündig machen und ihm die Möglichkeiten geben, alle neuen Dienste zu nutzen aber nicht die Datenhoheit zu verlieren.

Die Datenschutzgesetze in Deutschland sind schon seit langem veraltet, auch fällt es einem einzelnen Staat heute schwer internationalen Unternehmen Gesetze vorzuschreiben. Daher begrüßen wir sehr, dass die Europäische Union ein neues Datenschutzgesetz auf den Weg gebracht hat. Dieses beinhaltet:

l die Möglichkeit internationale Unternehmen bei Verstößen direkt in Deutschland zu verklagen

l Möglichkeiten genau auszuwählen, wofür die eigenen Daten genutzt werden, ohne lange AGB zu lesen

l ein Recht, Verlinkungen zu Falschinformationen oder veralteten Informationen die einen selbst betreffen entfernen zu lassen

l Gleichzeitig schafft dies einen einheitlichen europäischen Standard für Unternehmen in Europa.

Wir fordern, dass die Bürger wirksam über diese Rechte informiert werden, damit sie diese wahrnehmen können. Außerdem müssen Verstöße rigoros verfolgt werden. Persönliche Daten dürfen nicht ohne Einverständnis des Nutzers anderweitig verwendet oder verkauft werden. Leider lässt dieses Gesetz auch vieles außer Acht. Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, wie viele Daten deutscher Bürger durch sowohl inländische als auch ausländische Geheimdienste – wie der NSA – abgeschöpft und gespeichert werden.

Wir lehnen ab, dass Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Daraus resultiert, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls ablehnen.

Terroristische Angriffe und darauffolgende Gutachten haben gezeigt, dass nur im Nachhinein solche gewaltigen Datenberge ausgewertet werden können. Ein solches Gesetz erhöht also nicht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig müssen inländische Geheimdienste stärker parlamentarisch überwacht werden. Denn auch hier in Deutschland zeigt sich, dass unsere Geheimdienste vielfach ihre Befugnisse überschreiten und dubiose Verbindungen pflegen. Des Weiteren muss das Ausspähen befreundeter Länder unterbunden werden. Nur so kann globale Kooperation auf Vertrauensbasis funktionieren. Dies beinhaltet auch, dass Daten von deutschen Bürgern nicht von Geheimdiensten befreundeter Länder wie den USA erhoben und anschließen an den eigenen Geheimdienst weitergeleitet werden. Nur bei akuter Gefahr darf dies geschehen. Wir fordern, dass sich Deutschland für eine internationale Sicherheitskooperation einsetzt. Diese kann aber nur funktionieren, wenn sie sich an Recht und Gesetz hält und nicht wie bereits geschehen geheime Daten von Mitarbeitern der deutschen Geheimdienste an die USA verkauft werden. Datenschutz muss die Freiheit des Einzelnen garantieren. Z.B. die Freiheit, Dienste zu nutzen und genau darüber zu informiert werden, welche Daten dabei gespeichert werden. Niemand sollte ohne Grund permanent überwacht werden. Denn der Bürger muss die Hoheit über seine Daten behalten. Wir, Die Sozialliberalen glauben, dass ein gemeinsames Zusammenleben am besten mit selbständigen und freien Bürgern funktioniert.

 

25. Internet und Urheberrecht

Die Sozialliberalen will für einen fairen Ausgleich zwischen Rechte-Inhabern und Nutzern sorgen!

„Gute Ideen erkennt man daran, dass sie kopiert werden!“ Dieser Satz ist nur allzu wahr und spätestens seit dem Aufkommen des Internet hat dieser Gedanke zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es ist nur allzu menschlich das kopiert wird – wir Menschen lernen voneinander dadurch das wir das Verhalten oder Wissen eines anderen Menschen übernehmen.

Die Herausforderung:

Durch das Internet sind viele natürliche Kopierbarrieren gefallen. Allerdings hat dies auch schwere Folgen für unsere Wirtschaft. Viele Menschen lesen die tägliche Zeitung nicht mehr auf Papier sondern im Internet. Musikstücke werden nun nicht mehr als CD oder Platte gekauft, sondern im Internet heruntergeladen. Durch neue Technologien wie den 3D-Druck, ist es nun möglich jeden Gegenstand innerhalb kürzester Zeit auch ohne großen Aufwand zu kopieren. So lässt sich ein Legobausteinen oder eine Playmobilfigur via 3D-Scanner einlesen und mit Hilfe eines 3D-Drucks duplizieren. Aktuell sind diese Kopien zwar noch nicht so hochwertig wie das Original, aber die technologische Entwicklung schreitet rasant voran. Spätestens dann, wenn ein Großteil der produzierenden Industrie unter den gleichen Problemen leidet wie Zeitungsverleger und Musikproduzenten heute, dann wird das Feuer, das unsere Wirtschaft verzehrt, kaum noch zu bekämpfen sein. Wir leben vom Copyright – auch wenn viele Menschen zunächst erstmal nichts davon wissen wollen. Die bisherigen Lösungen, wie das Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger, waren nicht von Erfolg gekrönt.

Unsere Vision:

Die Sozialliberalen fordert die Einführung eines Copyright-Fonds. Aus diesem Copyright-Fond können die Rechteinhaber fair entlohnt werden. In den Copyright-Fond sollen die Bürgerinnen und Bürger in Form einer festen monatlichen Pauschale einzahlen. Die Verrechnung der Beträge erfolgt mithilfe der Blockchain-Technologie – durch eine dezentrale Datenbank, welche manipulationssicher und anonym ist. Nach Vorstellung der, Die Sozialliberalen, wird jeder Datei, wie zum Beispiel Musikdateien Videodateien oder Bauplänen eine digitale Wassermarke mit der Blockchain-Technologie angehängt. Die Benutzung dieser Dateien wird anonym aber zugleich auch manipulationssicher erfasst; dies wird zur genauen Abrechnung benötigt. Dies wird durch die Blockchain erreicht, durch die Objekte miteinander kommunizieren, ohne dabei ein zentralisiertes System zu beanspruchen. Es entsteht eine dezentrale Datenbank, welche nicht manipuliert werden kann. Das ist dieselbe Technologie, die auch bei der virtuellen Währung Bitcoin eingesetzt wird. Monatlich können dann aus dem Fonds Mittel an die Copyright Besitzer ausgezahlt werden - nach den Ergebnissen der Datenbank. Die genaue Verrechnung sowie die exakten Nutzungsbedingungen werden transparent von paritätisch besetzten Gremien ausgehandelt, um eine demokratische und faire Verteilung zu gewährleisten. Durch den Copyright Fonds wird ein riesiger Markt geschaffen und es entstehen viele neue Verdienstmöglichkeiten für jedermann. Bestehende Geschäftsmodelle können weiterhin ihr eigenes Finanzierungssystem benutzen oder sich dem neuen System anschließen – es besteht kein Zwang.

 

26. Asyl- und Flüchtlingspolitik solidarisch und human gestalten

Die Sozialliberalen setzt sich für die Stärkung der Rechte Flüchtender ein.

Flüchtende haben uneingeschränkt Anspruch auf humane Behandlung und Achtung ihrer Menschenwürde. Hierzu gehört, dass es keine „Push-Back“-Aktionen mehr gibt. Flüchtende werden gemäß der wirtschaftlichen Leistungskraft und der Waffenexportquote der EU-Mitgliedsstaaten auf diese aufgeteilt. Zudem erhalten sie eine Arbeitserlaubnis. Minderjährige Flüchtende unterliegen der Schulpflicht.

Die Herausforderung:

Jährlich kommen tausende Flüchtende beim Versuch, den europäischen Kontinent zu erreichen, ums Leben oder sind bis heute vermisst. Die hermetische Abriegelung der europäischen Außengrenzen mit meterhohen Stacheldrahtzäunen und sog. „Push-Back“-Aktionen der Küstenwachen tragen ihren Teil zur Errichtung einer „Festung Europa“ bei. Diejenigen, die es bis nach Europa schaffen, erwarten Ausgrenzung und Vorurteile. Aufgrund der Drittstaatenregelung und deren Konkretisierung in den „Dublin“-Verträgen, nach denen ein Flüchtender in dem Land Asyl beantragen muss, in dem er oder sie die EU betritt, flüchten sich zentral gelegene Staaten vor ihrer Verantwortung, während die wirtschaftlich gebeutelten Mittelmeerstaaten mit den Flüchtenden überfordert sind. Eine menschenwürdige Versorgung ist dort häufig nicht gegeben. Auch hier in Deutschland ist die Situation der Geflüchteten mitunter schlecht. Flüchtlinge leben häufig in überfüllten Massenunterkünften, dürfen ihren Bezirk, ihre Stadt oder ihr Bundesland aufgrund der strengen Residenzpflicht nicht verlassen. Ohne ein Anrecht auf Deutschkurse zu haben sind sowohl bürokratische Behördengänge wie auch Integration kaum möglich. Die Unterbringung in Massenunterkünften ist zu vermeiden.

Leitlinien und Maßnahmen:

Die Errichtung einer „Festung Europa“ lehnen wir ab. Insbesondere das Zurückschicken von Flüchtlingsbooten sehen wir als Menschenrechtsverletzung an. Dieses Vorgehen hindert Menschen nicht an der Flucht, sondern treibt sie nur in die Kähne von kriminellen Schlepperbanden. Sog. „Push-Back“-Aktionen sind deshalb unverzüglich einzustellen. Wir fordern eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik, die die Geflüchteten gemäß Faktoren wie der ökonomischen Leistungsfähigkeit oder der Einwohnerzahl auf alle Mitgliedsstaaten der EU verteilt. Wünsche der Flüchtlinge, in welchem Land sie untergebracht werden möchten, sollen unter Beachtung der Quotierung berücksichtigt werden. [… (Rest des Antrages auf Deutschlangbezogen)]

 

27. Liberale Integrationspolitik: Zuwanderung gestalten

Deutschland ist seit langen Jahren ein Zuwanderungsland. Die Zuwanderer haben den wirtschaftlichen Erfolg und die kulturelle Vielfalt unseres Landes in großem Maße ermöglicht.

Die Herausforderung:

Die Politik hat diese Tatsache bisher nicht in entsprechendem Maße wahrgenommen und politische Maßnahmen ausgelassen. Daher fehlt es in Deutschland einer Willkommenskultur. So werden beispielsweise hochqualifizierte Ausländer nach einem komplett an einer deutschen Universität absolvierten Studium zeitnah in ihr Heimatland abgeschoben, wenn sie nicht kurzfristig einen hochdotierten Arbeitsvertrag in Deutschland nachweisen können. Es ist wichtig, dass solche hochkarätigen Nachwuchskräfte aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland willkommen sind. Parallelgesellschaften existieren heute bereits in sozialen Brennpunkten. Es ist daher wichtig, dass das Miteinander gefördert wird, statt ein Nebeneinander zu akzeptieren. Daher müssen positive Integrationsbeispiele durch landesweite Kampagnen Aufmerksamkeit generieren.

Die Kernanliegen der Die Sozialliberalen sind:

l Sprache ist der Schlüssel zur Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb ist Voraussetzung für jeden Menschen in Deutschland der Erwerb (mindestens von Grundkenntnissen) der deutschen Sprache. Dies ist durch entsprechende Förderprogramme zu unterstützen.

l In Deutschland müssen Menschen jeglicher Konfession die Freiheit haben, ihre Religion und zugehörige Bräuche im Rahmen des Grundgesetzes auszuüben, soweit Grundrechte anderer nicht verletzt werden. Es ist unangebracht sich über die Zuwanderung in Sozialsysteme zu beklagen, aber gleichzeitig Asylbewerbern oder Ausländern keine umfassende Arbeitserlaubnis zuzugestehen.

l Nur ein gemeinsamer Ethikunterricht kann interkulturelle Kompetenz vermitteln und die Säkularisierung an den öffentlichen Schulen konsequent durchsetzen. Deshalb ist der bekenntnisorientierte Religionsunterricht aus den Lehrplänen zu streichen.

l Zuwanderern und Menschen mit Migrationshintergrund müssen gleiche Chancen für einen Erwerb eines Universitätsabschlusses ermöglicht werden.

l Die Sozialliberalen fordert ein kommunales Wahlrecht für Zuwanderer mit ausländischem Pass, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.

l Alle extremistischen Rechtslehren verschiedener Religionen haben in einem säkularen Deutschland keinen Platz und sind durch Aufklärung zu verhindern.

l Heiratsmigration und Zwangsehen sind nicht zu akzeptieren.

l Gruppenaktivitäten wie Sport, Musik, Theatergruppen etc. fördern die Integration. Deshalb sind Maßnahmen, die den Zusammenhalt einer Gesellschaft stärken, in diesen Bereichen besonders zu fördern.

Integration bedeutet Arbeit für beide Seiten. Wir stehen für eine Willkommenskultur, die Menschen nicht nach Nationalität, Herkunft, oder religiösem Bekenntnis beurteilt. Wir wollen daher mehr gesellschaftliche Teilhabe durch Chancengerechtigkeit und bürgerschaftliches Engagement schaffen. Dies ist vor allem wichtig im sozialen, kulturellen, sportlichen, politischen und beruflichen Bereich. Der interkulturelle Dialog ist zu fördern und jeglicher Form von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und damit zusammenhängender Gewalt entschlossen entgegenzutreten.

 

28. Recht auf Ehe und Adoption für alle

Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare und Familien soll vollständig aufgelöst werden.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Dies soll auch für homosexuelle Menschen gelten. Deshalb fordert die Die Sozialliberalen, dass die Eheschließung auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet, sowie die Möglichkeit der Adoption für alle Familien geltend gemacht wird. Seit über 13 Jahren, seit dem 1. August 2001, ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Dieses ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft und verleiht dieser Beziehung einen rechtlichen Rahmen. Die letzte Änderung, die am 27. Juni 2014 in Kraft trat, macht das nachträgliche Adoptieren von bereits vom Lebenspartner adoptierten Kindern möglich. Trotz dieser versuchten Annäherung, die zu begrüßen ist, kann von tatsächlicher Gleichstellung aber keine Rede sein.

Es existieren weiterhin Diskriminierungen homosexueller Paare in Deutschland.

Was durch das Lebenspartnerschaftsgesetz und bereits besteht und gut ist:

l Lebenspartner sind gegenseitig unterhaltspflichtig

l Gemeinsame Adoption ist nur über nachträgliche Anerkennung eines bereits vom Lebenspartner adoptierten oder leiblichen Kindes möglich

l Als Bedarfsgemeinschaft sind Ehepartner bei Sozialleistungen nach SGB II gleichgestellt

l Es besteht Rechtsanspruch auf Steuerklassenänderung und Splittingverfahren, seit 2013 und rückwirkend ab 2001 (Am 6. Juni 2013 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner vom 7. Mai 2013: Demnach ist die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar)

Was noch nicht besteht und geändert werden soll:

l Derzeit existiert die sprachliche Unterscheidung zwischen „Ehe“ und „Lebenspartnerschaft“.

l Vor dem Gesetz wird derzeit nur die verschieden-geschlechtliche Familie als vom Grundgesetz geschützte Familie anerkannt, obwohl es dazu ein entgegengesetztes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt.

l Adoption von Kindern ist derzeit initial nur allein, jedoch nicht als Lebenspartnerschaft und nur nachträglich möglich. Das erschwert den Prozess immens, da Ehepartner bei Adoptionsgesuchen logischerweise gegenüber Einzelpersonen bevorzugt werden. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 6. Juni 2011 vertrat die Mehrzahl der Sachverständigen die Auffassung, dass eine solche Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehepaaren nicht gerechtfertigt ist. Diese Position wird auch in einer vom damaligen Bundesministerium der Justiz 2009 veröffentlichten Studie vertreten (vgl. „Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“, Dr. Marina Rupp, in: BMJ– Rechtstatsachenforschung 2009). Die Sozialliberalen haben die Auffassung, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der gleichen Fürsorge und Zuwendung aufwachsen können, wie dies bei heterosexuellen Paaren vorausgesetzt wird. Eine etwaige gesellschaftliche Akzeptanz findet bereits durch eine wachsende Zahl an Patchwork- und Familien mit nur einem Elternteil sowie eine wachsende Zahl von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien statt. Inzwischen begrüßen fast zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit einer Ehe für homosexuelle Paare (vgl. „Die Abwertung der Anderen“, Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., 2011, S. 204). Der notwendige gesellschaftliche Wille besteht nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa. Die Niederlande, Schweden, Spanien und Belgien haben sich bereits dafür entschieden, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare als Institution im nationalen Recht zu verankern. In Frankreich ist seit Kurzem die gleichgeschlechtliche Ehe in Kraft. Bisher fällt die Lebenspartnerschaft nicht in den Schutzbereich der Ehe nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz. Dies wird damit begründet, dass die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden könne, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohne. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2013 wurde aber festgestellt, dass eingetragene Lebenspartner, die mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft leben, mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes bilden. Der Begriff der Ehe ist damit verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass das Recht der Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht und die Ehe gleich- oder verschieden-geschlechtlicher Natur identisch sein muss und jede Art der Unterscheidung eine Diskriminierung der Identität des einzelnen Menschen darstellt. Dies wird auch durch das bereits am 27 Mai 2008 vom Bundesverfassungsgericht erlassene Urteil zum Transsexuellengesetz (Az.: 1BvL 10/05, Rn. 62) unterstützt: Für ein Ehepaar sei es nicht zumutbar, sich scheiden lassen zu müssen, wenn sich ein Partner im Verlauf der Ehe einer geschlechtsangleichenden Operation unterzieht und die Anerkennung seiner geschlechtlichen Identität beantragt. Mit dieser deutlichen Ausweitung des Ehebegriffs gab das Bundesverfassungsgericht erstmalig die Geschlechtsverschiedenheit als notwendige Voraussetzung für die Ehe auf. Für Die Sozialliberalen als Partei der Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen bedeutet das, die Eheschließung auf gleichgeschlechtliche Paare auszuweiten und die Möglichkeit der Adoption für alle Familien gleich geltend zu machen.

 

29. Freiheit von Geschlechterkategorien

Heute muss auf vielen offiziellen Dokumenten das Geschlecht als männlich oder weiblich angegeben werden. Die beiden prominentesten Beispiele hierbei sind die Geburtsurkunde und der Pass. Hingegen ist dies auf dem Führerschein und dem Personalausweis nicht der Fall. Es handelt sich also um eine Kategorie in der wir uns klassifizieren müssen. Als solche muss diese einen klaren Grund haben, da sie grundsätzlich Freiheiten einschränkt. In Deutschland wissen wir historisch, welche negativen Folgen Klassifizierungen haben können. Sie können Unterschiede hervorheben, Vorurteile bilden und zu Diskriminierung führen. Deshalb gibt es, anders als in den USA, keine Kategorie Ethnie. Denn dies hat hier bereits zu mehr als Diskriminierung geführt.

Wir, die Neue Liberale – Die Sozialliberalen, fordern deshalb, dass die Kategorie „Geschlecht“ nicht mehr auf offiziellen Dokumenten erscheint.

Als Liberale wollen wir es den Menschen ermöglichen sich möglichst selbst frei zu entfalten. Dieser Tage wird uns aber immer mehr bewusst gemacht, wieso diese Klassifizierung besonders schädlich ist. Zum einen fühlen manche Menschen sich nicht zugehörig zu der Identität, die ihnen gegeben wird. Des Weiteren sind viele Menschen eingeschränkt durch Vorurteile und Ideale, welche mit einem binären System männlich und weiblich, ausgehen. Psychologen sehen den Druck zu der Konformität mit Idealen als Grund für mehrere Krankheiten. Wir befürworten, dass in Ländern wie Schweden nun neutrale Pronomen eingeführt wurden, und verurteilen, wenn Transsexuelle gezwungen werden zu dem WC zu gehen, welches ihrem Geschlecht in der Geburtsurkunde entspricht.

Wir sind der Überzeugung, dass diese und andere Diskriminierungen durch eine öffentliche Abkehr von diesem binären System verhindert werden können.

Das Entfernen der Kategorie Geschlecht kann außerdem weitere Änderungen einleiten. Zu Beginn nimmt es den Zwang, dem Kind direkt bei der Geburt ein Geschlecht zuzuordnen. Dies hat keine Auswirkung auf medizinische Behandlungen; das Geschlecht soll wie bisher bei der Krankenkasse registriert werden. Auch für den Spitzensport gäbe es keine Einschränkungen, da der IOC beschlossen hat, dass Sportler bei den Damenwettkämpfen mitmachen dürfen falls sie über ein Jahr eine Testosteron Grenze unterschreiten. Genauso hat dies keine Auswirkungen für die Strafverfolgung, da andere visuelle Merkmale wie die Haarfarbe nicht verzeichnet werden müssen, um erhoben zu werden. Außerdem lehnen wir ab, dass deutsche Frauen im Ausland aufgrund dieser Kategorie diskriminiert werden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im Ausland für ein Wegfallen dieser Kategorie auf dem Pass einzusetzen.

Wir, Die Sozialliberalen, glauben, dass die Freiheit sich zu entfalten und seine eigene Identität zu definieren Grundvoraussetzungen für eine gesunde Gesellschaft sind. Wir verurteilen Diskriminierung anhand von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Identität. Ein klares Zeichen der Politik und Verwaltung hilft gesellschaftliche Standards zu setzen.

 

30. Aktive Sterbehilfe in Deutschland zulassen

Die eigene Handlungsfreiheit eines Menschen muss, auch im schweren Krankheitsfall, gewährleistet bleiben!

Die Freiheit, sein eigenes Verhalten als erwachsener Mensch selbst zu bestimmen, definiert sich in zwei Komponenten – der Gedankenfreiheit und der Handlungsfreiheit. Ein gesunder Mensch ist im Besitz beider Freiheiten und kann über sein Leben oder eben auch seinen Tod frei entscheiden. Ist nun aber ein Mensch nicht mehr in der Lage, beide Freiheiten selbstständig ausüben zu können, so ist er in seiner Freiheit beschnitten! Ist ein Mensch geistig in der Lage, seine körperliche, gesundheitliche Situation ein- und abschätzen zu können, so darf er auf seine Handlungsfreiheit bestehen.

Grundsätzlich sollen die Möglichkeiten der modernen Medizin ausgeschöpft werden, um ein Menschenleben zu retten und zu erhalten. Dabei ist aber der freie Wille des Menschen unbedingt vorrangig zu beachten.

Es muss jedem Menschen möglich sein, auch in Würde zu sterben. Auch über die passive Sterbehilfe hinaus. Der Gesetzgeber muss eine Möglichkeit schaffen, wenn schwere körperliche Einschränkungen es einem Menschen unmöglich machen nach seinem persönlichen Ermessen in Würde zu leben, von seiner Handlungsfreiheit zu sterben Gebrauch zu machen und diese Handlungsfähigkeit auch durch Inanspruchnahme von Hilfe einer oder mehrerer anderer Personen zu gewährleisten. Dieser Hilfe darf keine gewerbliche Absicht zugrunde liegen. Dies sollte in jedem individuellen Fall von einer Ethikkommission geprüft werden, um Missbrauch und Fehlentscheidungen zu verhindern. In Europa haben die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Schweiz Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal zugelassen. Deutschland kann sich an diesen Beispielen orientieren und dort gegebenenfalls Erfahrungen einholen.

 

31. Rationaler und liberaler Umgang mit psychoaktiven Substanzen

Die Prohibition gefährdet Konsument*innen, beschneidet die Freiheit und ist unverhältnismäßig.

Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen ist mündigen und aufgeklärten Personen zuzutrauen. Ein Verbot ist ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, führt zu sozialer Stigmatisierung der Konsument*innen und zu einem Schwarzmarkt, der weder Verbraucher- noch Jugendschutz kennt.

Das Verbot von psychoaktiven Substanzen (Prohibition) führt zu drei Hauptproblemen:

l Problematischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, denn Art. 2 Abs. 1 GG besagt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

l Gefährdung der Konsumentinnen. Da viele Menschen ungeachtet einer etwaigen Prohibition psychoaktive Substanzen konsumieren, führt die Prohibition zur sozialen Stigmatisierung der Konsument*innen und zu einem Schwarzmarkt, der weder Verbraucher- noch Jugendschutz kennt. Die größte Gefahr beim Konsum geht von Verunreinigungen und Überdosierungen in Folge des unbekannten Reinheitsgrades der Substanzen aus. Die Prohibition ist folglich keine adäquate staatliche Reaktion auf die Existenz und den Konsum von psychoaktiven Substanzen.

l Prohibition ist teuer, ineffizient und kontraproduktiv. Jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass der „War on Drugs“ trotz umfassender und kostenintensiver polizeilicher Maßnahmen nicht zur Sicherheit der Gesellschaft beiträgt. Das Gegenteil ist der Fall: Prohibition führt zum Entstehen und zum Erhalt organisierter Kriminalität, die vor allem in den Produktionsländern zu massiven Menschenrechtsverletzungen führen.

Leitlinien und Maßnahmen:

Die Sozialliberalen befürwortet eine rationale, liberale und dem Stand der Wissenschaft entsprechende Politik, die die Risiken des Konsums psychoaktiver Substanzen nicht herunterspielt. Mündige und aufgeklärte Personen haben das Recht, über ihren Konsum eigenverantwortlich zu entscheiden. Der beste Schutz vor den Gefahren des Konsums besteht in einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten und vor allem ehrlichen Aufklärung über die Wirkungen von psychoaktiven Substanzen. Geld, das bisher für die Durchsetzung der Prohibition ausgegeben wurde, ist besser in die Aufklärungsarbeit, Prävention und die Rehabilitierung von Suchtkranken investiert. Des Weiteren können bei Bedarf die zu erwartenden Steuereinnahmen durch den lizenzierten Verkauf von psychoaktiven Substanzen ebenfalls für diese Zwecke eingesetzt werden. Das Ziel einer vernünftigen Drogenpolitik darf nicht die Bevormundung des Menschen, sondern muss die umfassende und ehrliche Aufklärung der Gesellschaft sein. Dadurch werden die Bürger*innen in die Lage versetzt, eigenverantwortlich mit problematischen Konsumangeboten (als auch z.B. stoffungebundenen Süchten wie Spielsucht) umzugehen.

 

32. Gleichberechtigte Teilhabe

Wir, Die Sozialliberale wollen, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben partizipieren können. Menschen mit Behinderungen dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Mit der Ausgestaltung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist Deutschland einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Entscheidend für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, ist der ganzheitliche, personenzentrierte Ansatz. Dieser Schritt war wichtig und überfällig. Doch denken wir, Die Sozialliberalen, dass dieser Schritt nur einer von vielen sein kann. Wir wollen das Menschen sich ein selbstständiges Leben nach ihren Vorstellungen aufbauen können. Und das unabhängig davon, ob ein Sachbearbeiter dieses für angemessen erachtet. Eine bevormundende Politik, über die Köpfe der Menschen mit Behinderung hinweg, lehnen wir ab. Dazu zählen wir auch, dass die Leistungen individuell auf den einzelnen abgestimmt werden und nicht aus Kostengründen Aktivitäten wie Kinobesuche nur in Gruppen durch entsprechende Transporte ermöglicht werden. Dies widerspricht nach unserer Ansicht einer freien Lebensgestaltung und somit einer echten Teilhabe an der Gesellschaft, zu der auch die freie Entfaltung der Persönlichkeit gehört. Auch sind wir der Ansicht, dass Menschen, die Leistungen für ein selbstständiges Leben erhalten, etwa Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege, die gewonnene Selbstständigkeit auf finanzieller Seite nicht wieder aufgeben müssen, da ihnen durch eine stark erhöhte Abgabenlast und eine „Vermögensgrenze“ ein freies Leben verwehrt wird. Um Menschen mit Behinderung daher eine wirklich gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, wollen wir die folgenden Punkte verwirklichen:

l Die Einbeziehung des Poolens von Leistungen ins Leistungsrecht sollte von vornherein verhindert werden.

l Die Gewährung und Erbringung von Hilfen bei Pflege und Eingliederung muss sich vorrangig auf die Lebenssituation und Bedürfnisse der Leistungsberechtigten beziehen.

l Leistungsberechtigte sollen ein Leben führen können, welches sich von dem eines nicht behinderten Bürgers so wenig wie möglich unterscheidet. Wir wollen daher eine Stärkung ambulanter Leistungserbringung und die Nachrangigkeit von stationären und quasistationären Leistungen.

l Die Position der Leistungsberechtigten muss gestärkt werden. Ein gutes Mittel ist das Persönliche Budget(SGB IX), in welchem die Leistungsberechtigten die bewilligten Gelder als Arbeitgeber selbst in die Hand nehmen, oder als Kunden von Assistenzdiensten verwenden, können. Das geht nicht ohne die Stärkung einer flächendeckenden Infrastruktur einer professionellen Budgetbegleitung.

l Auslandsaufenthalte müssen auch für Menschen mit Behinderung möglich sein. Gerade innerhalb der EU sind die zur Verfügung gestellten Gelder bei Auslandsaufenthalten unkompliziert weiter zu gewähren. Bei Aufenthalten außerhalb der EU bis zu einem Jahr, darüber hinaus, wenn die zur Unterstützung gezahlten Gelder dem europäischen Fiskus erhalten bleiben.

l Das Schonvermögen, von welchem Menschen mit Behinderung nichts zu den Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege hinzuzahlen müssen, sollte um ein Vielfaches erhöht werden. Das Vermögens der Angehörigen des Leistungsbeziehers darf überhaupt nicht hinzugezogen werden. Auch sollte das Einkommen der Menschen mit Behinderung nur mit einem sehr geringen Prozentsatz über dem normalen Steuersatz belastet werden.

l Leistungsgewährung und Erbringung muss so gestaltet sein, dass die Leistungsberechtigten Personen von Familie, Freunden und Nachbarn möglichst unabhängig sind.

l Die Barrierefreiheit, vor allem in den Bereichen Wohnen und Verkehr, muss stärker gefördert und koordiniert werden.

 

33.Organspende

Derzeit warten mehr als 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Nur 955 Menschen wurden im vergangenen Jahr (2018) Organe entnommen. Angesichts dessen verwundert es nicht, dass täglich durchschnittlich drei Menschen auf der Warteliste versterben. Mit nur etwas mehr als 9 Spendern pro eine Million Einwohnern ist die Zahl der Organspender in der Bundesrepublik inzwischen so niedrig, dass die Mitgliedschaft im Eurotransplant-Verbund gefährdet ist. Die Stiftung Eurotransplant, verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Ländern, setzt zehn Spender pro Million Einwohner voraus, um einem Land ein„ ernst zunehmendes Organspende System“ zu attestieren In der Tat muss die geringe Zahl der Organspenden bei gleichzeitig hoher Spendenbereitschaft irritieren: Gut 80% der Menschen in Deutschland sind bereit, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Dass dagegen nur etwas mehr 30% wirklich einen Organspendeausweis besitzen, zeigt, dass es weniger ein Problem mit der Bereitschaft zur Spende als mit der Erfassung und Organisation dieser Bereitschaft gibt. Das hat wohl in erster Linie systemische Gründe, die mit weitreichenden Eingriffen in das Selbstbestimmungsrecht, wie es die Widerspruchslösung fraglos darstellt, wohl kaum zu beheben sein werden. Wir, Die Sozialliberalen begrüßen daher, dass Beratung und Betreuung von Angehörigen möglicher Spender verbessert und Organentnahmen höher vergütet werden. Darüber hinaus plädieren wir für eine regelmäßige verbindliche Abfrage in Kombination mit einem Aufklärungs- und Beratungssystem, das geeignet ist, das Vertrauen in das Transplantationssystem zu erhöhen.

 

34. Mobilität - Verkehr - Zukunft

Die Herausforderung:

Verkehrswege bringen Menschen in Verbindung. Sie wirken über Länder-, Landes- und Bezirksgrenzen hinweg und spielen in viele Bereiche des täglichen Lebens hinein. Verkehrspolitik ist gleichsam Stadt- und Landschaftsplanung, Raumordnung, Raumplanung, Polizei- und Straßenverkehrsrecht, Sie ist Haushaltsrecht, Planungsrecht, Leitungsrecht, sie sorgt für soziale Teilhabe, sie ist Gesundheits- Wirtschafts- Sicherheits- und Umweltpolitik -und über all diesen Säulen schwebt das Dach der Beteiligung. Daher ist Verkehrspolitik für uns Die Sozialliberalen ein wichtiges Politikfeld. Privat wie beruflich sind die Menschen in Deutschland immer mehr in Bewegung. Unsere Lebensentwürfe verlangen heute mehr denn je nach ungehinderter Mobilität gleich welcher Art. Als Exportnation, als Hochtechnologie- und Transitland ist Deutschland auf einen reibungslos funktionierenden Personen- und Güterverkehr zwingend angewiesen – denn Mobilität ist ein wichtiger Standortfaktor. Nur wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft ein leistungsfähiges Verkehrssystem bereitstellen, ist Teilhabe für alle an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung möglich. Eine ökologisch verträgliche und sozial erschwingliche Mobilität ist dabei Voraussetzung für eine moderne Gesellschaft, für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand, aber auch für eine intakte Umwelt, Umweltgerechtigkeit und Ressourcenschonung. Dafür bedarf es vor allem einer effektiven Bündelung von Verkehrsströmen. Deutschland verfügt über eines der am besten ausgebauten Verkehrsnetze weltweit. Dies gilt es trotz zukünftig weiter steigender Verkehrsnachfrage in einem guten Zustand zu erhalten. Unsere Verkehrsbedürfnisse ändern sich und demographische Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Dies bringt vielerorts Erweiterungs- und Veränderungsbedarf in den Netzen und im öffentlichen Raum mit sich. Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beauftragte Verkehrsprognose 2030 sieht bis 2030 einen Anstieg der Verkehrsleistung im Personenverkehr (die Anzahl der Reisenden multipliziert mit der von ihnen im Durchschnitt zurückgelegten Strecke) um insgesamt 12,2 % gegenüber dem Jahr 2010 vorher. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 0,6 %. Noch deutlich stärker wird das voraussichtliche Wachstum im Güterverkehr ausfallen. Um 38 % soll die Transportleistung auf der deutschen Verkehrsinfrastruktur im Prognosezeitraum ansteigen, d. h. die Masse der transportierten Güter multipliziert mit der von ihnen zurückgelegten Strecke. Haupttreiber dieser Entwicklung ist eine deutliche Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs. Alle Verkehrsträger werden voraussichtlich mit einem starken Wachstum konfrontiert. Besonders die Schiene sieht sich mit einem erwarteten Zuwachs von 42,9 % großen Herausforderungen gegenüber. An vielen Stellen der Netze besteht daher ein Bedarf für Aus- und Neubauvorhaben. Aktuelle Prognosen zum Erhaltungs- und Ersatzbedarf für die Verkehrsinfrastruktur zeigen zudem, dass zukünftig mehr als bisher investiert werden muss, um das bestehende Verkehrswegenetz auf hohem Niveau zu erhalten. Mehrinvestitionen in die Verkehrsinfrastruktur stehen aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel des Bundes und der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse jedoch in Konkurrenz zu anderen staatlichen Aufgaben. Die in der Vergangenheit verfügbaren Finanzmittel reichen nicht aus, um alle verkehrspolitisch bzw. gesamtwirtschaftlich sinnvollen Aus- und Neubauvorhaben zeitnah zu realisieren und zugleich den Substanzerhalt des Gesamtnetzes sicherzustellen. Welche Folgen ergeben sich daraus für die Verkehrsinfrastrukturpolitik? Es ist notwendig, mehr Geld für Erhaltung und Ersatz sowie die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und bedarfsgerechten Infrastruktur bereitzustellen. Hierfür werden zusätzliche Haushaltsmittel benötigt, gleichzeitig müssen aber auch andere Säulen der Infrastrukturfinanzierung erdacht und verbreitert werden. Die Bausteine sind zusätzliche Haushaltsmittel für die Verkehrsinfrastruktur sowie der Ausbau der Nutzerfinanzierung und die stärkere Einbindung von privatem Kapital bei Investitionen des Bundes. Zudem sollte eine Prioritätensetzung bei Infrastrukturvorhaben und das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ verfolgt werden.

Unsere Vision:

Wir, Die Sozialliberalen wollen Mobilität grundsätzlich neu denken. Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zu Mobilität ermöglichen, um breite gesellschaftliche Teilhabe zu bewirken. Lebenswerte Städte müssen Lebensräume und Verkehrsräume optimal miteinander verbinden. Dabei sind für uns Umweltgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und die Gesundheit der Menschen unerlässliche und von Anfang an zu berücksichtigende Faktoren. Eine frühzeitige, ergebnisoffene und echte Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Verbänden, transparente Ausschreibungen, öffentlich zugängliche, unabhängige Gutachten und Planungen, sowie ein langfristiges Monitoring und Evaluationen über die Planungsphase hinaus, sind wichtige Voraussetzungen für konsensfähige und tragfähige Lösungen. Im Zuge einer effizienten Energiewende und vor dem Hintergrund des Klimawandels, ist auch eine Verkehrswende unerlässlich. Wir glauben an eine Vielzahl zukunftsfähiger, immissionsärmerer Verkehrskonzepte auf unseren Verkehrswegen und wollen diese durch verschiede Maßnahmen fördern. In einer zunehmend vernetzten Welt sind Anreize für multimodale Verkehrslösungen sinnvolle Instrumente, um den Individualverkehr bedarfsgerecht zu optimieren. Dafür ist auch ein Umdenken bei Personenbeförderungsdienstleistungen und bei Geschäftsmodellen der Share Economy notwendig. Durch die Nutzung digitaler Technologien, wie zum Beispiel bei intelligenten Verkehrssystemen, können Verkehrsabläufe sicherer, reibungsloser und ressourcenschonender werden. Dieses Umdenken soll eine Bündelung von Verkehrsteilnehmern zur Folge haben. Denn durch diese Bündelung von Verkehrsströmen durch öffentliche Verkehrsmittel und neue Formen der Shared Mobility kann es erreicht werden, den Anteil privater PKWs am Straßenverkehr zu reduzieren. Auf diese Weise sinkt ebenso der Ressourcenverbrauch, sowie die vom Autoverkehr verursachten Schadstoffausstöße. Auch die Lärmbelästigung durch Straßenverkehrslärm in den Städten kann durch diese Bündelung deutlich vermindert werden. Der steigende Güterverkehr stellt unsere Verkehrswege vor eine große Herausforderung. Wir wollen diesem u.a. durch eine Qualitätsoffensive im Schienenverkehr Rechnung tragen.

Leitlinien und Maßnahmen:

l Gesundheitskosten, die durch Lärm- und Abgasimmissionen verursacht werden, sollen bei Kalkulationen transparent und übersichtlich gemacht werden und bei Projekten mit in die Gesamtkalkulation einbezogen werden.

l Bei öffentlichen Vergaben soll „Nachhaltigkeit“ als ein Pflichtkriterium mitberücksichtigt werden.

Wir treten ein für eine frühzeitige, ergebnisoffene und echte Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Verbänden, transparente Ausschreibungen, öffentlich zugängliche, unabhängige Gutachten und Planungen, sowie ein langfristiges Monitoring und Evaluationen über die Planungsphase hinaus.

l Planungstransparenz ist Kostentransparenz. Wir fordern die regelhafte Einkalkulation von Baupreissteigerungen, die Festlegung plausibilisierter Kostenrahmen bei langfristigen Planungen sowie verlässliche Abnahmetermine, um die pünktliche Realisierung und Finanzierung von Projekten zu sichern. Als mögliches Instrument schlagen wir ein Bonus- Malus System bei der Vertragsvergabe vor.

l Wir wollen die überproportionale Förderung des Straßenverkehrs zugunsten des schienengebundenen Netzes im Bundesverkehrswegeplan ausgleichen, um Klimaziele besser zu erreichen und den Flächenverbrauch zu reduzieren.

l Der ÖPNV soll dem Auto gegenüber durch eine bessere Finanzierung und eine effizientere Strukturierung konkurrenzfähig, und den Bedürfnissen des Fahrgastes angepasst werden.

l Wir wollen private Finanzierungsmodelle von Infrastrukturen entwickeln und fördern. So könnten Investoren beispielsweise in Höhe der werterhöhenden Standortvorteile, die sie durch eine bessere Anbindung ihrer Projekte realisieren können, entsprechend an den Kosten der Herstellung von öffentlichen Verkehrswegen o.ä. beteiligt werden. Aber auch Investitionsmöglichkeiten für Privatanleger können höhere Investitionen und eine verbesserte, zeitgemäße Verkehrsinfrastruktur ermöglichen. Aus privater Finanzierungsunterstützung soll kein Eigentumsanspruch für die Privatinvestoren entstehen.

Qualitätsoffensive Bahn:

l Analog zum Personenverkehr eine Fahrplantreue auch im Güterverkehr um den modernen Anforderungen (Lager auf der Straße – Just in time) gerecht und so wettbewerbsfähig zu werden.

l Reaktivierung von stillgelegten Gleisen und Gleisanschlüssen, sowie der Bau von Abstell-, Überhol- und Umfahrungsgleisen, um den Flächenverbrauch von Neubautrassen zu reduzieren.

l Ausbau der Elektrifizierung des Gleissystems.

l Verbesserung des Wettbewerbs auf der Schiene durch stärkere Entflechtung von Netz und Betrieb und Senkung der Trassenpreise.

l Günstigere und transparente Fahrpreisgestaltung im Fernbahnverkehr durch geringeren Dividendenanspruch der Deutschen Bahn AG.

Regional- und Verkehrsplanung:

l Die Pendlerpauschale ist weder ökologisch noch sozial treffsicher. Wir wollen die Pendlerpauschale schrittweise in eine Regional-, ÖPNV- und lokale Wohnungsförderung umwandeln. Durch Maßnahmen zur einfacheren Unternehmensgründung und verbesserter regionaler Infrastruktur wollen wir die Menschen in die Lage versetzen, wohnortnah Arbeit zu finden und damit wertvolle zeitliche und ökologische Ressourcen effektiver einzusetzen und die Region zu stärken.

l Die allgemeine Regelgeschwindigkeit innerorts soll auf 40 km/h reduziert werden. Dies trägt zu einer Reduzierung von Verkehrsunfällen und Lärm- sowie Schadstoffemissionen bei ohne die Reisegeschwindigkeit deutlich zu reduzieren. In Ausnahmefällen können die Kommunen wie bereits jetzt schon die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung erhöhen, um so dem Verkehrsgeschehen (bspw. auf Hauptverkehrsachsen oder Busstrecken) Rechnung zu tragen. Dies sorgt u.a. für mehr Sicherheit und einen verstetigten Verkehrsfluss.

l Förderung von multimodalen Verkehrskonzepten und schnelle Umsetzung von entsprechenden Gesetzen um durch Bike-, Car- und Ridesharing die Anzahl und Länge von Fahrten mit dem privaten PKW zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen steuerliche Anreize geschaffen werden. Außerdem sollen in diesem Zuge ÖPNV-Angebote gestärkt und eingebunden werden.

l Für die Koordination zwischen den Bundesländern soll ein gemeinsamer Ausschuss gegründet werden, welcher den Dialog über länderübergreifende Verkehre und Verkehrsprojekte vereinfacht.

l Ein fahrscheinloser ÖPNV soll die Tarifungleichheit überwinden. Dieser könnte über den bisherigen Solidaritätszuschlag bzw. eine ÖPNV-Pauschalabgabe ko-finanziert werden.

l Eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung des ÖPNVs soll zu einem leichten Überangebot führen, was den ÖPNV gerade in Ballungsgebieten zur besseren Alternative zum privaten PKW aufsteigen lässt

l Förderung von alternativen Antriebsformen wie Elektro- und Wasserstoffmobilität im ÖPNV

l Einrichtung eines Etats zur Überplanung bestehender ÖPNV-Systeme; so soll in begründeten Fällen auch der Neubau von Straßen- und Stadtbahnen möglich sein. Auch Konzepte wie die Stadt-Regional-Bahn (Ein Fahrzeug nutzt Straßen-/ Stadtbahnsystem und im Umland bestehende Zugtrassen) sollen unterstützt werden

l Priorisierung der ÖPNV-Planung vor Planungen für den Individualverkehr; Sperrung einzelner Straßenzüge im Innenstadtbereich zu Gunsten von Verkehrswegen, die ausschließlich zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem ÖPNV befahren werden können. Ausnahmen können beispielsweise für Zulieferungsverkehre und öffentliche Fahrzeuge erteilt werden. Das hat zur Folge, dass Menschen von vorne herein den ÖPNV nutzen und die Verkehrslage in den Innenstädten beruhigt wird. Dies wiederum führt zu einer Verminderung der Verkehrsbelastung auch auf stark befahrenen Zubringerstraßen, was zu reduzierten Emissionen und verminderter Lärmbelästigung führt. Ein konsequenter und gut finanziertes ÖPNV-Angebot schafft die Voraussetzung dafür.

l Ausbau des Park & Ride-Systems. So sollen an Stadträndern an viel frequentierten Straßen neue P+R Plätze mit direkten Umstiegsmöglichkeiten in regelmäßig fahrende (Schnell-)Busse und Bahnen in die Stadtzentren angelegt werden. Durch den fahrscheinlosen ÖPNV schwindet die Hemmschwelle, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

l Reform des Personenbeförderungsgesetzes um neuen Geschäftsmodellen zur gemeinsamen Mobilität (Ridesharing) Rechnung zu tragen und dabei gesetzliche Rahmenbedingungen und Standards zu wahren.

l Stärkung des Fahrradverkehrs durch breit ausgebaute Überlandverbindungen und grüne Wellen an Ampelanlagen in den Städten.

l Wir wollen den Ausbau und die Neuschaffung europäischer Linienverbindungen im Bahn- und Busverkehr als Alternative zum Luftverkehr vorantreiben.

l Abschaffung der Subventionen für Dieselkraftstoff und Anheben auf Benzin-Niveau, um die Attraktivität von umweltschädigenden Technologien zu reduzieren.

l Aufhebung der Steuerbefreiung für Kerosin in der Luftfahrt und die Einpreisung von Umweltexternalitäten um Wettbewerbsverzerrungen unter den Verkehrsträgern abzubauen. Die immer noch bestehende Steuerbefreiung durch das Chicagoer Abkommen von 1944 ist angesichts der negativen Auswirkungen für die Umwelt nicht mehr zeitgemäß. Die Luftverkehrsabgabe ist eine zu grob gestaffelte Pauschalsteuer, die in ihrer jetzigen Form nicht zu dem tatsächlichen Verbrauch passt. Für eine bessere ökologische Lenkungswirkung muss sie stärker nach Entfernungen differenziert sein.

l Wir lehnen die von der Bundesregierung geplante PKW Maut in ihrer jetzigen Entwurfsform ab, da sie weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll ist. Zum einen übersteigen die Kosten von rund 300 Mio. € die zu erwartenden Bruttoeinnahmen von 262 Mio. €. Zum anderen ist sie unökologisch, weil eine Vignettenmaut im Gegensatz zu einer fahrleistungsabhängigen Maut keine Anreize liefert, die Fahrleistung zu reduzieren. Der derzeitige Entwurf ist zudem unsozial, weil Vielfahrer über die Flatrate der Vignette bevorteilt werden. Wenigfahrer zahlen dann de facto je gefahrenen Kilometer einen höheren Beitrag. Zu guter Letzt führt die geplante Verrechnung mit der KFZ-Steuer zu einer Ungleichbehandlung von In- und Ausländern und ist voraussichtlich nicht mit dem EU Recht vereinbar.

 

35. Erleichterung der Errichtung alternativen Wohnraums“ *

Das Problem:

Wohnraum ist insbesondere in großen Städten rar und teuer und der Erwerb von Immobilieneigentum für viele Menschen nicht realisierbar. Vielerorts gibt es bereits Konzepte für alternativen Wohnraum, die unser bestehendes Bild von städtischem Wohnen durch neue Ideen (wie unter anderem Tiny Houses oder kleine Aufbauten auf Flachdächern) ergänzen könnten. Diese Wohnformen haben dreierlei gemeinsam:

1. Sie besitzen meist eine kleine, optimal genutzte Wohnfläche (üblicherweise <30m2).

2. Sie werden an Orten und mit Bauweisen errichtet, die für unser Städtebild neu und ungewohnt sind.

3. Sie scheitern sehr oft an strengen bürokratischen Regelungen, wie Bebauungsplänen und Energieverordnungen.

Leitlinien und Maßnahmen:

Wir wollen, dass jeder Mensch sein Leben in einer Form, und damit auch in einem Wohnraum, seiner Wahl führen kann. Insbesondere die kleinen alternativen Wohnformen sind durch ihre geringe Größe, als Mittel gegen Wohnungsnot und als ökologisch nachhaltiger Wohnraum, besonders zu fördern. Deshalb fordern wir:

l Die Städte und Gemeinden prüfen, welche vermeintlichen Flächen sich für solche Wohnformen grundsätzlich eignen und stellen gegebenenfalls erforderliche Mittel für die Prüfung und Entwicklung in ihre Haushalte ein.

l Bei der Realisierung der Vorhaben ist auf die Wahrung hoher Öko- und Sicherheitsstandards besonderes Augenmerk zu richten, so dass die Bewohner und die Umwelt vor negativen Beeinträchtigungen geschützt sind.

l bundesweit realisierte Mustersiedlungen sind zu erwähnen und können dabei als Best-Practice-Beispiel für andere Kommunen dienen.

 

36. Sozialliberale Energiepolitik

Die Herausforderung:

Die deutsche Energielandschaft ist schon seit einigen Jahren, gar Jahrzehnten, im Umbruch. Der steigende Anteil an erneuerbaren Energien ist auch eine immer größer werdende Herausforderung für die Energieinfrastruktur und die Akteure der Energiewirtschaft. Trotz guter Wetterprognosen kommt es häufiger zu Eingriffen der Netzbetreiber; sei es überregional durch Regelenergie oder lokal durch direkte Maßnahmen um den Engpass „Netz“ Rechnung zu tragen. Trotz steigender Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Quellen (2015 kam mehr als jede 4. Kilowattstunde aus erneuerbaren Ressourcen), bleibt eine Umweltwirkung aus, da nach wie vor eine annähernd konstante Menge CO2 emittiert wird. Der positive Einfluss der nachhaltigen Energien wird durch die negativen Effekte der Kohleverstromung aufgezehrt, die durch den Kernenergieausstieg und die Unrentabilität moderner Gas-Kraftwerke eine große Rolle in der Energiewirtschaft einnimmt. Eine Verringerung des CO2 - Ausstoßes ist mit der jetzigen Umweltpolitik aber auch gar nicht zu erwarten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner jetzigen Form wird durch den EU-Emissionszertifikatehandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) konterkariert, da durch Abschaltung oder Modernisierung lokal eingesparte Kohlenstoffdioxid- Emissionen über die freiwerdenden Zertifikate anderenorts in Europa wieder bzw. weiterhin emittiert werden. Der kontinuierliche Strompreisverfall an den Handelsplätzen ist aus volkswirtschaftlicher Sicht durchaus positiv zu bewerten. Sinkende Preise sind Anzeichen steigender Effizienz und kommen direkt oder indirekt der ganzen Gemeinschaft zugute. Dies ist beim Preisverfall von elektrischer Energie jedoch nicht vollständig der Fall. Zum einen setzt er den großen etablierten Energieunternehmen zu, die bei aktuellem Preisniveau an den Energiebörsen Probleme haben ihre großen Anlagen kostendeckend betreiben zu können. Unsicherheit über große Investitionssummen und auch Arbeitsplatzsicherheit sind die Folge eines sich hier anbahnenden Strukturwandels, wenn diese Entwicklung weiter geht. Zum anderen kommen die Vorteile der gefallenen Preise nicht den Endkunden zugute, die durch immer mehr und steigende Abgaben und Umlagen immer höhere Endverbraucherpreise zahlen. Allen voran die EEG-Umlage steigt seit einigen Jahren unkontrolliert an (von 2010- 2015 hat sie sich mehr als verdreifacht), obwohl sich die Zahlungen an die Anlagenbetreiber im gleichen Zeitraum nicht einmal verdoppelt haben.

Unsere Vision

Die Sozialliberalen steht für eine effiziente, umweltschonende und preiswerte Energiepolitik. Wir stehen zu den Zielen der Energiewende, sehen aber bei deren Umsetzung Änderungsbedarf. Wir legen die Schwerpunkte auf Energie-Effizienz und die bessere Nutzung von Einsparungspotentialen. Die Erneuerbaren Energien sind schon heute wettbewerbsfähig. Die unterschiedliche Förderung durch verschiedene Finanzierungsarten lehnen wir daher ab. Volkswirtschaftliche Infrastruktur-Maßnahmen sind grundsätzlich über Steuern (und nicht durch Umlagen) zu finanzieren. Umweltbelastungen durch die Erzeugung verschiedener Energieformen sind durch die Belastungen der genutzten Energieträger zu berücksichtigen und diese (wie üblich), mit unterschiedlichen Energie-Steuersätzen zu belasten. Eine mögliche Förderung hat zeitlich begrenzt, ideologie- und technologiepräferenzfrei nach wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Grundsätzen zu erfolgen. Wir lehnen die enge Verknüpfung vom Staat mit den Energie-Anbietern ab. In einem marktwirtschaftlichen System hat die Abgabe von Energie grundsätzlich (wie auch bei allen anderen Gütern) im freien Wettbewerb zu erfolgen. Insbesondere in der Strom- und Gas-Wirtschaft ist der staatliche Einfluss inkl. Kapital-Vernetzung zu verringern, wie es in anderen Energie-Bereichen, z.B. bei Öl & Solar, der Fall ist. Die Sozialliberalen unterstützt Forschung & Lehre für eine nachhaltige Energiepolitik. Nachfolgende Generationen dürfen nicht über Gebühr belastet werden. Insbesondere ist mit begrenzten Ressourcen sparsam umzugehen, damit diese auch in Zukunft zur Verfügung stehen, wobei Recycling wichtiger werden wird. Auch hier glauben wir an das marktwirtschaftliche Modell und die Vorteile von Wettbewerb. Dezentrale Systeme sehen wir grundsätzlich im Vorteil zu zentralistischen Strukturen im Energiebereich. Die Energieformen müssen untereinander grundsätzlich frei im Austausch sein. Eigeninitiative ist zu fördern und sog. „Bürger-Energie“ nicht zu diskriminieren. Private Investitionen brauchen Sicherheit. Die Gesetzgebung hat sich daher an langfristigen Zielen zu orientieren und nicht an kurzfristigen Stimmungen. Durch diese Grundsätze bleibt Energie für alle preiswert. Energiepolitik ist eine Schlüsselaufgabe für die kommenden Jahrzehnte. Sie hat dem Gemeinwohl und der Zukunftsfähigkeit unserer Volkswirtschaft wie auch den globalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Leitlinien und Maßnahmen:

l Bessere Internalisierung von Umwelt- und Gesellschaftskosten durch effiziente Besteuerung, differenziert nach den verschiedenen Energieträgern, neben einem europäischen Zertifikatehandel für Verschmutzungsrechte.

l Weiterführung des Unbundling von Netzbetrieb und Vertrieb auch bei geringer Kundenzahl, um auch im ländlichen Raum den Wettbewerb zu stärken.

l Kein flächendeckender Rollout von intelligenten Stromzählern (Smart-Metern), solange der Nutzen für Verbraucher und Gesellschaft nicht klar erkennbar ist. Dies betrifft neben den Kosten vor allem den Datenschutz.

l Vorrangige Förderung von Netzausbau, um Einspeisemanagement- und Re-dispatch-Maßnahmen zu verringern.

l Prozentuale Anpassung der fixen Abgaben und Umlagen an die Börsenpreise, um größere Preisspreads zu erzielen und so sowohl neue Geschäftsmodelle als auch Speicher für Endkunden attraktiver zu machen.

l Befreiung der Energievertriebe von der SLP5-Bilanzierungspflicht bei intelligenten Messsystemen, um Preisvorteile mittels dynamischer Tarife an Kunden weitergeben zu können.

l Stärkung des Eigenverbrauchs durch Umlagebefreiung des selbstproduzierten und verbrauchten Stroms sowie flexibler Definition des Anlagenbetreiberbegriffes für Mietmodelle und Eigenverbrauchslösungen bei Mehrfamilienhäusern.

 

37.Energie und Umwelt in Europa

Die Maßnahmen, welche heute von der EU ergriffen werden, um Energie und Umwelt in Einklang zu bringen, sind von zentraler Wichtigkeit für die Umwelt und Energiepolitik der Zukunft. Heute stehen wir vor der Herausforderung den Klimawandel zu stoppen und mit dessen Auswirkungen umzugehen. Dafür ist ein langfristiges Energiekonzept notwendig, welches gemeinsam mit europäischen Partnern umgesetzt wird. Dies ist auch wichtig, um die Versorgungssicherheit in Zukunft zu garantieren. Außerdem kann so langfristig und effizient die regionale Natur in Deutschland geschützt werden. Die Sozialliberalen strebt eine Energiepolitik auf Europäischer Ebene an, welche die Vorteile des größten Binnenmarktes der Welt nutzt und eine Vorreiterrolle für Umweltstandards einnimmt.

Europäische Energieunion:

Wir fordern eine Europäische Energieunion, welche einen Handel von Strom und Rohstoffen zur Energieerzeugung europaweit ermöglicht. Dieser Energiehandel muss unter Regulierung des Europäischen Parlaments und Rates stehen. Eine Energieunion trägt zur effizienteren Nutzung der in der EU-erzeugten Energie bei. Sie ermöglicht den Handel von Energie und sorgt dafür, dass weniger Energie verschwendet wird, wie zum Beispiel durch starkes nationales erzeugen von Energieüberschuss aus Angst vor einem Engpass. Grenzüberschreitender Wettbewerb ist nachhaltig, senkt Energiepreise und trägt zum Klimaschutz bei. Dies hat außerdem positive Auswirkungen auf den der Bedarf der EU an eingeführter Energie, was die Versorgungssicherheit erhöht. Gemeinsame Forschung und Innovation in Partnerschaft mit dem Privatsektor sollten dabei gefördert werden.

Emissionshandel:

Der von der EU-eingeführte Handel mit Emissionszertifikaten ist ein Projekt, welches in seiner heutigen Form nicht die vorgesehenen Ziele erreicht und somit nicht nur ineffizient, sondern sogar ineffektiv ist. Dies liegt vor allem daran, dass die Verschmutzungszertifikate nicht im vorgesehenen Rahmen reduziert wurden. Wir befürworten den Zertifikathandel, da er die Emissionen in die Unternehmensbilanz integriert und „saubere“ Unternehmen wirtschaftsfähig macht. Allerdings fordern wir verstärkte Aufsicht und eine Anpassung der Kontingente an die Marktsituation. Insbesondere soll Deutschland eine führende Rolle beim ETS-Backloading einnehmen. Außerdem fordern wir die Einhaltung von niedrigen Emissions-Standards in Deutschland.

 

38.Sozialliberale Klimaschutzpolitik

Der durch menschliche Aktivitäten verursachte Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Folgen für zukünftige Generationen sind in ihrer Gesamtheit nicht abzusehen, aber was wir wissen macht klar, dass ein entschlossenes Handeln erforderlich ist. Die gegenwärtige Politik weltweit zeigt sich dieser Aufgabe nicht gewachsen. Obwohl die Ursachen ebenso bekannt sind wie politische Handlungsmöglichkeiten, wird das notwendige Handeln zugunsten kurzfristiger betriebswirtschaftlicher Interessen einiger Branchen und Konzerne verhindert. Die Sozialliberalen lehnt eine verantwortungslose Politik auf Kosten zukünftiger Generationen ab und steht für eine engagierte Klimaschutz-Politik, die auf die Eigenverantwortung von Menschen und Unternehmen setzt und dafür die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen setzt.

Sozialliberale Klimaschutzpolitik:

Liberale Klimaschutzpolitik folgt dem Grundsatz: Die Emission von CO2 und anderen Treibhausgasen muss einen Preis haben. Wer Treibhausgase emittiert, muss dafür zahlen. Eine solche Politik adressiert die Probleme auf unterschiedlichen Ebenen:

l Klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen werden aufgrund gestiegener Kosten vermieden.

l Gesellschaftliche und technologische Innovationen werden gefördert, da sie wirtschaftlich schneller wettbewerbsfähig werden.

l Einnahmen aus entsprechenden Regelungen können für weitere Maßnahmen eingesetzt werden oder über Steuererleichterungen an anderer Stelle zurückgegeben werden.

l Den Menschen werden Signale für ein weniger klimaschädliches Verhalten gesendet, die sie in eigenverantwortliches Handeln umsetzen können. Auf Verbote und Vorschriften, die oft ohnehin eher symbolischer Natur sind, kann verzichtet werden.

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten für die Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen:

l Besteuerung (sozialverträgliche CO²-Bepreisung) oder

l Emissionshandel.

Beide Möglichkeiten haben spezifische Vor- und Nachteile. In beiden Fällen aber ist es wichtig, die Maßnahmen konsequent und richtig umzusetzen. Vermehrte Einführung von EHSQ Managementsystemen (Umwelt, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Energie, etc.) als Pflicht und die strengeren Kontrollen (Auditierung) dieser. Durch die Anforderung dem internationalen Standard zu entsprechen, kann man auf internationaler Ebene auch die ausländischen Firmen dazu verpflichten, sich an diese Normen zu halten. Würde man den Fokus auf die Zertifizierung legen, statt nur neue Steuern in DE, würden die Deutschen sich bei diesem Thema zumindest nicht allein gelassen fühlen und man würde international für Umweltschutz kämpfen = gemeinsam! Das wäre ein Anreiz gemeinsam die ISO Normen für kleine Unternehmen national und größeren bzw. Exportfirmen international auf einen Nenner zu bringen/aktualisieren. Alle anwendbaren Innovationen, Filter, etc. können und sollten bundes-weltweit eingesetzt werden! Die Sozialliberalen sieht mit Bedauern, dass der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) gescheitert ist. Eine zu großzügige und kostenfreie Erstausgabe von Zertifikaten und der fehlende Mindestpreis machen den EU-ETS wirkungslos. Die sehr niedrigen Zertifikatspreise haben sogar den Effekt, dass die Kohleverstromung vergleichsweise deutlich günstiger geworden ist und tragen dadurch entgegen der Intention zu steigenden Treibhausgas-Emissionen bei.

Die Neue Liberale – Die Sozialliberalen fordern daher einen Neustart der Klimapolitik auf europäischer Ebene, der entweder auf einer europaweiten Treibhausgassteuer oder einem wirksamen Emissionshandel beruht, der nicht nur alle Treibhausgase einbezieht, sondern auch alle Branchen und damit im Effekt auch alle Verbraucher

 

39. Liberale Landwirtschafts- und Ernährungspolitik

Die gemeinsame Landwirtschaftspolitik der Europäischen Union ist im Wesentlichen ein Instrument der Geldverteilung an Landwirte, wobei der größte Teil der Subventionen nach wie vor an die bearbeitete Fläche gebunden ist. Soziale und Umweltaspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Die Politik der flächendeckenden Subventionierung von Landwirten (und Agrarkonzernen) war ursprünglich dafür gedacht, die Versorgung aller Menschen im Nachkriegseuropa mit Lebensmitteln sicherzustellen. Diese Versorgungssicherheit ist längst hergestellt, die Subventionen bestehen immer noch. Gleichzeitig propagieren die Lobbyisten der (Groß-)Landwirte und der Nahrungsmittelindustrie eine „Weltmarkt“-Orientierung der deutschen und europäischen Landwirtschaft, wobei die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt durch die Subventionen und eine mangelhafte Regulierung erzeugt wird, die auf der Ausbeutung von Mensch und Tier sowie der langfristigen Belastung der Umwelt und der Ressourcen beruht.

Die Herausforderung:

Die herrschende Landwirtschaftspolitik hat umfassende negative Folgen, deren Kosten auf die Gesamtgesellschaft abgewälzt werden:

l Verschmutzung der Wasserressourcen

l Schädigung der Böden

l Verlust an Artenvielfalt und Biodiversität

l Fortschreitendes „Höfesterben“ und Verlust an Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft

l Wachsende Abhängigkeit der Bauern von der Saatgut- und Agrochemie-Industrie (im Normalfall ein und dieselben Unternehmen) und dem Handel; statt wirtschaftlich handelnde Unternehmer sind sie „Preisnehmer“ (EuGH) der verarbeitenden Industrie – die aktuelle Situation auf dem Milchmarkt verdeutlicht das.

Diesen negativen Folgen für die Umwelt stehen aber keine entsprechenden Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber. Zwar ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu jeder Zeit gewährleistet, und gerade in Deutschland sind diese sehr billig. Die bunten Supermarktregale gaukeln aber nur eine Vielfalt vor, die es faktisch nicht gibt:

l Die Industrialisierung der Landwirtschaft und die Konzentration im Einzelhandel führen zur massiven Einschränkung der Agrobiodiversität; der Einzelhandel bestimmt, welche Sorten angebaut werden.

l Nicht oder wenig verarbeitete Lebensmittel sind weitgehend aus dem Handel verschwunden.

l Aufgrund der kaum noch nachvollziehbaren Transportwege und Verarbeitungsschritte häufen sich Lebensmittelskandale.

Sozialliberale Landwirtschafts- und Ernährungspolitik

Eine liberale Landwirtschafts- und Ernährungspolitik steht für Vielfalt und die Souveränität jedes Einzelnen, über seine Ernährung selbst zu entscheiden, anstatt sie von der Agrarindustrie und den damit eng verflochtenen Bürokratien auf europäischer und nationaler Ebene bestimmen zu lassen. Die Sozialliberalen setzt sich für den Zugang zu guten Lebensmitteln ein. Sie unterstützen bäuerliche Landwirtschaft und den Unternehmergeist von Lebensmittelproduzenten, anstatt bürokratische Hürden aufzutürmen, die vordergründig dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz dienen, in Wahrheit aber die Interessen der Agrarindustrie schützen. Liberale Politik stärkt regionale Märkte und fördert die unmittelbare Beziehung zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Sie steht für mündige Verbraucher, die Entscheidungen treffen können.

Daher fordern Die Sozialliberalen:

l Abbau der flächenbezogenen Subventionen ebenso wie der Export-Subventionen und der Subventionen für Massentierhaltungsanlagen; öffentliche Gelder dürfen nur für öffentliche Aufgaben wie die Landschaftspflege ausgezahlt werden.

l Keine Zulassungspflicht für Saatgut.

l Keine Patente auf Lebewesen und Zuchtverfahren.

l Tierschutzstandards, die der artgerechten Haltung der Tiere entsprechen.

l Abbau bürokratischer Hürden für Direktvermarkter und handwerkliche Lebensmittelproduzenten, insbesondere für naturbelassene Lebensmittel wie Rohmilch.

l Verbesserte Kennzeichnungen für industriell hergestellte Nahrungsmittel, die z.B. auch die im Verarbeitungsprozess eingesetzten Stoffe umfasst.

l Größere Rolle der Ernährungsbildung in der schulischen Ausbildung.

 

40. Tierschutz

Die Sozialliberalen setzen sich für den Tierschutz ein. Insbesondere kämpfen wir für den Erhalt bedrohter Tierarten und fordern die strikte Kontrolle und Einhaltung artgerechter Tierhaltung. Des Weiteren setzen wir uns für eine dem Tierwohl gerechte Nutztierhaltung ein. Die Sozialliberalen arbeiten eng mit Tierschutzvereinen zusammen.

 

41. Klare Deklaration der Herkunft verarbeiteter Lebensmittel und ihrer Verpackung“

Das Problem:

Viele Menschen beschäftigen sich gerade jetzt, wo Fridays-for-Future so große Wellen schlägt mit der Frage, was sie selbst im kleinen Rahmen ihres Alltagshandelns tun können und kommen dann zu dem Schluss, dass sie keine/zu wenig Alternativen besitzen. Das liegt unter anderem daran, dass sie keine Informationen über ihren Konsum und Alternativen haben. Ein weiteres Problem ist der Verpackungsmüll, auch hier gibt es keine Deklaration, ob er aus neuem oder (anteilig) recyceltem Plastik besteht und wie er zu entsorgen ist.

Leitlinien und Maßnahmen:

Wir fordern eine genaue Deklaration der Herkunft und Verarbeitungsorte von verarbeiteten Lebensmitteln, damit Kunden sich bewusst für oder gegen ein Produkt entscheiden können, das um die halbe Welt verschifft wurde und der verwendeten Verpackung und ihrer Fähigkeit recycelt zu werden. Unsere konkreten Forderungen:

1. Deklaration des Herkunftsortes eines verarbeiteten Lebensmittels bzw. seiner Zutaten: sollten diese je nach Charge unterschiedlich ausfallen, könnte hier mit einem Stempel gearbeitet werden, der die Anteile angibt (ähnlich des MHD-Stempels).

2. Deklaration von Verarbeitungsorten: Wenn ein Lebensmittel in Europa erzeugt, in Asien verarbeitet und anschließend nach Europa zurück transportiert wurde, sollte es einem Kunden möglich sein, dies nachzuvollziehen und in seine Kaufentscheidung einfließen zu lassen. Insbesondere eine reine Deklaration des Ursprungsortes ist dann eventuell sogar fehlleitend.

3. Angabe, ob eine Verpackung recycelt wurde und/oder werden kann: Viele Lebensmittel im Supermarkt sind in Plastik oder Verbundstoffen verpackt. Der Kunde sollte offen erkennen können, ob diese Verpackung aus Neuplastik besteht und ob sie recycelbar ist. Sollte sie aus zwei trennbaren Komponenten bestehen, muss dies deutlich gemacht werden und der Trennvorgang für den Verbraucher klar erkennbar und leicht umzusetzen sein.

 

42. Wasser ist ein Menschenrecht

Der Zugang zu Wasser ist lebensnotwendig. Da es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt, folgt daraus ein fundamentales Recht auf Wasserversorgung. Die Neue Liberale – Die Sozialliberalen wird sich auf nationaler und europäischer Ebene für Gesetze einsetzen, die das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durchsetzen. Ferner wird sich die Neue Liberale – Die Sozialliberalen gegen eine Privatisierung bzw. Liberalisierung der Wasserdienstleistungen in der EU und in Deutschland einsetzen.

Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer 1, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge; darum haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. In Deutschland hat der Bürger das Recht auf einen Trinkwasseranschluss. Dies läuft unter dem Begriff der Dienstleistungserbringungspflicht.

Unsere Forderungen:

l Es muss alles getan werden um eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu ermöglichen. Eine Privatisierung bzw. Liberalisierung der Wasserdienstleistungen -EU-weit oder in Deutschland- ist nicht sinnvoll und muss verhindert werden. Das Grundnahrungsmittel Wasser darf nicht in die Abhängigkeit des

l Eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen auch im öffentlichen Auftragswesen würde den Gestaltungsspielraum der Kommunen erheblich einschränken, gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen und ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union nicht vereinbar.

Die UN-Vollversammlung hat ohne Gegenstimmen sowie mit Zustimmung Deutschlands am 29. Juli 2010 die Resolution 64/292 angenommen: Darin erkennt sie „das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein Menschenrecht“ an und fordert die Staaten und internationalen Organisationen auf, weltweit die „Bereitstellung von einwandfreiem, sauberem, zugänglichem und erschwinglichem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung für alle zu verstärken“.

 

43. Philosophischer Eckpfeiler

Der Bundesparteitag 26./27.11.2015 hat beschlossen, den nachfolgenden Satz als Grundlage für die Selbstbeschreibung der Neuen Liberalen zu nutzen.

Unsere Vision ist:

Der Bürger der Zukunft lebt in einer sauberen Umwelt, ist selbstbestimmt und selbstverantwortlich, fühlt sich dem Gemeinwohl verpflichtet und bringt sich in die Gesellschaft ein, er wird durch unabhängige Medien glaubwürdig informiert und muss ein Scheitern nicht fürchten.

Dieser Satz soll uns nicht nur als Selbstbeschreibung dienen, sondern vor allem als Werkzeug, um Anträge und Positionspapiere auf ihre Vereinbarkeit mit dem Selbstbildnis der Partei zu überprüfen.

Begründung: Beim Aktiventreffen der Neuen Liberalen am 11.07.2015 in Langenhagen wurden mehrere Themen in kleinen Diskussionsgruppen behandelt, die wichtig sind für den Aufbau und die Zukunft unserer Partei. Die Ergebnisse wurden dem Plenum in Vortragsform mit anschließender Diskussion präsentiert. Eine dieser Gruppen beschäftigte sich mit dem philosophischen Überbau der Partei. Denn, so wichtig es ist, zu wissen, wie die Partei aufgebaut ist (Organisation), wie sie das Ziel erreicht, die Politik mitzugestalten (Strategie) und wie wir unsere Themen an den Wähler bringen können (Außenwirkung), wofür die anderen Gruppen wertvolle Ideen geliefert haben, es nützt alles nichts, wenn wir nicht wissen, warum wir überhaupt Politik gestalten wollen, kurz: was die Neuen Liberalen von allen anderen Parteien unterscheidet (Philosophie). Nach langer Diskussion über Wesen und Geschichte des Liberalismus wählten wir schließlich die Methode, zuerst den Ist-Zustand von Politik und Gesellschaft, wie er sich uns darstellt, zu beschreiben. Wir wollten damit die Gründe benennen, warum wir überhaupt Politik gestalten wollen, statt uns zufrieden zurück zu lehnen und Merkel machen zu lassen. Danach haben wir eine ideale Welt entworfen, wie sie in Zukunft sein sollte, wenn wir es geschafft hätten, eine längere Zeit mit Mehrheit zu regieren. Letzteres erwies sich als so umfangreich, dass wir schließlich den Kunstgriff unternommen haben, nicht die Welt, sondern das in ihr lebende Individuum zu beschreiben. Die Vision, wie dieser zukünftige Mensch leben könnte, war erstaunlich schnell in einem einzigen Satz formuliert, an dem wir so lange gefeilt haben, bis er uns perfekt erschien. Es sieht nach wenig Ergebnis für einen ganzen Nachmittag hitziger Diskussion aus, es steckt aber vieles drin. Tatsächlich wird wohl keine andere Partei diesem Satz in seiner vollen Länge zustimmen können, auch wenn sicher jede Partei beim ersten Lesen sagen wird, dass es eine erstrebenswerte Zukunftsvision ist. Dieser Satz eignet sich nicht als Wahlkampfwerkzeug, er ist eher als Messinstrument gedacht, das wir an alle unsere Positionspapiere und Aussagen anlegen können, um zu sehen, ob wir uns wirklich auf der vom liberalen Kompass vorgegebenen Route befinden oder nur einem zurzeit populären Trend hinterherlaufen. Schließlich haben wir uns daran gemacht, den Weg vom Ist-Zustand zu diesem Ziel in Schritten zu beschreiben, also uns die Frage zu stellen, welche Themen uns da hinführen können. Wir wussten, dass dafür einige Stunden niemals ausreichen würden und eher Monate nötig wären, aber irgendwo muss man ja anfangen. Kaum angefangen, war die Zeit für diese Debatte aber auch schon abgelaufen und wir mussten präsentieren. Die nächsten Schritte müssten also sein, die beschlossenen und geplanten Positionspapiere an diesem Satz zu messen sowie die Schritte hin zu dieser Vision zu definieren, also die Positionen, die wir besetzen wollen, um dieses Ziel zu erreichen.

Beschreibung des Istzustandes:

1) Erosion des politischen Prozesses. Immer weniger Menschen wählen, und immer weniger Menschen versprechen sich von der Politik eine Lösung ihrer Probleme. Statt echter Problemlösungen werden Placebo- Gesetze erlassen, die zwar gut aussehen, aber nichts an der Problematik ändern. Eine Zurückweisung durch das Verfassungsgericht wird häufig bewusst in Kauf genommen – Hauptsache man erweckt den Eindruck, es werde etwas getan. Die Europäische Kommission ist zu einer Art Ersatzregierung mit sehr geringer demokratischer Legitimation – geworden und oft wird mit der EU über Bande gespielt, also ein Gesetz, das man in Deutschland nicht durchsetzen kann, wird über den Umweg EU durchgedrückt.

2) Primat der Wirtschaft vor Gesellschaft, Kultur, und Natur. Der Lobbyismus hat erschreckende Ausmaße angenommen und oft entsteht der Eindruck, dass mit bestimmten Gesetzen gezielt einzelne Wirtschaftsinteressen bedient werden sollen. Der Neoliberalismus hat sich als politische Leitlinie fest etabliert. Es scheint, als ginge es den politisch Handelnden gar nicht mehr um die Interessen der Bürger, sondern nur noch um die Interessen der Wirtschaft. Der gesellschaftliche Zusammenhalt, die kulturelle Vielfalt und die Erhaltung der Natur spielen dagegen eine sehr untergeordnete Rolle.

3) Rückzug in das Private, ausgelöst durch eine Komplexität, welche ein solches Ausmaß erreicht hat, dass für Einzelne weder die Möglichkeit besteht, diese zu durchschauen, noch die Möglichkeit gesehen wird, an den Gegebenheiten etwas zu ändern. Wir befinden uns in einer neuen Biedermeierzeit. Der heutige Deutsche ist mehrheitlich kein politischer Mensch mehr, sondern ein rein auf seinen privaten Kokon fixierter. Protestiert wird nur noch, wenn dieser Kokon gefährdet erscheint und sich die eigene, kleine Welt durch den Einbruch der politischen Außenwelt zu verändern droht (Stuttgart 21, Stromtrassen, Asylbewerber vor der eigenen Haustüre).

4) Rechtsunsicherheit durch einen paternalistischen Staat. Gerichte sind überlastet, wodurch „Recht bekommen“ eine Frage der Ausdauer und damit des Geldbeutels wird. Daran hat der Staat durch immer neue Gesetze und Verordnungen einen nicht unerheblichen Anteil. Das Ziel, auch das letzte Quäntchen Risiko zu regulieren, führt dazu, dass alles überreguliert wird. Für die Menschen ergibt sich daraus die absurde Situation, vom Staat so behütet zu werden, dass sie gar nicht mehr wissen, was erlaubt und was verboten ist. Heute fragt man nicht mehr selbstbewusst „ist das verboten?“ sondern eingeschüchtert „darf man das denn?“. Das Ergebnis ist, zutiefst verängstigte Menschen, denen das Grundvertrauen in ihre Chancen und Möglichkeiten fehlt, aber auch die Erfahrung, wie sie selbst mit Risiken umgehen müssen.

5) Informationsüberangebot versus Informationseinordnung. Das fast schon gesellschaftsfähig gewordene Wort „Lügenpresse“ offenbart ein tiefsitzendes Misstrauen gegen jede Art von offiziellen Medien. Viele Menschen glauben lieber jeder noch so obskuren Internetseite als gut ausgebildeten Journalisten. Den Journalisten wird die Fähigkeit abgesprochen, korrekt und unbeeinflusst Informationen einzuordnen. Stattdessen wird ihnen unterstellt, dass sie Teil einer Maschinerie zur Beeinflussung der Wähler sind. In der modernen Über- Informationsgesellschaft findet sich kein Mensch mehr wirklich zurecht und viele bauen sich daher ihre eigene, sich selbst verstärkende Filterblase auf.

6) Informationsverschmutzung auch durch Selbstzensur der Medien. Auf der anderen Seite sitzen Journalisten, deren Eigeninteresse am Erhalt des Arbeitsplatzes viel größer ist als das Interesse, journalistisch sauber zu berichten. Wer Angst vor Arbeitslosigkeit hat, für den wird die Schere im Kopf ein ständiger Begleiter. Der kritische Journalismus wird nicht nur von vielen (auch regierenden) Politikern als Ärgernis angesehen, sondern auch von vielen Werbetreibenden und damit letztlich auch von den Herausgebern. Da Medien mit belanglosen und harmlosen Nachrichten ohne Informationsgehalt genauso hohe Einnahmen erreichen können wie mit aufwändig recherchierter und daher teurer journalistischer Arbeit, entscheiden sich viele lieber für die unproblematischere und billigere Variante statt für kritischen Journalismus.

 

44. Grußwort von Fritz Stern zum Bundesparteitag 31.01./01.02.2015:

„Einen herzlichen Willkommensgruß an die Neuen Liberalen. Für ihre Arbeit zum Schutz der offenen und freien Gesellschaft wünsche ich Ihnen alles Gute. Der Liberalismus ist eine großartige Errungenschaft Europas und verdient Ihre Unterstützung. Von Anfang an stand er für eine freie, offene und tolerante Gesellschaft, die jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit zur Selbstentwicklung geben sollte. Der Liberalismus, erkoren im Zeitalter des Absolutismus, stand für den Kampf gegen ungezügelte Autorität, d.h. des Staates und der Kirchen. In Deutschland hatte der Liberalismus es immer schwer. Der Anti-Liberalismus war meist an der Mode. Der Liberalismus ist eine praktische Übersetzung von Kants Verlangen nach dem Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Schon da hörte man den Ruf nach Mut, nach Überwindung von Vormundschaft jedweder Art. Am Anfang stand das Verlangen nach Freiheit, nach klaren Grenzen der Staatsmacht und der Forderung nach Recht statt Willkür. Das Grundgesetz mit seinem Credo „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ war die richtige liberale Antwort auf den Terror und die vorgeschriebene Verdummung des national-sozialistischen Staates. Die Selbstbefreiung Osteuropas im Jahr 1989 und das anscheinende Ende des Kommunismus erfüllten uns mit größter Freude. Die Welt hat sich seitdem weitgehend verdüstert. Der Liberalismus hatte keine größeren Feinde als Faschismus und Bolschewismus, jene Mörder-Gesellschaften mit braunen oder roten Versprechen einer neuen Welt, eines neuen Menschen – und als Mittel zum Zweck die verordnete Verdummung. Durch offene Arbeit, durch neues Denken und durch praktische Vorschläge müssen die Neuen Liberalen das Gegenteil erreichen. Heute sind liberale Prinzipien, d.h. sind die Hoffnungen auf eine freie und offene Gesellschaft, von neuem gefährdet. Unsere globale Welt ist zutiefst verunsichert durch den Terrorismus der Fanatiker und die Wut der Dogmatiker. Daher der verlockende Ruf nach „Sicherheit vor Allem“, auch auf Kosten der Freiheit. Daher die allerorts zu spürende Akzeptanz von Staatsüberwachung, die alles, was Orwell prophezeite und die Stasi ausführte, in den Schatten stellt. Die Neuen Liberalen müssen sich den wirklichen Gefahren des Terrorismus stellen. Das ist schwer genug. Aber es gibt noch eine andere Gefahr, eine lauernde und dauernde Gefahr, die von den sogenannten Neo-Liberalen ausgeht, mit ihrem Glauben an einen freien Markt, der alles schaffen kann. Dieser Ressentiment-beladene Götzendienst des Marktes, der statt des Staates den großen, beinahe uneingeschränkten Kapitalismus die Freiheit bauen lassen will. In den USA können große Unternehmen durch Geld und Korruption die demokratische Staatsform aushöhlen. Es ist eine Korruption im Gange, die mit Scheinheiligkeit alles Freie und Offene gefährdet, die dafür sorgt, dass die Spaltung zwischen der Armut der Vielen und dem unfassbaren Reichtum der Wenigen ständig wächst. Die Aufgaben für die Neuen Liberalen sind enorm und dringend. Es geht um Alles! Rettet die Liberalität, die im Geiste anfängt mit den alten Tugenden wie praktischer Vernunft und Ehrlichkeit. Bemüht Euch um ein neues Verständnis von Globalität und gebietet der ungeahnten Schnüffelei Einhalt. Verlangt Freiheit, die die Komplexität der Welt versteht, die den Mut aufbringt, die Bürger zur Pflicht an politischer Teilnahme zu erinnern, und die sich mit heutigen Aufgaben auseinandersetzt: Terrorismus, Reform von EU, Beziehung zu Russland, Zukunft des Klimaschutzes, der angeblichen Überfremdung, ganz zu schweigen von den alltäglichen Problemen der Erziehung, der Forschung und der sozialen Fürsorge. Geht an die Arbeit der Aufklärung, gerade angesichts der Gegenaufklärung und der Macht, die von den Feinden einer freien Gesellschaft ausgeht. Es bedarf der Verteidigung des Anstandes im öffentlichen Leben. Bemüht Euch, Ihr werdet gebraucht!“

 

 

 

Politisches Programm nach §1 Abs. 3 Parteiengesetz, entnommen aus der Partei-Satzung, die beim Bundeswahlleiter einsehbar ist. 

Copyright © 03/2021 by bundestaxwahl.de. Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten.